Mumpel
Sehr geehrte Frau Bader, mir ist etwas blödes passiert und zwar haben ich den Termin zur Geltensmachung der Aufwandsentschädigung um 3 Tage verpasst. Ich bin die ehrenamtliche Betreuuerin meines Vaters. Ich hab das Schreiben dennoch eingereicht. Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, vermute ich, dass das Amtgericht mir eine Ablehnung mit Verweis auf die Frist schicken wird. Mein Vater gilt als vermögend, daher würde die Aufwandsentschädigung ohnehin von seinem persönlichen Konto entnommen. Ich hab die Betreuung für sämtliche Aufgabenkreise. Darf mein Vater mir - unabhängig von der Entscheidung des Amtsgericht - ausnahmsweise "erlauben", den Betrag für die Aufwandsentschädigung von seinem Konto zu entnehmen? Per Unterschrift auf dem Überweisungszettel? Oder welche Möglichkeiten habe ich? Ich bin mir ziemlich sicher, dass mein Vater mir das Geld auch geben würde, wenn ich ihm das erkläre. Bitte nicht falsch verstehen, die Betreuung meines Vaters mache ich so oder so. Aber mit zwei kleinen Kindern in der heutigen Zeit sind 425 Euro eben auch viel Geld und die Betreuung ja auch eine sehr große (zeitaufwändige) Aufgabe. Gibt es da eine "ordentliche" Möglichkeit für mich?
RUB
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