Alfred66
Hallo, ich bin Vater von fünf minderjährigen Kindern und lebe mit meiner Frau und meinen Kindern in einem Haus. Ich arbeite Vollzeit und meine Frau kümmert sich um die Kinder, bis ich von der Arbeit zurückkomme. Der Gesundheitszustand und der psychische Zustand meiner Frau haben sich verschlechtert und es liegen ärztliche Gutachten vor, die besagen, dass sie Tag und Nacht Betreuung für ihre Kinder benötigt. Ich gehe zur Arbeit und denke an meine Frau und meine kleinen Kinder. Ich habe Angst, dass sie einen Krankheitsschub erleidet und niemand bei ihr sein kann. Deshalb bitte ich Sie um Ihren Rechtsbeistand. Kann ich mich legal um meine Frau und meine Kinder kümmern und wie, während ich Vollzeit arbeite? Meine Frau wird bald eine Pflegestufe erhalten, aber das hängt vom Gutachten der Gutachter ab. Mfg
Hallo, wenden Sie sich an die KK und beantragen Sie eine Haushaltshilfe. Dies können auch Sie sein, das ist mit der Krankenversicherung zu klären. Ansonsten bleibt Urlaub/ unbezahlter Sonderurlaub/Fremdunterbringung. Liebe Grüße NB
Neverland
Für die Zeit bis der genaue Pflegegrad festgestellt wird, steht dir Sonderurlaub zu bzw kannst du dich freistellen lassen. Auch danach kannst du dich freistellen lassen. Bezahlt wird das aber nicht (unbedingt) bzw nicht in dem Umfang. Es kann aber Pflegeunterstützung beantragt werden. Ihr werdet also, auch wenn es Pflegegeld geben sollte, wahrscheinlich auf weitere Unterstützung angewiesen sein. Also dringend auch Wohngeld und Kindergeldzuschlag beantragen. Auch Bürgergeld werdet ihr prüfen lassen (müssen). All das kann dauern. Ich empfehle diese Seite hier:https://www.pflegewegweiser-nrw.de/pflege-und-beruf Die hat mir damals ziemlich geholfen.
Ani123
Akut Haushaltshilfe von der Krankenkasse welche sie sein können. Ihr Einkommen wird allerdings geringer ausfallen wie jetzt. - Sonderurlaub. Je nach Arbeitgeber und Vertrag ist das auch für einparken Tage bzw. länger bezahlt möglich. - Urlaub. In der Zeit würden sie weiter Gehalt bekommen. - Unbezahlten Urlaub. - Falls ihr Einkommen such verringert oder entfällt: Antrag stellen auf Kindergeldzuschlag und Wohngeld. Holen Sie sich Hilfe vom Jugendamt. Schildern sie ihre Situation. Möglichkeiten zur Unterstützung können sein z. B. Familienhilfe, welche in der Kinderbetreuung unterstützt, und Vermittlung von Betreuungsplätzen (falls noch nicht vorhanden oder Verlängerung der Betreuungszeiten). Langfristig sollten ihre Kinder so betreut werden wie sie arbeiten. Sollte dadurch keine Vollzeitarbeit mehr möglich sein können sie reduzieren. Evtl. anfangs sogar mit TZ in EZ (je Kind bis zu 3 Jahre möglich und möglich zu nehmen bis zum 8. Geburtstag des Kindes). Vielleicht verbessert sich in der Zeit der Gesundheitszustabd ihrer Frau oder es ergibt sich auch wieder eine Möglichkeit zur Vollzeitarbeit, weil sie ihre Arbeitszeiten ändern können. Das könnten sie dann nach TZ in EZ machen. Bei regulär TZ geht das nur mit Zustimmung ihres Arbeitgebers. Sind zurzeit alle Kinder in Betreuung? Ist jedes Kind mindestens 1 Jahr alt? Somit hat es einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Sollte das jüngste Kind jünger sein kann es aufgrund der "Notlage" (Mutter kann es nicht mehr betreuen, sie sind berufstätig) Anspruch auf Betreuung haben. Wie oben beschrieben sollten sie das Jugendamt um Unterstützung bitten. Zudem sollten sie bei der Gemeinde/Stadt ihr Anliegen schildern und dabei die Notwendigkeit auf Ganztagsbetreuung nennen um weiter Vollzeit arbeiten zu können. Die Geneinde/Stadt kann ihnen Ganztagsbetreuungsplätze zur Verfügung stellen oder dafür sorgen, dass due Zeiten in der jetzigen Betreuung verlängert werden. Evtl. ist ein Wechsel der Betreuung dafür notwendig. (Z. B. Wechsel in eine andere Kita.) Bei Schulkindern können sie schauen ob es eine Nachmittagsbetreuung gibt und diese in Anspruch nehmen. Hier kann die Gemeinde/Stadt ebenfalls behilflich sein. So wie sie schreiben ist die Situation für sie zurzeit sehr belastend. Sie können sich deswegen aus psychischen Gründen arbeitsunfähig schreiben lassen. 6 Wochen wird ihnen ihr Gehalt weiter gezahlt. Danach gibt es 72 Wochen Krankengeld. Ihre Frau braucht medizinische Hilfe. Ist sie in psychiatrischer und psychologischer Behandlung? (Das sind zwei verschiedene Sachen.) Vielleicht muss sie aufgrund der aktuellen Schwere ihres Zustandes auch stationär gehen. (Wo psychiatrisch und psychologisch abgedeckt wird.) Das ist akut möglich oder planbar in den nächsten Wochen zu machen. In der Zeit (meist 6-8 Wochen und länger) wären sie mit den Kindern alleine zu Hause. Ihre Frau kann gestärkt zurückkommen und sollte danach langsam in den Alltag zurückkehren. Je nach Klinik gibt es Besuchszeiten, wo sie mit den Kindern sie dort besuchen können oder sie nach Hause darf. Evtl. am Wochenende auch mit Übernachtung. Manchmal ergeben sich aus den Aufenthalten auch weitere psychiatrische und psychologische Hilfsangebote. Sollte ihre Frau suizidale Gedanken äußern oder sie das Gefühl haben, es geht so nicht mehr weiter, sollten sie sofort einen Arzt aufsuchen oder den Notruf (112) absetzen. In dem Fall kann sie eingewiesen werden. Denn oft möchten Betroffene die Hilfen nicht wahrnehmen, weil z. B. Trennung vom häuslichen Umfeld, Trennung von den Kindern, Gedanken wie "was denken andere darüber?" Da sind sie als Angehöriger gefordert zu agieren. Der Schritt der stationären Hilfe wird leider meist erst spät in Anspruch genommen um u. a. um nach außen gut zu wirken. Ihrer Frau geht es schlecht und sie braucht jetzt Hilfe.
Neverland
Falls der Pflegegrad bestätigt wird und der TE die Pflegeperson wird, wird er die VZ-Stelle eh kürzen müssen/sollen - da der Umfang der Pflege als Arbeitszeit gerechnet wird. Und man, wenn man unter 30 Std arbeitet und über 10 Std Pflegezeit angerechnet bekommt, Anspruich auf Rentenanrechnung hat. Ich gehe mal davon aus das nicht Pfleggrad 1 herauskommen wird.
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