Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zurück auf Vollzeit trotz Antrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zurück auf Vollzeit trotz Antrag

Amy259

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Guten Morgen, Laut meinem Grundvertrag bin ich auf Vollzeit angestellt, habe seit 2 Jahren aber immer für 6 bzw. 12 Monate Laufzeit auf 75% reduziert. Da die aktuelle Laufzeit am 31.12 endet habe ich einen Antrag auf Verlängerung um 6 Monate gestellt. Bisher habe ich von meinem AG allerdings keine Rückmeldung bekommen, lediglich eine Aufforderung zum Fürsorgegespräch aufgrund der Krankheitstage. Nun bin ich schwanger und habe natürlich ein Interesse daran, wieder auf 100% zu fallen undfrage mich, ob der Antrag allein reicht, mich weiter auf 75% zu reduzieren. Bisher musste ich immer einen Änderungsvertrag unterschreiben. Ach und hinzu kommt noch, dass mein Betrieb gerade unter einem Schutzschirmverfahren läuft, was ja wieder eine Besonderheit bedeutet. Ein anderer Punkt wäre: Wir haben gerade ein Erbe ausgeschlagen, Todestag war der 25.10., das Kind noch nicht gezeugt. Die Frist läuft morgen aus. Würde das das Ungeborene betreffen? Vielen Dank und Ihnen einen schönen Tag!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben einen Antrag gestellt und der AG hat noch nicht zugestimmt. Frage ist, ob dieser Antrag so einfach zurückgenommen werden kann. Es handelt sich um eine Willenserklärung und nach § 130 BGB ist diese nicht so einfach zurückzunehmen - zumal ich zwischen den Zeilen lese, dass Sie dies tun wollen, um in ein BV zu rutschen (oder was sonst ist das Interesse, einen Vertrag über VZ zu haben?) Liebe Grüße NB


User-1736455377

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Hast du die Std. bisher reduziert bisher wg gesundheitlicher Gründe reduziert oder aus anderen Gründen, die es dir nicht erlauben, VZ zu arbeiten? Würdest du ein BV bekommen?


Amy259

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Weil es Betreuungstechnisch nicht drin war länger zu arbeiten. Ich komme automatisch ins Berufsverbot.


Dessiree

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Das Problem ist, dass du dem AG ja gar nicht in VZ zur Verfügung stehst. Das musst du im BV aber. Deswegen heißt es ja auch immer "AU geht vor BV", da man arbeitsunfähig dem AG nicht zur Verfügung steht. Bitte nimm mir die folgende Formulierung nicht übel, ich will dir damit überhaupt nichts unterstellen, sondern es nur ganz deutlich sagen: Sozialleistungen sind nicht dazu da, um dein Gehalt aufzubessern, sondern um Nachteile zu vermeiden (in diesem Fall Nachteile durch die Schwangerschaft). D.h. es wird nur maximal das ausgeglichen, was ohne Schwangerschaft möglich wäre. Ansonsten wäre es Betrug! In der Annahme, dass sich die Betreuungssituation seit Antragstellung nicht verändert hat, musst du also rechtlich gesehen dabei bleiben.


Amy259

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Keine Sorge, nehm ich dir nicht übel. Tatsächlich würde das nur zu meinem Vorteil dienen. Allerdings bin nicht ich diejenige, die zuhause bleiben möchte, sondern der AG hat das , zusammen mit dem Betriebsarzt, über meinen Kopf hinweg, auch beim letzten Mal schon so entschieden.


Succero

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Dein AG ist verpflichtet ein BV nach Massgabe der Gesetzgebung zu entscheiden- auch über deinen Kopf hinweg so wie du es nennst. Hat er keine MuSchukonformen Arbeitsplatz, auch nicht mit Umversetzung, ist es seine Pflicht dir ein BV auszusprechen. Das wiederum gibt dir aber nicht das Recht mehr Stunden im BV zu sein als du arbeiten könntest. Zumal der AG von heute auf morgen einen MuSchukonformen Arbeitsplatz zur Verfügung haben kann und du dann auch sofort mit dieser Arbeit anfangen „darfst“. Vergiss nicht, dass die KK ein BV auch prüfen kann - gerade bei Wechsel Teilzeit/ Vollzeit ist sie dazu angehalten.


peekaboo

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Mein Schwiegervater ist gestorben und wir haben für uns und dem Kind das Erbe ausgeschlagen. Der Neffe meines Mannes war 4 Monate vor der „Entbindung seiner Kindes“… Die Behörde, bei der wir das Erbe ausgeschlagen haben, riet auch dem Neffen dazu, das Erbe des m Namen seines ungeborenen Kindes auszuschlagen.


Neverland

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Wegen Erbfall - Amtsgereicht anrufen und nachfragen. Wahrscheinlich müsst ihr wegen dem Kind aber nichts berücksichtigen. Evtl doch, weil es wegen dem Auschlagen anderer erst später "nachgerückt" ist. Nachfragen kostet nichts, gibt euch aber Sicherheit. Zum VZ-vertrag, was wäre wenn, könntest du denn ab dem 1.1.2024 auch VZ arbeiten? Wenn ja, wäre es egal, wenn nein, würde ich bei TZ bleiben. Rechne nicht mit einem BV, wen es doch kommt, OK. Wenn nicht, hast du sonst ein Problem.


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