Hallo Frau Bader, Ab August, nach der Elternzeit mit meinem 1. Kind, würde ich gerne in eine Brückenteilzeit gehen. Sollte ich während der laufenden Brückenteilzeit eventuell wieder schwanger werden, kann ich dann nach der Elternzeit von Kind 2 den Beschäftigungsumfang der laufenden Brückenteilzeit weiter reduzieren, oder muss ich bis zum Ende der Brückenteilzeit mit den vereinbarten Stunden weiter arbeiten? Mit freundlichen Grüßen Vanessa Wisniewski
von Vanessa Wi am 17.04.2023, 14:34