Frage:
Anspruch auf Betreuung des Kindes während Kita-Schließzeiten?
Gibt es einen wie auch immer gearteten rechtlichen Anspruch auf Betreuung des Kindes, wenn der Arbeitgeber keinen Urlaub während der Schließzeiten der Kita bewilligt und die Kita keine Notbetreuung anbietet (und auch keine andere Bezugsperson des Kindes freinehmen kann)? Also zB externe Notbetreuung (gibt es das? durch irgendeinen Träger o.ä.?), Recht auf Urlaub o.ä.? Oder wird erwartet, daß man dann einen Babysitter (findet und) zahlt?
Noch ist die Frage hypothetisch: Eine attraktive Kita in der Nähe bietet keine Notbetreuung an. Ich frage mich, welche Konsequenzen das hat, sprich: ob ich dann überhaupt einen Platz dort annehmen sollte. Denn ob der Arbeitgeber jedes Jahr die vollen Schließzeiten bewilligt, kann ich ja nicht absehen. Und wenn es ganz dumm läuft, wird sogar mal spontan ein Tag geschlossen oder zumindest gekürzt, wenn zu viel Kita-Personal krank ist. (Dann wird kein kurzfristiges Vertretungspersonal in die Kita geholt.)
Vielen Dank.
von
auf der Reise
am 28.02.2023, 21:00
Antwort auf:
Anspruch auf Betreuung des Kindes während Kita-Schließzeiten?
Hallo,
neben der Notbetreuung gibt es doch idR die Möglichkeit, dass das Kind in einen anderen KiGa der Gemeinde geht. Erkundigen Sie sich bei der gemeinde, was da angeboten wird.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.03.2023
Antwort auf:
Anspruch auf Betreuung des Kindes während Kita-Schließzeiten?
Welche KiTa bietet überhaupt Notbetreuung an?
Man meldet halt rechtzeitig beim AG Urlaub an. Wenn es bei einem Elternteil nicht klappt, dann schaut der andere. Notfalls fragt man Grosseltern, restliche Familie, Freunde oder Nachbarn. Oder anderer Eltern aus dem KiGa.
So handhabt es die meisten Familien in Deutschland.
von
Neverland
am 28.02.2023, 22:25
Antwort auf:
Anspruch auf Betreuung des Kindes während Kita-Schließzeiten?
Bei uns gibt es die Möglichkeit auf Notbetreuung. Die Plätze sind rar und begehrt. Dafür muss man sich früh anmelden.
Je nachdem in welchem Bundesland man arbeitet auch im Bundesland des AG nach Notbetreuung fragen. Ich habe schon öfter mitbekommen, das die Notbetreuung nicht ans Bundesland gebunden ist.
Z. B. gibt es hier 4 Kitas, die sich zusammengeschossen haben. Die Kitas liegen teils bis zu einer Stunde voneinander entfernt (mit öffentlichen Verkehrsmitteln gesehen). In den Sommerferien schließen max. 3 Kitas zeitgleich. Die anderen Kitas bieten eine Notbetreuung für die Kinder aus den Kitas an. Je nachdem wie groß die Räumlichkeit dafür ist für 20-25 Kinder. Die Notbetreuung findet in einer der offenen Kitas statt bzw. dort in der Nähe (ca. 5 Gehminuten entfernt). In der Zeit wird ein Entgelt genommen. Vor Corona waren es ca. 45 € für 1 Woche VZ-Betreuung. Essen kommt noch hinzu, kann aber auch mitgebracht werden. Wenn die andere/n Kita/s zu haben bieten die anderen die Notbetreuung an. Dadurch, dass diese 4 sich gegenseitig "vertreten" wurden Kinder aus den Kitas bei der Platzvergabe für reguläre Notbetreuungsplätze kaum bis gar nicht berücksichtigt. Denn der Fahrweg muss in Kauf genommen werden. Auch hier galt früh anmelden. Die Eltern sind mit der Vertretung sehr zufrieden.
Andere Schließzeiten müssen separat abgedeckt werden, z. B. über die reguläre Notbetreuung der Stadt/Gemeinde.
Kurzfristige Schließtage wegen Personalmangel kommt vor. Es kann sein, dass die Kita eine Notbetreuung anbietet, indem Kinder mit in einer anderen Gruppe betreut werden. Sollte das nicht gehen bleibt nur die eigene Betreuung.
AG mit AN die Kinder haben sollte das, gerade bedingt durch Corona, nicht fremd sein. Es muss trotzdem aufgefangen werden. Z. B. durch Homeoffice zu Zeiten, wo das Kind schläft. Überstunden ansammeln, die dann abgebaut werden können. Gutes Netzwerk mit anderen Elternteilen, so dass sich gerade in solchen Situationen in der Betreuung abgewechselt wird.
Verwandte sind da toll, nur haben die auch Zeit und wohnen in der Nähe?
Babysitter ist eine Möglichkeit. Kostenintensiver als alles andere. Wenn es gar nicht anders geht eine Möglichkeit, nur muss man es sich leisten können. Und kann der Babysitter auch kurzfristig?
von
Ani123
am 28.02.2023, 23:38
Antwort auf:
Anspruch auf Betreuung des Kindes während Kita-Schließzeiten?
Wende dich ans Jugendamt vor Ort mit Frgae nach einer Notbetreeung für Schließzeiten. Für die spontanen Tage zwecks Personalmangel etc werden Sie dir aber auch nicht helfen können.
von
roza_soza
am 01.03.2023, 13:16
Antwort auf:
Anspruch auf Betreuung des Kindes während Kita-Schließzeiten?
Danke allseits.
Nein, diese Kira ist halt nicht mit anderen zusammengeschlossen, bietet also keine Notbetreuung an. Und wenn ich den Luxus einer Großfamilie hätte, in der andere zeitlich und gesundheitlich einspringen könnten, würde ich ja nicht fragen :-) Und ich verlasse mich zngern auf andere Eltern, die ich a) bisher noch gar nicht kenne und die b) womöglich selbst im Urlaub sind oder anderweitig ausfallen. Eine sichere Alternative ist mir da lieber.
Werde mal die Stadt (glaube nicht dran, aber immerhin ein Versuch) und das Jugendamt fragen!
von
auf der Reise
am 01.03.2023, 18:21
Antwort auf:
Anspruch auf Betreuung des Kindes während Kita-Schließzeiten?
Du solltest Dir ein wirklich gutes Netzwerk schaffen aus Freunden, anderen Eltern und Babysittern - gerade auch für kurzfristige Ausfallzeiten in der Kita.
Spätestens aber für die Grundschule sollte so ein Netzwerk bestehen.
Glaub mir als erfahrene Mehrfach-Mutter, wenn Du keine Familie hast, die solche Zeiten abfangen kann, dann brauchst Du so ein Netzwerk.
Es gibt nicht immer Notfallbetreuung UND im Ernstfall hast Du ja auch keine Zeit, eine Notfallbetreuung einzuklagen (falls Du einen Rechtsanspruch HÄTTEST!). Du könntest höchstens später Deine Kosten noch geltend machen, aber davon ist Dein Kind in der Notsituation trotzdem nicht betreut.
Schließe Dich mit anderen Eltern zusammen. Lerne sie kennen.
Suche Dir zuverlässige Babysitter, die im Hintergrund parat stehen (fitte Nachbarn im Ruhestand?). Sei kreativ.
Man kann und darf sich nicht immer auf die Stadt verlassen, denn dieses System ist gerade eh überlastet.
Ja, das soll nichts entschuldigen, aber das ist eine Realität.
Mein Rat ist fernab der rechtlichen Grundlagen und aus persönlicher Erfahrung mit vielen Kindern. Aus Zeiten, wo die Betreuung personell noch deutlich besser besetzt war. (weil auch deutlich weniger Betreuungsplätze gebraucht wurden, als heute)
von
Frida19
am 02.03.2023, 06:22