Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe eine Frage, die mich zwar nur indirekt betrifft, welche ich selbst jedoch nicht beantworten kann. Wenn eine junge Frau mit dem Jugendamt zusammen arbeitet, Hilfen in Anspruch nimmt und erneut schwanger wird...muss sie dies mitteilen oder verhält es sich ähnlich einem Bewerbungsgespräch, in dem sie notfalls lügen dürfte?
Eine Freundin macht sich große Sorgen und würde es gern noch etwas für sich behalten, ich kann ihr keinen Ratschlag geben da ich mögliche Konsequenzen nicht einordnen kann.
Vielen Dank für Ihre Antwort
von
Lara34xy
am 16.02.2024, 20:10
Antwort auf:
Recht zur Verschwiegenheit?
Hallo,
ohne näheren Kontext kann ich das so nicht beantworten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.02.2024
Antwort auf:
Recht zur Verschwiegenheit?
Lügen sind immer blöd, speziell in Verbindung mit dem Jugendamt. Nein, proaktiv muss sie es nicht erzählen. Wenn sie gefragt wird, auch nicht. Die Antwort wäre aber eine Lüge und die Wahrheit kommt sowieso raus.
Ehrlichkeit währt am längsten. Und wird ihr auch entsprechend "angerechnet". Lügen bleiben im Gedächtnis und zerstören Vertrauen.
Das als nicht juristischer Rat.
von
Kaiserschmarrn
am 17.02.2024, 13:16
Antwort auf:
Recht zur Verschwiegenheit?
Sie muss es nicht sagen. Es gibt keine Pflicht....in den ersten 3 Monaten kann eh noch vieles schief gehen, da sagen es auch so viele Menschen nicht. Und danach muss sie es auch nicht. Und selbst wenn es raus kommt, dann kann sie noch immer sagen, das es sich eben bisher noch nicht ergeben hatte.
von
mamavonbaby
am 18.02.2024, 19:01