Belly-Monkey
Liebe Frau Bader, ich habe leider bisher keinen Betreuungsplatz für meinen Sohn (13,5 Monate) erhalten. Bemühungen meinerseits sind nachweisbar und ich habe im Februar auch Bedarf ab sofort angemeldet (die nun zuständige Sachbearbeiterin hat aber erst Ende März einen Termin für mich frei). Nun endet Mitte des Monats mein Elterngeldbezug und da ich aktuell keinen Arbeitsvertrag habe, steht dann Alg1 an. Nun bekomme ich ja Alg1 nur in Höhe der Stunden die ich auch wirklich arbeiten kann. Ich würde gerne Vollzeit wieder arbeiten, aber ohne Betreuungsplatz geht das natürlich nicht. Durch meine Familie kann ich zwar so viele Stunden abdecken, dass ich Alg1 beziehen kann, aber das ist natürlich finanziell weit von dem entfernt, was ich bekommen würde, wenn ich Vollzeit zur Verfügung stehen würde. Kann ich bei der Stadt die Differenz zum vollen Alg1 einklagen? Also im Grunde als Equivalent zu dem Einklagen des Verdienstausfalls, wenn man keinen Betreuungsplatz zugewiesen bekommt? Und wenn ja, ist der "Klageweg" dann derselbe oder geht das über die Agentur für Arbeit? Vielen Dank schon einmal für Ihre Antwort?
Hallo, Sie müssen es andersherum angehen. Sie haben Anspruch auf einen Betreuungsplatz, den müssen Sie bei der Gemeinde schriftlich geltend machen und mit Klage drohen. Liebe Grüße NB
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