Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeitantrag zurückziehen und in Vollzeit zurückkehren

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Teilzeitantrag zurückziehen und in Vollzeit zurückkehren

MuSchu2016

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Sehr geehrte Frau Bader, bei mir ist folgende Situation: Im Oktober endet meine 2jährige Elternzeit. Seit Juni weis ich, dass ich für mein Kind eine 4-Tages-Betreuung habe, woraufhin ich meinen Teilzeitantag bei meinem AG (öffentlicher Dienst) per Mail gestellt habe. Der Eingang der Mail wurde mir ebenso per Mail bestätigt mit dem Kommentar, mir derzeit noch keine weiteren Infos geben zu können, in welchem Bereich ich eingesetzt werde. Nun bin ich wieder schwanger und werde nur 6 Monate bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten. Aufgrund der geringen Zeit, verkürzt sich mein Elterngeld erheblich, woraufhin ich mir überlegt habe, über diese Zeit in Vollzeit zurück zu kehren (die restliche Betreeuung von meinem Kind könnte die Oma übernehmen). Ich gehe leider davon aus, dass mein AG es nicht so gut findet, wenn ich nun doch wieder in Vollzeit komme. Die Dame, die für mich die Elternzeitvertretung macht, hat nämlich einen unbefristete Stelle erhalten und es wurde damit gerechnet, dass ich lediglich in Teilzeit zurückkehre. Nun meine Fragen: 1. Ich weis, dass ein Teilzeitantrag nicht zurückgezogen werden kann und mein AG nicht zwingend meinem Wunsch der Vollzeit zustimmen muss. Gibt es jedoch vielleicht eine gesetzliche Lücke, da mein Antrag ja per Mail geschrieben wurde und auch die Antwort des AG lediglich per Mail kam? 2. Leider verläuft meine Schwangerschaft nicht ganz unkompliziert. Wie verhält sich mein Elterngeld, wenn ich zb von meiner Frauenärztin krankgeschrieben werde? Falle ich in das Krankengeld oder wie verhält es sich hier? Ich möchte darauf hinweisen, dass ich einen Bürojob im öffentlichen Dienst habe und keinen Job, bei dem es ein Beschäftigungsverbot gibt, sobald man schwanger ist. Für Ihre Hilfe herzlichen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Nicht das ich wüsste 2. Ich freue mich auch auf die Antworten :-) Wenn Sie keine Beamtin sind fallen Sie ins Krankengeld. Liebe Grüße NB


littlestarling82

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deine Schwangerschaft verläuft nicht ganz unkompliziert aber du “willst” Vollzeit arbeiten? ;-)) mehr brauch ich da nicht schreiben, freu mich schon auf die Kommentare der alteingesessenen Forumsdamen 😁


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