Anspruch auf Betreuung des Kindes während Kita-Schließzeiten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Betreuung des Kindes während Kita-Schließzeiten?

Gibt es einen wie auch immer gearteten rechtlichen Anspruch auf Betreuung des Kindes, wenn der Arbeitgeber keinen Urlaub während der Schließzeiten der Kita bewilligt und die Kita keine Notbetreuung anbietet (und auch keine andere Bezugsperson des Kindes freinehmen kann)? Also zB externe Notbetreuung (gibt es das? durch irgendeinen Träger o.ä.?), Recht auf Urlaub o.ä.? Oder wird erwartet, daß man dann einen Babysitter (findet und) zahlt? Noch ist die Frage hypothetisch: Eine attraktive Kita in der Nähe bietet keine Notbetreuung an. Ich frage mich, welche Konsequenzen das hat, sprich: ob ich dann überhaupt einen Platz dort annehmen sollte. Denn ob der Arbeitgeber jedes Jahr die vollen Schließzeiten bewilligt, kann ich ja nicht absehen. Und wenn es ganz dumm läuft, wird sogar mal spontan ein Tag geschlossen oder zumindest gekürzt, wenn zu viel Kita-Personal krank ist. (Dann wird kein kurzfristiges Vertretungspersonal in die Kita geholt.) Vielen Dank.

von auf der Reise am 28.02.2023, 21:00



Antwort auf: Anspruch auf Betreuung des Kindes während Kita-Schließzeiten?

Hallo, neben der Notbetreuung gibt es doch idR die Möglichkeit, dass das Kind in einen anderen KiGa der Gemeinde geht. Erkundigen Sie sich bei der gemeinde, was da angeboten wird. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.03.2023



Antwort auf: Anspruch auf Betreuung des Kindes während Kita-Schließzeiten?

Welche KiTa bietet überhaupt Notbetreuung an? Man meldet halt rechtzeitig beim AG Urlaub an. Wenn es bei einem Elternteil nicht klappt, dann schaut der andere. Notfalls fragt man Grosseltern, restliche Familie, Freunde oder Nachbarn. Oder anderer Eltern aus dem KiGa. So handhabt es die meisten Familien in Deutschland.

von Neverland am 28.02.2023, 22:25



Antwort auf: Anspruch auf Betreuung des Kindes während Kita-Schließzeiten?

Bei uns gibt es die Möglichkeit auf Notbetreuung. Die Plätze sind rar und begehrt. Dafür muss man sich früh anmelden. Je nachdem in welchem Bundesland man arbeitet auch im Bundesland des AG nach Notbetreuung fragen. Ich habe schon öfter mitbekommen, das die Notbetreuung nicht ans Bundesland gebunden ist. Z. B. gibt es hier 4 Kitas, die sich zusammengeschossen haben. Die Kitas liegen teils bis zu einer Stunde voneinander entfernt (mit öffentlichen Verkehrsmitteln gesehen). In den Sommerferien schließen max. 3 Kitas zeitgleich. Die anderen Kitas bieten eine Notbetreuung für die Kinder aus den Kitas an. Je nachdem wie groß die Räumlichkeit dafür ist für 20-25 Kinder. Die Notbetreuung findet in einer der offenen Kitas statt bzw. dort in der Nähe (ca. 5 Gehminuten entfernt). In der Zeit wird ein Entgelt genommen. Vor Corona waren es ca. 45 € für 1 Woche VZ-Betreuung. Essen kommt noch hinzu, kann aber auch mitgebracht werden. Wenn die andere/n Kita/s zu haben bieten die anderen die Notbetreuung an. Dadurch, dass diese 4 sich gegenseitig "vertreten" wurden Kinder aus den Kitas bei der Platzvergabe für reguläre Notbetreuungsplätze kaum bis gar nicht berücksichtigt. Denn der Fahrweg muss in Kauf genommen werden. Auch hier galt früh anmelden. Die Eltern sind mit der Vertretung sehr zufrieden. Andere Schließzeiten müssen separat abgedeckt werden, z. B. über die reguläre Notbetreuung der Stadt/Gemeinde. Kurzfristige Schließtage wegen Personalmangel kommt vor. Es kann sein, dass die Kita eine Notbetreuung anbietet, indem Kinder mit in einer anderen Gruppe betreut werden. Sollte das nicht gehen bleibt nur die eigene Betreuung. AG mit AN die Kinder haben sollte das, gerade bedingt durch Corona, nicht fremd sein. Es muss trotzdem aufgefangen werden. Z. B. durch Homeoffice zu Zeiten, wo das Kind schläft. Überstunden ansammeln, die dann abgebaut werden können. Gutes Netzwerk mit anderen Elternteilen, so dass sich gerade in solchen Situationen in der Betreuung abgewechselt wird. Verwandte sind da toll, nur haben die auch Zeit und wohnen in der Nähe? Babysitter ist eine Möglichkeit. Kostenintensiver als alles andere. Wenn es gar nicht anders geht eine Möglichkeit, nur muss man es sich leisten können. Und kann der Babysitter auch kurzfristig?

von Ani123 am 28.02.2023, 23:38



Antwort auf: Anspruch auf Betreuung des Kindes während Kita-Schließzeiten?

Wende dich ans Jugendamt vor Ort mit Frgae nach einer Notbetreeung für Schließzeiten. Für die spontanen Tage zwecks Personalmangel etc werden Sie dir aber auch nicht helfen können.

von roza_soza am 01.03.2023, 13:16



Antwort auf: Anspruch auf Betreuung des Kindes während Kita-Schließzeiten?

Danke allseits. Nein, diese Kira ist halt nicht mit anderen zusammengeschlossen, bietet also keine Notbetreuung an. Und wenn ich den Luxus einer Großfamilie hätte, in der andere zeitlich und gesundheitlich einspringen könnten, würde ich ja nicht fragen :-) Und ich verlasse mich zngern auf andere Eltern, die ich a) bisher noch gar nicht kenne und die b) womöglich selbst im Urlaub sind oder anderweitig ausfallen. Eine sichere Alternative ist mir da lieber. Werde mal die Stadt (glaube nicht dran, aber immerhin ein Versuch) und das Jugendamt fragen!

von auf der Reise am 01.03.2023, 18:21



Antwort auf: Anspruch auf Betreuung des Kindes während Kita-Schließzeiten?

Du solltest Dir ein wirklich gutes Netzwerk schaffen aus Freunden, anderen Eltern und Babysittern - gerade auch für kurzfristige Ausfallzeiten in der Kita. Spätestens aber für die Grundschule sollte so ein Netzwerk bestehen. Glaub mir als erfahrene Mehrfach-Mutter, wenn Du keine Familie hast, die solche Zeiten abfangen kann, dann brauchst Du so ein Netzwerk. Es gibt nicht immer Notfallbetreuung UND im Ernstfall hast Du ja auch keine Zeit, eine Notfallbetreuung einzuklagen (falls Du einen Rechtsanspruch HÄTTEST!). Du könntest höchstens später Deine Kosten noch geltend machen, aber davon ist Dein Kind in der Notsituation trotzdem nicht betreut. Schließe Dich mit anderen Eltern zusammen. Lerne sie kennen. Suche Dir zuverlässige Babysitter, die im Hintergrund parat stehen (fitte Nachbarn im Ruhestand?). Sei kreativ. Man kann und darf sich nicht immer auf die Stadt verlassen, denn dieses System ist gerade eh überlastet. Ja, das soll nichts entschuldigen, aber das ist eine Realität. Mein Rat ist fernab der rechtlichen Grundlagen und aus persönlicher Erfahrung mit vielen Kindern. Aus Zeiten, wo die Betreuung personell noch deutlich besser besetzt war. (weil auch deutlich weniger Betreuungsplätze gebraucht wurden, als heute)

von Frida19 am 02.03.2023, 06:22



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Anspruch auf eine Betreuung ab 1 Jahr aber kein Kita Platz und TM was tun?

Guten Tag Frau Bader, ich muss ab 08.11.16 wieder arbeiten gehen. Wir haben uns bei Kitas angemeldet (bei der Anmeldung wurde uns schon gesagt " für dieses Jahr...keine Chance) Haben auch Antrag auf eine Tagesmutter beim Jugendamt gestellt (z.Z. keine frei) im August erfahren wir mehr aber es sieht auch schlecht aus. 7 Wochen vor dem Ablauf d...


Anspruch auf Kita-Betreuung während Mutterschutz?

Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter, geb. 2015, besucht eine Kinderkrippe in städtischer Trägerschaft. Für die 3wöchige Sommerschließzeit der Kita habe ich fristgerecht einen Antrag auf Betreuung während dieser Zeit beim Träger gestellt. Die Krippe hat zwar Schließzeit aber Betreuung ist in Ausnahmefällen (berufstätige Eltern) und nach Antrag...


Anspruch Betreuung

Ich habe eine grundsätzliche Frage zum Thema Rechtsanspruch auf Betreuung: Wie kann man notfalls seinen Anspruch geltend machen bzw. bei wie vielen Kita im Umkreis von wieviel Kilometern muss man auf der Warteliste stehen? Gibt es da irgend eine Quote bei der man ausgehen kann dass die eigenen Bemühungen ausreichend waren? Bezieht es sich nur au...


Anspruch Betreuung 18-monatiges Kind während Elternzeit

Guten Tag, Frau Bader, wie ist die *rechtliche* Lage: Hat ein Kind unter drei Jahren Anspruch auf einen Betreuungsplatz (KiTa oder Tagesmutter), während der Elternzeit eines Elternteils oder beider Eltern? Ich verstehe den Paragrafen 24 SGB VIII („Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege“, https://www.gesetze-im-in...


Anspruch auf U3 Betreuung Ba-Wü

Hallo Frau Bader, Mein Sohn kam im Juli 2021 auf die Welt, wir wohnen in Baden-Württemberg. Ich haben offiziell beim Arbeitgeber zwei Jahre Elternzeit beantragt mit dem Option Anfang 2023 in Teilzeit in Elternzeit an den Arbeitsplatz zurück zu kommen. Nun hab ich die Anmeldung für meinen Sohn vor zwei Wochen abgegeben für 1.1.2023. Leider mus...


Anspruch auf Ganztagsbetreuung während der Zeit des Mutterschutzes

Guten Tag, mich beschäftigt aktuell die Frage wie es mit dem Anspruch meines Großen (4 Jahre) auf die Ganztagsbetreuung in der Kita ausschaut, wenn ich mich im Mutterschutz befinde? Besteht in dieser Zeit rechtlich weiterhin ein Anspruch auf die Ganztagsbetreuung? M. E. befinde ich mich in dieser Zeit in einem Beschäftigtigungsverhältnis (wie bish...


Anspruch auf Kindergeld - Leben im Ausland

Guten Abend Frau Bader,  ich habe eine Frage zum deutschen Kindergeld. Da wir im Sommer in die Niederlande ziehen, soll meine Tochter, welche im April auf die Welt kommt, direkt nach der Geburt auf den jetzigen niederländischen Wohnort meines Mannes gemeldet werden. Dieser arbeitet in den Niederlanden und ist dort steuerpflichtig. Ich werde noc...


Anspruch auf eine gleichwertige Stelle nach Elternzeit?

  Sehr geehrte Frau Bader, in 6 Tagen endet meine Elternzeit. Ich habe mich im letzten Jahr rechtzeitig bei meinem Arbeitgeber gemeldet und meine Rückkehr angekündigt, bzw. in Erinnerung gerufen.  Es hat sich bis kurz vor Weihnachten keine Stelle ergeben und ich sollte mich lt. der PA auf eine höherwertige Stelle (minimal höheres Einkomme...


Anspruch auf Mutterschaftsleistungen bei Verlängerung der Elternzeit

Guten Tag Frau Bader! Ich befinde mich aktuell noch bis 10.07.2024 in Elternzeit für unser erstes Kind und habe dann 2 Jahre Elternzeit aufgebraucht. Nun bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz würde am 01.09.2024 beginnen. Ich lese überall, dass man bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit wieder Anspruch auf Mutterschaftsleistungen ha...


Pauschale Aufwandsentschädigung ehrenamtliche Betreuung

Sehr geehrte Frau Bader, mir ist etwas blödes passiert und zwar haben ich den Termin zur Geltensmachung der Aufwandsentschädigung um 3 Tage verpasst. Ich bin die ehrenamtliche Betreuuerin meines Vaters. Ich hab das Schreiben dennoch eingereicht. Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, vermute ich, dass das Amtgericht mir eine Ablehnung mit ...