Frage: Anspruch Betreuung

Ich habe eine grundsätzliche Frage zum Thema Rechtsanspruch auf Betreuung: Wie kann man notfalls seinen Anspruch geltend machen bzw. bei wie vielen Kita im Umkreis von wieviel Kilometern muss man auf der Warteliste stehen? Gibt es da irgend eine Quote bei der man ausgehen kann dass die eigenen Bemühungen ausreichend waren? Bezieht es sich nur auf städtische Kitas oder muss man sich auch um konfessionelle Kitas bemühen? Muss man sich notfalls mit einer Tagesmutter zufrieden geben? Falls man zu einer Tagesmutter "gezwungen" werden kann: Wie begründet es sich rechtlich, dass eine Tagesmutter (Kurs von 4-6 Wochen soweit ich weiß) gleichgesetzt wird mit einer Erzieherin einer Einrichung, die eine komplette Berufsausbildung abgeschlossen hat. Von gleichwertiger Qualifikation kann ja keine Rede sein...

von bellis123 am 18.09.2017, 17:01



Antwort auf: Anspruch Betreuung

Hallo, Sie haben ein Anspruch auf Betreuung, nicht aber auf einen Kindergartenplatz. Ich habe gerade darüber mit meiner Freundin gesprochen, denn sie hat als Tagesmutter angefangen. Beide Institutionen sind beim Jugendamt gleichgestellt. Eine Erzieherin muss aber ganz anders fördern, denn es ist offiziell so vorgesehen, dass eine Tagesmutter die Kinder mit in den häuslichen Alltag einbindet. d.h. also, sie geht auch mit den Kindern ein kaufen etc.. Üblicherweise gehen Kinder doch ab dem dritten Geburtstag in den Kindergarten und nicht mehr zur Tagesmutter, meinen Sie nicht, sie werden dann noch genug gefördert? Bei meinem ersten Kind, bald 13, war es noch völlig normal und üblich, dass Kinder erst ab dem dritten Geburtstag einen Kindergarten gegangen sind und vorher von ihren Müttern betreut wurden. Die fördern doch auch nicht anders als eine Tagesmutter. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.09.2017



Antwort auf: Anspruch Betreuung

Das Problem ist das es gar keinen Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz gibt, sondern nur einen Anspruch auf Betreuung. Also ja, man kann dich dann an eine TaMu verweisen. Zur Beruhigung aber, viele TaMu sind auch Erzieherinnen. Nicht wenige Erzieherinnen beschließen wenn eigene Kinder da sind sich als TaMu selbstständig zu machen. Ironischerweise müssen die dann die TaMu-Schulung trotzdem mitmachen. Muss also nicht die schlechtere Wahl sein. Zumal es oft so ist das der Betreuungsschlüssel bei einer TaMu besser ist wie in vielen KiTa´s. Un die Betreuungszeiten meist flexibler sind.

Mitglied inaktiv - 18.09.2017, 17:44



Antwort auf: Anspruch Betreuung

Ich möchte dich auch gern beruhigen, falls dein "Problem" nur darin besteht, dass du keine Tagesmutter möchtest. Der einzige Nachteil, zumindest für jüngere Kinder bis ca. 3, sind aus meiner Sicht die Schließzeiten und ggf. kurzfristiger Ausfall der Betreuung bei Krankheit der Tagesmutter. Wobei ja durchaus auch viele Kitas zumindest eine Sommerschliesszeit von drei Wochen haben. Bessere Ausbildung in Kitas? Das ist leider nicht notwendigerweise der Fall. Da habe ich schon ganz schlimme Erzieherinnen kennengelernt, die es eigentlich aufgrund ihrer Ausbildung besser wissen müssten. Oft wird auch mit Hilfspersonal und Azubis gearbeitet. Der Betreuungsschlüssel U3 ist (hier in Brandenburg) bei der Tagespflege max 1:5, in der Kita 1:8 und teilweise (unerlaubter Weise) mehr! Wir haben auch notgedrungen und in Ermangelung eines Kitaplatzes unsere Jüngste nun seit 1.5 Jahren bei Tageseltern (2 Personen, max 10 Kinder, jeweils eigene Räume und Küche/ Bad gemeinsam) und es keinesfalls bereut. Es ist alles so individuell. Teilweise wurde sie den ganzen Tag getragen. Die Tagesmutter könnte mir haarklein sagen, was sie gegessen hat oder wie oft die Windel voll war... In der Kita meiner Kollegin wurde der 2.5jährige Sohn nach 3 Wochen Urlaub nicht mal nett begrüßt, der Erzieher "wusste" gar nicht, dass er weg war. Morgens sind andere Betreuer da als Abends - keiner kann Auskunft geben, woher Schrammen oder Verletzungen kommen usw. Also kurzum, besser ist eine Kita nicht automatisch.

von Tini_79 am 18.09.2017, 20:39



Antwort auf: Anspruch Betreuung

Dass es auch Tagesmütter gibt, die als Erzieherin ausgebildet sind, mag es vereinzelt natürlich geben. Mit flexibleren Zeiten stimme ich auch zu. Allerdings ist man bei plötzlicher Erkrankung der TM aufgeschmissen. Arbeitgeber sehen das nicht gern, bei "Kind krank" wird ja meist schon mit den Augen gerollt, wenn dann noch "Tagesmutter krank" hinzukommt, verbessert es das Arbeitsklima nicht unbedingt ;-) Und das ist in meinen Augen nur ein Nachteil von vielen. Muss sicherlich jeder für sich selbst abwägen, aber ich finde es schon kurios, dass mal eben eine Ausbildung zur Erzieherin entwertet wird (das ist es doch letztendlich) um politische Ziele (Anspruch auf Betreuung ab 1 Jahr) zu erfüllen.

von bellis123 am 18.09.2017, 20:46



Antwort auf: Anspruch Betreuung

Aber wo soll denn ausschließlich durch eine 3jährige Ausbildung qualifiziertes Personal herkommen? Für durchgehende Betreuung von 1 Jahr bis 12/14 Jahren? Es wird Betreuung ab 1 Jahr gefordert, im Gespräch ist auch das Recht auf Ganztagesbetreuung in der Schule - und das, wo eh schon Personal an allen Ecken und Enden fehlt. Da wäre mir eine liebe Tagesmutter lieber als völlig gestresstes, qualifiziertes KiTa-Personal.

von malini am 18.09.2017, 21:00



Antwort auf: Anspruch Betreuung

@Tini_79 Ist nicht persönlich gemeint, aber persönliche Erfahrungen geben keinen Aufschluss über Statistik ;-) Ich könnte über das komplette Gegenteil berichten. Unsere Große hat super Erzieherinnen in der Krippe (2 Erzieherinnen + gelegentlich Praktikanten oder Azubis auf 10 Kinder) und wir sind rundum zufrieden, aber das tut nichts zu Sache. Es gibt sicherlicher schlechte Erzieherinnen in Kitas genauso wie es schlechte Tagesmütter gibt. Das liegt in der Person selbst und nicht in der Ausbildung begründet. Aber nüchtern betrachtet sollte eine 3 jährige Ausbildung mehr theoretisches und praktisches Hintergrundwissen, insbesondere zeitgemäße Pädagogik, vermitteln als besagter TaMu Kurs.

von bellis123 am 18.09.2017, 21:02



Antwort auf: Anspruch Betreuung

Naja, musstest Du zum Kurs um die "Elternschaft" zu lernen? Nicht falsch verstehen. Denke du verstehst trotzdem was ich meine. Hier sind wirklich mehr Erzieherinnen als TaMu unterwegs wie "reine" TaMu. Und die müssen regelmäßig zu Schulungen - auch nach Abschluss. Und wenn ich mir anschaue was hier in der KiTa mit den Kindern gemacht wird, dann frage ich mich so manches mal, wozu 3-4 Jahre Ausbildung/Studium? Die basteln nicht mal mehr groß. Ab und zu mal eine Kleinigkeit. Wenn ich mir da überlege was ich in der zeit bei der TaMu alles bekommen habe was unser gemacht hat...Zur Aufsicht wenn die Kinder spielen? Alles was über "normale" Erzieher-Status" geht wird hier von speziellen weiter gebildeten übernommen. Mag echt Einzelfall sein - nur scheint es eher inzwischen immer weiter zuzunehmen. Kein Wunder auch wenn 2-3 Erzieher für 20-25 Kinder zuständig ist. Je nachdem ob die Gruppe "Glück hat" das ein oder zwei I-Kinder dabei sind die den Betreuungsschlüssel etwas verbessert.

Mitglied inaktiv - 18.09.2017, 21:09



Antwort auf: Anspruch Betreuung

Wir können von 06. bis 17:30 Uhr abgeben. Eine riesige Einrichtung mit niedlich kleinen Gruppen. Es wird ganz individuell auf die Kinder eingegangen. Wer einen Platz möchte bekommt einen ab der 8 Lebenswoche. Tagesmütter taugen regional leider nicht viel (160 Stunden Kurs ist ja auch nicht die Welt). Ich habe hier aber auch schon das Gegenteil gelesen, tolle Tagesmütter, schlechte Kinderkrippen. Die Qualifikation, gruselige Öffnungszeiten (am Liebsten nur 8 bis 11:30) + Schwierigkeiten bei Ausfall durch Krankheit oder Urlaub waren für uns entscheidende Punkte gegen Tagesmütter. Gewichtet selbst und schaut Euch die Fakten in Eurem Wohnort an. Rechtlich vermutlich schwierig die Tagesmutter abzulehnen. Ich habe mich nie damit befasst, ob ggf. mal jemand geklagt hat und es z.B. Urteile gibt. Bin gespannt auf die Antwort von Frau Bader.

Mitglied inaktiv - 18.09.2017, 21:30



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