luna8383
Hallo Frau Bader, Ich bin seid 10 Jahren im Einzelhandel, bei Kaufland, beschäftigt. Ich bin noch bis zum 22.01.2013 in Elternzeit und komme nach einem Jahr zurück, leider gab es Hausleiter wechsel und daher konnte ich erst im Dezember meine Arbeitszeiten klären (mündlich). Dabei sagte ich auch, dass ich von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr (wegen Betreuung) arbeiten kann da ich alleinerziehend bin und keine Familie in der Nähe habe. Heute hab ich erfahren, dass ich flexibel eingesetzt werden soll d.h. von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr, je nach Schicht. Darf der Hausleiter es einfach umentscheiden? Ich bin schon mit dem Stunden, von VZ auf TZ (30 Std.) gegangen. Lg Heike
Hallo, hat der Arbeitgeber Ihnen die verlangten Zeiten zugesichert? Gibt es dafür Zeugen? Ansonsten ist entscheidend, was im Vertrag steht. Sie haben keinen Anspruch darauf, dass sich der Arbeitgeber nach dem Betreuungszeiten richtet. Er sollte dies wenn möglich tun, wenn aber betriebliche Gründe dagegen aufführen kann, haben Sie keine Chance. Liebe Grüße, NB
DJaxxi
Wie geht es Dir jetzt??? Bist du noch bei KL???
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