Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rückstufung in der Erfahrungsstufe nach der Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Rückstufung in der Erfahrungsstufe nach der Elternzeit?

Francis91

Beitrag melden

Guten Abend, im Oktober 2017 habe ich meinen Beruf als Gesundheits- und Krankenpflegerin aufgenommen (Erfahrungsstufe 2) und im August 2019 wurde ich Schichtleitung. Aufgrund der neuen Position wurde meine Erfahrungsstufe zurück auf Beginn der Stufe 2 gerückt.  Ich plane jetzt die Elternzeit frühzeitig zu verlassen und wieder als Gesundheits- und Krankenpflegerin zu arbeiten. Allerdings möchte mir mein Arbeitgeber nicht die ursprüngliche Erfahrungsstufe zurückgeben und mich in der Erfahrungsstufe als Schichtleitung belassen. Hier entgehen mir ca. 1,5 Jahre auf der nächsthöheren Stufe (jetzt 4).    Ist das rechtens? Ich verstehe, dass die Elternzeit nicht angerechnet wird, aber von Oktober 2017 bis März 2023 gehöre ich dem Betrieb 5,5 Jahre an und soll weiterhin der Erfahrungsstufe 3 angehören. Auch ist meine Arbeit als Schichtleitung nur ein Adendum zu dem eigentlichen Arbeitsvertrag als Gesundheits- und Krankenpflegerin gewesen - sodass der ursprüngliche Vertrag ja seit 2017 ununterbrochen weiterläuft.    Viele Grüße Francis


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, bitte den Text nochmal überarbeiten u neu posten - liegt ein Schreibfehler bei der Nennung der Erfahrungsstufe vor? Liebe Grüße NB


Cpt_Elli

Beitrag melden

So ganz schlüssig ist dein Text nicht. Du solltest auch angeben, um welchen Tarifvertrag es sich handelt (TV-L oder TVöD). Ich kann dir nur für den TV-L antworten unter der Annahme, dass die Tätigkeiten ohne Schichtleitung einer niedrigeren Entgeltgruppe zugeordnet sind. Bei einer Herabgruppierung behältst du deine Erfahrungsstufe, die Wartezeit für den Stufenaufstieg beginnt aber von vorne. Wenn du vorher bereits in Stufe 4 warst, ist das Vorgehen des AG somit nicht korrekt. Aber die angesammelte Zeit ist futsch. Daran ändert auch die Gesamtlaufzeit des Vertrages nichts. Das sind tarifrechtliche Bestimmungen, die dein AG nicht umgehen kann. Faire Personalabteilungen beraten aber zum passenden Zeitpunkt und den Konsequenzen für Neu-Eingruppierungen. Es gibt im Netz auch Rechner dazu. 


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, unsere Tochter ist nun ein halbes Jahr alt. Ich habe von Juli bis Oktober (3. Monate) Elternzeit genommen. Nun stellte sich für mich die Frage, ob mir mein 13. Monatsgehalt in vollem Umfang ausgezahlt wird. In meinem Arbeitsvertrag heißt es: "Der Monatslohn beträgt xxx € brutto (13-mal p.a.)....."

Liebe Frau Bader, wann muss ich vor Ablauf der Elternzeit spätestens Kontakt zu meinem Arbeitgeber aufnehmen, um die zukünftigen Arbeitszeiten zu besprechen? Meine Elternzeit endet im Januar. Ich habe einen Teilzeitvertrag, es gibt aber noch keine festgelegten Arbeitszeiten. Das Arbeitsverhältnis ist nicht das Allerbeste. Vielen Dank und ...

Ich gehe am 18.januar wieder arbeiten,wie ist das mit dem Gehalt? Gehalt bekommen wir immer am 15. Das Elterngeld habe ich immer am 1. Bekommen für den Zeitraum vom 17.-17. Bekomme ich es dann auch am 15.janaur oder erst ein Monat später zu meinem Gehalt für Feburar?

Hallo Frau Bader, Ab August, nach der Elternzeit mit meinem 1. Kind, würde ich gerne in eine Brückenteilzeit gehen. Sollte ich während der laufenden Brückenteilzeit eventuell wieder schwanger werden, kann ich dann nach der Elternzeit von Kind 2 den Beschäftigungsumfang der laufenden Brückenteilzeit weiter reduzieren, oder muss ich bis zum E ...

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu Krank sein im Urlaub. Und zwar... ... nehme ich zur Zeit meinen Resturlaub nach meiner Elternzeit. Nun bin ich aber leider erkrankt. Wie verhält sich das mit meinem Urlaub, wenn ich mich krank schreiben lassen sollte? Wird mir der Resturlaub genauso wieder gut geschrieben, als wenn ich im normalen Beru ...

Guten Tag, Im Januar läuft meine Elternzeit aus. Ich arbeite seit ca2 Jahren wieder in der selben Firma auf minijob basis jeden Samstag. Nach Fragen, is mein vorheriger Vertrag (noch einiges an Überstunden und Urlaub) still gelegt für weitere 2 Jahre. Da ich weiter nur Samstag arbeiten kann. Da ich gefragt hatte ob man die Überstunden und den U ...

Hallo zusammen, ich stehe vor einer Herausforderung: Bald endet meine Elternzeit und ich muss wieder vollzeit arbeiten. Leider lehnt mein Arbeitgeber meinen Wunsch nach einer vorübergehenden Teilzeittätigkeit von 30 Stunden am Nachmittag ab. Das Hauptproblem ist dabei nicht das Geld, sondern die Kündigungsfrist von drei Monaten. Ich habe fol ...

Hallo Frau Bader ich war ein Jahr in elternzeit . Ich bin seit 5 Tagen aus der Elternzeit raus und arbeite seit 3 Tagen . ich musste viel Ware schleppen und veräumen die letzten drei Tage und das ist täglich bei uns so . achteinhalb Stunden geht eine Schicht uns stehen 30 Minuten Pause zu die wir aber nicht in Anspruch nehmen können da ...

Hallo Frau Bader ich war ein Jahr in elternzeit . Ich bin seit 5 Tagen aus der Elternzeit raus und arbeite seit 3 Tagen . ich musste viel Ware schleppen und veräumen die letzten drei Tage und das ist täglich bei uns so . achteinhalb Stunden geht eine Schicht uns stehen 30 Minuten Pause zu die wir aber nicht in Anspruch nehmen können da ...

Hallo Frau Bader, wie gewünscht, hier noch einmal etwas detaillierter: Tarifvertrag AVR-C Anlage 31 Einstellung als Gesundheits- und Krankenpflegerin zu Oktober 2017: Oktober 2017 bis Juli 2019 EG P7 E2 (lt. Gehaltsmitteilung 34 von 36 Monaten, da ich direkt mit E2 12 von 36 Monaten eingestiegen bin). Anschließend Beförderung zur Sc ...