Teilzeitantrag in Vollzeitantrag umwandeln

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeitantrag in Vollzeitantrag umwandeln

Hallo, ich arbeite zur Zeit in Teilzeit als verbeamtete Lehrerin und habe für das nächste Schuljahr wieder einen Teilzeitantrag gestellt. Nun bin ich jedoch wieder schwanger (hätte 3 Wochen im Schuljahr 19/20 bis zum Mutterschutz) und würde bzgl. Elterngeld usw. gerne den Teilzeitantrag zurückziehen und einen Vollzeitantrag stellen. Ist dies rein rechtlich möglich? LG

Mitglied inaktiv - 10.03.2019, 20:18



Antwort auf: Teilzeitantrag in Vollzeitantrag umwandeln

Hallo, wenn der Dienstherr zustimmt, ist das bei Beamten möglich. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.03.2019



Antwort auf: Teilzeitantrag in Vollzeitantrag umwandeln

Ich hoffe, es geht nicht. Das kann doch wohl nicht wahr sein! Du weißt genau, dass du diese VZ-Stelle nicht wirklich antreten wirst und findest es ernsthaft ok, so zu tun als ob, damit du mehr EG bekommst? Anderen vorzugaukeln, du würdest doch sogar in VZ zurück kommen, dann sagen "ach schade, bin leider ganz überraschend schwanger und komme leider gar nicht" .... Sorry, finde ich absolut unmöglich.

von cube am 11.03.2019, 10:18



Antwort auf: Teilzeitantrag in Vollzeitantrag umwandeln

Wenn der AG sich drauf einlässt, ja. Ob du dann noch weiterhin dort gut ankommst, andere Sache. Ich hoffe der AG lässt sich nicht drauf ein und noch mehr hoffe ich das die Eltern deiner Schüler von der Aktion erfahren. Den irgendwann wirst du zurück kehren. 3 Wochen würden für das EG keinen Unterschied machen, aber dir das Gesicht nehmen bei solch einer Aktion.

von Felica am 11.03.2019, 14:21



Antwort auf: Teilzeitantrag in Vollzeitantrag umwandeln

kannst du überhaupt vollzeit arbeiten die zeit? der diensherr muss dem zustimmen und ich hoffe, er tut es nicht. :-) das is echt unterste schublade.

von mellomania am 11.03.2019, 15:45



Antwort auf: Teilzeitantrag in Vollzeitantrag umwandeln

Die 3 Wochen vollzeitgehalt macht das EG nicht fett.

Mitglied inaktiv - 11.03.2019, 15:54



Antwort auf: Teilzeitantrag in Vollzeitantrag umwandeln

blick ich auch nicht. vor allem muss sie es ja erstmal hinkriegen zwecks kinderbetreuung etc.

von mellomania am 11.03.2019, 16:00



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