Rheinländerin
Hallo, mein neuer Partner und ich haben ein gemeinsames Kind und möchten heiraten. Unser gemeinsames Kind trägt bereits seinen Nachnamen, ich möchte diesen gern annehmen. Allerdings war ich zuvor bereits verheiratet. Aus dieser Ehe gingen wundervolle Kinder hervor. Mittlerweile habe ich auch das alleinige Sorgerecht. Er würde niemals einer Einbenennung zustimmen - beide Kinder wollen jedoch gern auch den neuen Namen annehmen. Ich habe mal gehört, dass das ab dem 1.5.25 einfacher werden soll, habe aber weiterhin nur Hinweise dazu gefunden, dass er zustimmen müsste, da es ja sein Name ist. Ist das weiterhin so? Welche Möglichkeiten hätten wir? Könnten die Kinder wenigstens einen Doppelnamen bekommen oder müsste ich in den sauren Apfel beißen und einen solchen annehmen, um namentlich allen Kindern gerecht zu werden? Dass das hiesige Gericht mir seine Zustimmung ersetzen würde, sehe ich eher nicht.... Liebe Grüße!
Hallo, nein, diesbezüglich ist eine Änderung nicht vorgesehen. Die Kinder würden ja wie der Stiefvater heißen, mit dem sie nicht verwandt sind. Die Kinder könnten höchstens Ihren Geburtsnamen erhalten. Dann könnte Ihr neuer Partner (und das gemeiname Kind) diesen nehmen, dann heißen alle gleich. Liebe Grüße NB
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