Frage: Wer ist im Recht

Sehr geehrte Frau Bader, vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Ich habe ein Pflegekind 7 Monate alt und seit er bei uns ist seit Februar diesen Jahres gehe ich 2x pro Woche arbeiten montags und mittwochs da mein Mann dort Homeoffice nehmen kann. Selten und nur bei bestimmten Sachen muss er tauschen zb Montag und Freitag. Das habe ich auch so mit meinen Arbeitgebern abgesprochen und auch so im Antrag gestellt der genehmigt wurde. Zitat meines Antrages " Meine Elternzeit habe ich bereits schriftlich bekanntgegeben Meine Teilzeittätigkeit möchte ich ausüben vom 01.02.2023 bis 31.01.2025. In dieser Zeit möchte ich 16 Wochenstunden arbeiten. Dabei wünsche ich mir folgende Aufteilung meiner Elternzeit: Überwiegend Montag und Mittwoch jeweils von 7 .30Uhr bis 16 Uhr, mit der Option diese Tage bei Bedarf verschieben zu können. Ich bitte um eine entsprechende Zustimmung." Zitat der Genehmigung der Arbeitgeber" Ihr Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit vom 24.01.23 Sehr geehrte Frau........ hiermit bestätigen wir lhren Antrag auf Teilzeitarbeit von 16 Stunden pro Woche an zwei Tagen der Woche in der Elternzeit vom 01.02.2023 bis zum 31.01.2025 und stimmen dem zu." Nun verlangen Arbeitgeber den heutigen gesetzlichen Feiertag in Berlin nacharbeiten soll. Was ich nicht nachvollziehen kann und es ein Feiertag ist der auf meinen regulären Arbeitstag fällt. Meine Arbeitgeber der Meinung sind meine Arbeitszeiten flexibel anzupassen obwohl in meinem Antrag und Gesprächen gesagt wurde das meine Hauptarbeitstage Montag und Mittwoch sind und nur das ich bei Bedarf wegen Änderung des Dienstplan meines Mannes einen Tag verschieben muss.

von jessimausel2005 am 08.03.2023, 14:46



Antwort auf: Wer ist im Recht

Hallo, der AG hat gechrieben "an zwei Tagen die Woche nicht an Mo u Mi". Da sehe ich keinen Anspruch auf diese Tage und somit müssen Sie es nacharbeiten. Wenn der Ag innerhalb von 4 Wo reagiert hat Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.03.2023



Antwort auf: Wer ist im Recht

Bestätigt wurden dir nur 2 Tage/Woche - nicht Montag und Mittwoch..........

von KielSprotte am 08.03.2023, 14:56



Antwort auf: Wer ist im Recht

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das zeigt einem wieder alles muss explizit schriftlich festgehalten werden und das werde ich nochmal klären, weil so spontan kann ich nicht mehr arbeiten.

von jessimausel2005 am 08.03.2023, 18:09



Antwort auf: Wer ist im Recht

Bedenken Sie beim klären, dass sie ggf. die Tage tauschen möchten, wenn ihr Mann nicht kann. Andersherum wollen sie feste Tage um u. a. einen Feiertag nicht nacharbeiten zu müssen. Ich würde mir überlegen was ich dauerhaft möchte. Feste Tage mit der Konsequenz, dass ich ggf. Urlaub nehmen muss, wenn ich wegen fehlender Kinderbetreuung doch nicht kann? Andersherum müssen sie Feiertage nicht nacharbeiten. Oder weiterhin mit Flexibilität um im Notfall kurzfristig die Tage tauschen zu können um nicht ggf. Urlaub nehmen zu müssen wegen fehlender Kinderbetreuung. In dem Fall darf der AG auch Flexibilität erwarten, was auch das nacharbeiten eines Feiertages angeht. Es wäre dann ein Geben und Nehmen. Nur fordern und der AG soll machen, so wirkt es zurzeit, ist Nehmen, nicht geben.

von Ani123 am 08.03.2023, 19:01



Antwort auf: Wer ist im Recht

Ich finde das gesamte Konstrukt ziemlich blauäugig. Auch im Homeoffice schuldet dein Mann seinem AG Arbeitsleistung - der bezahlt ihn nämlich nicht dafür ein Kleinkind zu betreuen. Zumal du auch den ganzen Tag außer Haus bist. Kein Kind sitzt den Tag ruhig in der Ecke und wartet, dass Mama und Papa Feierabend haben. Meine Prognose; das wird so nichts. Zu deiner Situation hat Ani123 schon ganz richtig geantwortet; du erwartest freie Hand bei der wöchentlichen Auswahl deiner Arbeitstage - also gleiches Recht für beide Seiten. Im Zweifelsfall sitzt dein AG am längeren Hebel.

von KielSprotte am 08.03.2023, 21:38



Antwort auf: Wer ist im Recht

Ich bezweifle ganz stark das der Arbeitgeber sich darauf einlässt

von misses-cat am 09.03.2023, 06:58



Antwort auf: Wer ist im Recht

@Ani123 das es geht mir nicht um die Feiertage generell und ich bin über 13 Jahre in der Firma und habe Überstunden ohne mal zu Jammern gemacht und wieder wurde man in den Hintern getreten, da ich gebeten habe es zu notieren und da hieß es groß, wir könnten über alles reden und dann die Woche der Brüller. Ich habe das vor 3 Wochen schon gesagt es kommen Feiertage wie läuft das ab und bis vorgestern kam nichts. @KielSprotte mein Mann arbeitet wenn ich nach Hause komme bzw wenn der kleine 2h Mittagschlaf hält und dann eben wenn ich da bin . Der kleine hat Priorität und vorweg er sitzt nicht in der Ecke und spielt alleine. Mein Mann geht seiner Arbeit voll nach und sein Arbeitgeber ist nicht so eingestellt wie meine Arbeitgeber. @misses-cat wenn es nicht klappt hab ich einen anderen Plan. Danke an allen für die Antworten.

von jessimausel2005 am 09.03.2023, 22:51



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