Guten Tag,
Im Januar läuft meine Elternzeit aus. Ich arbeite seit ca2 Jahren wieder in der selben Firma auf minijob basis jeden Samstag. Nach Fragen, is mein vorheriger Vertrag (noch einiges an Überstunden und Urlaub) still gelegt für weitere 2 Jahre. Da ich weiter nur Samstag arbeiten kann. Da ich gefragt hatte ob man die Überstunden und den Urlaub nicht ausbezahlen kann. Hieß es nein da müsste man mich ummelden und wieder zurück in die Mini Job ummelden. In Freizeit könnte man es gestatten. Aber ich gehe ja jeden Samstag arbeiten wie soll ich da meine Überstunden von meinem Vollzeit Job abfeiern? Ich bin jetzt seit 7 Jahren in der Firma.
Vielen Dank für ihre Antwort schonmal
von
Knopf89
am 23.12.2023, 23:31
Antwort auf:
Minijob während/nach der elternzeit
Hallo,
der urlaub kommen der in der Folgezeit entstandene sollte auch in Vollzeit genommen werden. wenn es wirklich erheblich viel ist ein, kann man zum Beispiel einen Monat vollzeit anmelden und dann eben den Urlaub nehmen. an ansonsten später. Achten Sie aber nach der EZ darauf dass er nicht verfällt
liebe Grüße
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.01.2024
Antwort auf:
Minijob während/nach der elternzeit
Kommt darauf an, wie ihr den Arbeitsvertrag für den Minijob formuliert habt.
Ist der Minijob begrenzt auf die Zeit während der Elternzeit?
Oder eine Änderung zum Vollzeit-Vertrag?
von
Suomi
am 24.12.2023, 07:22
Antwort auf:
Minijob während/nach der elternzeit
Ich habe kein Datum auf der „Vereinbarung für flexible Arbeitszeit“ gefunden.
von
Knopf89
am 24.12.2023, 08:30
Antwort auf:
Minijob während/nach der elternzeit
Wobei, vorne ist unterschrieben. =Anstellung für geringfügige Beschäftigte
Und die Rückseite = ergänzungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag für dauerhafte geringfügige Beschäftigung ist nicht unterschrieben, ist allerdings 1 Blatt.
Ich bin gespannt auf die Antwort. Und wünsche besinnliche Feiertage
von
Knopf89
am 24.12.2023, 08:35
Antwort auf:
Minijob während/nach der elternzeit
Ich kenne es so, dass Urlaub der Erholung dient und erst im 2. Schritt ausgezahlt wird. Wenn der Vertrag ruht, dann kann der Urlaub genommen werden, wenn der Vertrag weiter läuft. Wird dieser gekündigt, kann der Urlaub ausgezahlt werden.
von
sneram
am 24.12.2023, 13:32