Liebe Frau Bader, ich wüsste gerne, ob man für den Partnerschaftsbonus offiziell Teilzeit in Elternzeit beantragen muss. Folgender Sachverhalt: Mein Mann arbeitet nach Tarif 36 Stunden Vollzeit. Da er noch viele Überstunden gesammelt hat, könnte er jetzt problemlos wöchentlich um 4 Stunden reduzieren und diese abbauen, ohne dafür einen Teilzeitantrag stellen zu müssen. Zählen für den Partnerschaftsbonus die tatsächlich gearbeiteten Stunden oder muss eine offizielle Vereinbarung über eine Stundenreduktion vorliegen? Ich selbst reduziere offiziell auf 29 Stunden. So könnten wir also relativ unkompliziert 4 Monate Bonus beantragen. herzliche Grüße und vielen Dank, Anka
von AnkasBaby87 am 01.01.2024, 21:53