zoeylein1
Hallo, Ich habe vor kurzem mein 2. Kind bekommen und bei meinem Arbeitgeber den Antrag auf Elternzeit eingereicht. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt, aber gleichzeitig auch, dass ich nach 1,5 Jahren Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchte (20 Std. auf 4 Tage verteilt). Mein AG hat mir nun mitgeteilt, dass er mir die Teilzeitbeschäftigung nicht bestätigen kann. Darf er das? Ich habe gelesen es geht nur aus dringenden betrieblichen Gründen (die es nicht gibt). Was kann ich am besten antworten? Noch zur Ergänzung: bis zu Beginn des Mutterschutzes war ich ebenfalls Teilzeit in Elternzeit beschäftigt. Die Elternzeit habe ich aber mit Beginn des mutterschutz beendet. Danke schon mal für ihre Hilfe!
Hallo, dder Arbeitgeber muss wichtige betriebliche Gründe nennen. Und die auch erklären. Ansonsten stellt sich die Frage, ob eine ordnungsgemäße Ablehnung vorliegt. Ansonsten gilt der Antrag als genehmigt. Liebe Grüße NB
cube
Ja, kann er. Ob es dringende betriebliche Gründe gibt oder nicht, wirst du ohne genauere Darlegung dieser eher nicht beurteilen können. Ist nicht böse gemeint - aber dass du keine Gründe siehst, muss das noch lange nicht der unternehmerischen Wirklichkeit entsprechen. Was der AG bei Ablehnung aber muss: dir genehmigen, bei einem anderen AG während der EZ zu arbeiten.
SumSum076
Der AG muss die Gründe darlegen - schriftlich. Diese müssen dann dringende betriebliche Gründe sein. Von der Verteilung und der Stundenanzahl her, wie hast du denn vor dem Mutterschutz gearbeitet. Weicht dein neuer Antrag sehr davon ab? Wenn nein, hat sich im Betrieb was verändert, so dass du die "alte" Teilzeit tatsächlich nicht mehr aufnehmen könntest? Ganz so leicht wird es den AG nicht mehr gemacht... Gruß Sabine
zoeylein1
Davor habe ich 28 Std. auf 4 Tage verteilt gearbeitet.
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