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Sehr geehrte Frau Bader, mit der Geburt meines Kindes am 3.9. habe ich bei meinem AG einen Antrag auf 2-jährige Elternzeit gestellt. Das 1.Jahr wollte ich komplett zu Hause bleiben, im 2.Jahr Teilzeit 30 Wochenstunden arbeiten.(ich arbeite in einer Firma mit 200 Mitarbeitern, bin länger als 6 monate dort beschäftigt,erfülle also die gesetzlichen Voraussetzungen für TZ.) Dies habe ich in meinem Elternzeitantrag so angegeben und parallel einen Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit gestellt. Mein Teilzeitantrag wurde aus dringenden betrieblichen Gründen nicht genehmigt. Welche dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen,wurde im Ablehnungsschreiben nicht explizit aufgeführt. Da ich aufgrund der Ablehnung schlecht im 2.Jahr ohne Geld zu Hause bleiben kann,stellt sich mir die Frage, ob ich nun nach 1 Jahr auf meine Vollzeitstelle zurückkehren kann,oder kann mein AG die Rückkehr ablehnen,da ich bereits 2 Jahre beantragt habe? Vielen Dank für Ihre Beantwortung. Mit besten Grüßen
Hallo, der Ag muss schon sagen, warum es abgeblich nicht geht. Reden Sie doch mal mit ihm! Ansonsten würde ich ncah TZ bei einem anderen AG ausschau halten (da muss der alte AG aber zustimmen) Liebe Grüsse, NB
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