Claudeeya
Guten Tag, Frau Bader, wie ist die *rechtliche* Lage: Hat ein Kind unter drei Jahren Anspruch auf einen Betreuungsplatz (KiTa oder Tagesmutter), während der Elternzeit eines Elternteils oder beider Eltern? Ich verstehe den Paragrafen 24 SGB VIII („Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege“, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html) so, dass das Kind Anspruch hat, unabhängig von der Beschäftigung der Eltern (die tägliche Betreuungsdauer jedoch angepasst werden kann), da es um die frühkindliche Entwicklung geht, die durch Fremdbetreuung gegeben werden soll. Ist das rechtlich richtig? Besten Dank im Voraus für Ihre fachliche Einschätzung. Viele Grüße C.
Hallo, ja, es besteht ein Anspruch nach Bedarf - wenn kein Bedarf besteht üblicherweise bis mittags. Liebe Grüße NB
Dojii
Ja, ein grundsätzlicher Anspruch - meist bis mittags - besteht immer (auch in Elternzeit), allerdings nicht auf eine Ganztagsstelle. Diese sind in den meisten Fällen für Eltern reserviert, die dieses Angebot aufgrund von Arbeit etc. zwingend brauchen. Glaube näheres findest du in der Satzung deiner Kommune.
Claudeeya
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!! Alles Gute und viele Grüße! C
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