Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Antrag auf Betreuung ausserhalb der Wohnortgemeinde abgelehnt/Krippenbetreuung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Antrag auf Betreuung ausserhalb der Wohnortgemeinde abgelehnt/Krippenbetreuung

Inka

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Sehr geehrte Frau Bader, wir haben bei unserer aktuellen Wohnortgemeinde einen Antrag gestellt unseren Sohn in unserer alten Gemeinde (sind vor 3 Jahren erst hergezogen) in der Krippe betreuen zu lassen. Haben auch diverse Gründe für diesen Wunsch aufgeführt (unsere gesamte Familie lebt dort, dadurch Betreuungssicherheit im Notfall, evangelische Krippe,Arbeitsweg führt direkt dort vorbei). Die Gemeinde sieht darin keine ausreichenden Gründe und schreibt zusätzlich, die Defizitzahlungen doe sie leisten müsse seien unverhältnismäßig ( 3648€ jährlich für täglich 8 Std Betreuung). Gibt es eine Grenze ab wann diese Zahlungen als unverhältnismäßig gelten? Ich habe ja als Laie keine Vorstellung was die Gemeinde sonst ein Krippenplatz kostet. Sie haben uns zwar einen in der eigenen Gemeinde zugesagt, aber das hilft uns nicht weiter. Gibt es eine Chance zb. Widerspruch einzulegen oder anderweitig eine Übernahme der Ausgleichszahlungen zu erwirken?   Mfg Inka


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie denken genau falsch herum. Sie haben einen Anspruch in IHRER Gemeinde und nur in Ausnahmefällen einvernehmlich in einer anderen Gemeinde. Zumal ein Platz da ist. Einvernehmlich läuft es nicht, also kein Anspruch. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Das sind auch alles keine Gründe. Vor allem habt ihr eine Zusage in eurem Wohnort, damit kommt die Gemeinde ihrer Pflicht nach. Ihr könnt in der alten Gemeinde fragen, ob ihr komplett privat zahlen könnt, vielleicht kann er dann dort hingehen.        


Inka

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Dann frage ich mich was denn Gründe wären? Aber das mit dem privat zahlen werde ich mal im Hinterkopf behalten! Lg


SuJam

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Ein Grund wäre, dass die eigene Gemeinde keinen für dein Kind geeigneten Platz anbieten kann. Das was du aufführst fällt unter Luxuswünsche ;-). 


Sternenschnuppe

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Gründe wären da wenn die eigene Gemeinde keinen Platz hat.  Oder auch ggf. soziale Gründe, wenn in 3 Monaten Einschulung wäre und ein Wechsel unverhältnismäßig ist.    Ich bin hier Gemeindevertreterin in der Gemeinde.  Wir zahlen viel Geld um die Infrastrukturen zu schaffen. Der Elternbeitrag und die Pauschalen vom Land decken das überhaupt nicht ab.  Da finanziert keine Gemeinde einen Platz woanders ohne Not und verzichtet auf die Zuweisungen.     


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