Hallo,
ich arbeite zur Zeit in Teilzeit als verbeamtete Lehrerin und habe für das nächste Schuljahr wieder einen Teilzeitantrag gestellt. Nun bin ich jedoch wieder schwanger (hätte 3 Wochen im Schuljahr 19/20 bis zum Mutterschutz) und würde bzgl. Elterngeld usw. gerne den Teilzeitantrag zurückziehen und einen Vollzeitantrag stellen. Ist dies rein rechtlich möglich?
LG
Mitglied inaktiv - 10.03.2019, 20:18
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Teilzeitantrag in Vollzeitantrag umwandeln
Hallo,
wenn der Dienstherr zustimmt, ist das bei Beamten möglich.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.03.2019
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Teilzeitantrag in Vollzeitantrag umwandeln
Ich hoffe, es geht nicht.
Das kann doch wohl nicht wahr sein! Du weißt genau, dass du diese VZ-Stelle nicht wirklich antreten wirst und findest es ernsthaft ok, so zu tun als ob, damit du mehr EG bekommst?
Anderen vorzugaukeln, du würdest doch sogar in VZ zurück kommen, dann sagen "ach schade, bin leider ganz überraschend schwanger und komme leider gar nicht" ....
Sorry, finde ich absolut unmöglich.
von
cube
am 11.03.2019, 10:18
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Teilzeitantrag in Vollzeitantrag umwandeln
Wenn der AG sich drauf einlässt, ja. Ob du dann noch weiterhin dort gut ankommst, andere Sache.
Ich hoffe der AG lässt sich nicht drauf ein und noch mehr hoffe ich das die Eltern deiner Schüler von der Aktion erfahren. Den irgendwann wirst du zurück kehren.
3 Wochen würden für das EG keinen Unterschied machen, aber dir das Gesicht nehmen bei solch einer Aktion.
von
Felica
am 11.03.2019, 14:21
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Teilzeitantrag in Vollzeitantrag umwandeln
kannst du überhaupt vollzeit arbeiten die zeit?
der diensherr muss dem zustimmen und ich hoffe, er tut es nicht. :-)
das is echt unterste schublade.
von
mellomania
am 11.03.2019, 15:45
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Teilzeitantrag in Vollzeitantrag umwandeln
Die 3 Wochen vollzeitgehalt macht das EG nicht fett.
Mitglied inaktiv - 11.03.2019, 15:54
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Teilzeitantrag in Vollzeitantrag umwandeln
blick ich auch nicht.
vor allem muss sie es ja erstmal hinkriegen zwecks kinderbetreuung etc.
von
mellomania
am 11.03.2019, 16:00