Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rückstufung in der Erfahrungsstufe nach der Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rückstufung in der Erfahrungsstufe nach der Elternzeit?

Francis91

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Hallo Frau Bader, wie gewünscht, hier noch einmal etwas detaillierter: Tarifvertrag AVR-C Anlage 31 Einstellung als Gesundheits- und Krankenpflegerin zu Oktober 2017: Oktober 2017 bis Juli 2019 EG P7 E2 (lt. Gehaltsmitteilung 34 von 36 Monaten, da ich direkt mit E2 12 von 36 Monaten eingestiegen bin). Anschließend Beförderung zur Schichtleitung: August 2019 bis Juli EG P10 E2 August 2021 bis (planmäßig) Juli 2024 EG P10 E3 (aber: ab März 2023 Mutterschutz, sodass die Erfahrungsstufe nicht weitergelaufen ist). Jetzt Rückkehr in Teilzeit als Gesundheits- und Krankenpflegerin für 60% (Arbeitgeber kann mir meinen eigentlichen Job als Schichtleitung nicht unter 75% anbieten): Mein Arbeitgeber möchte mich jetzt wieder in EG P7 E3 eingruppieren. Demnach hätte ich Erfahrungsstufe 2 zweimal durchlaufen (einmal 34 von 36 Monaten und einmal komplett) und müsste Erfahrungsstufe 3 auch zweimal durchlaufen (einmal 20 von 36 Monaten und einmal komplett). Besteht hier die Möglichkeit eine andere Regelung zu finden? Schließlich hätte ich, wäre ich von Anfang an Gesundheits- und Krankenpflegerin geblieben, schon im Jahr 2022 Erfahrungsstufe 4 erreicht. Hinzu kommt, dass ich als Schichtleitung zwar Leitungsaufgaben übernommen habe, aber trotzdem immer auch als Gesundheits- und Krankenpflegerin gearbeitet und somit ja auch "Erfahrung" gesammelt habe. Herzliche Grüße francis


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da ich nicht die Voraussetzungen und Reglen zu der Eingruppierung der Erfahrungsstufen kenne, kann ich dazu nichts sagen. Grds ruht der Hauptvertrag in der EZ und es wird ein neuer Vertrag geschlossen. Klären Sie mit der Gewerkschaft, in wie weit die Eingruppierung verbindlich weiter über den eigentlichen Vertrag hinaus verbindlich ist, ich weiss das nicht. Liebe Grüße NB


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