Frage: Ausfall Betreuung

Hallo Frau Bader, mein Kind geht in die Krippe eines freien Trägers. Die Ausfallzeiten der Betreuung häufen sich immer mehr. Zuletzt waren wir angehalten die Kinder von Mitte November bis Januar nur im Notfall zu bringen. Mein Kind war dementsprechend die meiste Zeit zu Hause. Gestern Abend kam die Nachricht, die nächsten Tage nur Kinder zu bringen, die anderweitig nicht betreut werden können, da ein Großteil der Mitarbeiter krank sei. Heute früh wurde ich mit meinen Kindern nach Hause geschickt, da ich ein Baby habe und es schließlich einrichten könne beide Kinder zu Hause zu haben. Meine Termine hin oder her. Zeitgleich wurden andere Kinder anstandslos abgeliefert (Eltern seien berufstätig und keinerlei familiäre Unterstützung vorhanden. Wie es bei uns aussieht wurde noch nie hinterfragt). Ich fragte bereits nach, ob die ausgefallenen Tage vom Beitrag abgezogen werden. Dies wurde verneint, eine Beitragsreduzierung ist nur möglich, wenn die Einrichtung schließt. Ich habe also letztes Jahr für mehrere Wochen den Höchstsatz gezahlt, ohne dass mein Kind kommen durfte. Ist das so richtig? Ich ärgere mich gerade sehr,dass ich dafür bezahle, dass andere Kinder betreut werden. Viele Grüße

von NorSch am 06.03.2023, 13:06



Antwort auf: Ausfall Betreuung

Hallo, man muss hier unterscheiden. Grds darf die Krippe in Not-Ausnahmesituationen selektieren und die Kinder mit berufstätigen Eltern bevorzugen. Aber auf der anderen Seite kann die Einrichtung nicht über Monate die Leistung nicht erbringen. Ist das Kind schon 1 Jahr alt? Dann würde ich mich bei der Stadt um eine andere Einrichtung/ Tagesmutter bemühen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.03.2023



Antwort auf: Ausfall Betreuung

Du bezahlst einen Beitrag, keine Gebühr. Hat Frau Bader hier nicht erklärt, ist aber ein Riesenunterschied. Kurzform: Nicht du bezahlst deinen Krippenplatz, sondern in sehr großen Teilen der Staat. Deine Aussage "Ich bezahle dafür, dass andere betreut werden" ist also schlicht gesagt eine Unterstellung bis Frechheit. Spätestens dadurch begründet sich übrigens auch die Selektion in "berufstätig" und "nicht berufstätig". Während die einen zur Arbeit gehen (ja, das gibt es Menschen, die können sich nicht zwei EZs hintereinander leisten), haben die anderen "Termine" und sind überfordert, wenn sie zwei Kinder mal zeitlich begrenzt alleine betreuen müssen. Liest du die Zeitung? Meinst du echt, dass die Einrichtung das freiwillig macht? Möchtest du dein Kind in einer Einrichtung abgeben, in der der Betreuungsschlüssel nicht passt? Du kannst dich natürlich beschweren, einklagen usw. Aber wenn keine Plätze da sind, sind keine Plätze da.

von Cpt_Elli am 06.03.2023, 18:07



Antwort auf: Ausfall Betreuung

Eieiei. Na da habe ich es aber wohl geschafft, dir gehörig auf den Schlips zu treten. Das tut mir leid. Natürlich unterstelle ich hier niemanden eine böse Absicht. Mein Kind war immer zu Hause, wenn die Einrichtung drum gebeten hat. Ich finde aber, nach 6 Wochen Ausfall am Stück, kann man sich schon Mal informieren, ob das alles rechtens ist. Zumal ich ja bei weitem nicht die einzige bin, die diese Zeit aufgefangen hat. Du hast ganz schön viel in meinen Beitrag hinein interpretiert. Mag dem geschuldet sein, dass ich nicht ultra lang ausholen wollte, weil meine persönlichen Beweggründe, wieso es heute echt mega wichtig gewesen wäre, einfach nichts zur Sache tun. Vielleicht habe ich seit Monaten wegen einer misslungenen Geburt mit Stuhlinkontinenz zu kämpfen und habe wochenlang auf einen Termin warten müssen... Vielleicht wollte ich aber auch nur zum Frisör. Vielleicht gehe ich außerhalb der Betreuungszeiten sehr wohl arbeiten... vielleicht hänge ich nur auf der Couch und mache mir die Nägel. Wer weiß das schon. Tut mir jedenfalls leid, dass dich das hier nun so aufgeregt hat.

von NorSch am 06.03.2023, 18:52



Antwort auf: Ausfall Betreuung

Wenn du tatsächlich arbeiten gehen solltest, dann ziehe ich meinen Beitrag natürlich zurück. Ansonsten finde ich die Aussage, dass du für die Betreuung anderer Kinder bezahlst weiterhin frech, denn es ist umgekehrt der Fall. Vielleicht sollte dir dein Träger mal die Vollkostenrechnung schicken. Dann kannst du selbst ausrechnen, wie viel der Staat (=alle Steuerzahler) da zuschießen. Leider ist das vielen nicht klar. Und abseits vom Rechtsanspruch: Warum brauchst du überhaupt einen U3-Platz? Wohl nicht, um 1x im Quartal zum Arzt zu gehen. Der Staat subventioniert Kitas, damit Menschen arbeiten gehen können und dürfen. Nicht für persönliche Befindlichkeiten.

von Cpt_Elli am 07.03.2023, 08:24



Antwort auf: Ausfall Betreuung

Schießt Du nicht ein bisschen über das Ziel hinaus? Du kennst doch die Ausgangslage gar nicht! Es gibt auch Mütter, die die U3 Betreuung brauche, obwohl sie nicht arbeiten, weil sie z.B. mit einem 2. High Need Baby überfordert sind. Finde ich völlig legitim! Oder weil sie Depressionen haben. Finde ich völlig legitim! Oder weil sie seit der Geburt alleinerziehend sind! Finde ich völlig legitim! Es gibt doch viel mehr Möglichkeiten, warum sich jemand überfordert fühl, alleine zwei Kinder unter 3 Jahren den ganzen Tag zu betreuen und ganz ehrlich, dann ist es doch besser, der oder die gibt das Kind in die Kinderbetreuung, als das es zu Hause schief geht! Jetzt mal sehr überspitzt ausgedrückt. Und wenn es noch ganz andere Gründe gibt, dann ist es doch auch ok! Manchmal muss man auch einfach zusehen, das man das Kind unter bekommt, damit man dann zu Zeitpunkt x auch gesichert eine Betreuung hat, damit man dann arbeiten kann! Und auch das halte ich für legitim! Der Staat sieht nun mal nicht vor, dass die Kinderbetreuung alleine den aktuell arbeitenden Müttern vorbehalten ist. Ja, die brauchen es vielleicht am nötigsten und Betreuungsplätze sind zur Zeit hart umkämpft, weil sehr begrenzt. Ich verstehe das Dilemma, aber dann auf alle loszugehen, die einen solchen Platz haben, obwohl sie nicht arbeiten, das halte ich für total falsch! Es wird schon Gründe geben, auch wenn sie sich nicht auf den ersten Blick erschließen! Und ICH wäre auch nicht begeistert, wenn ich wochenlang Betreuungsgebühren zahlen müsste, obwohl ich die Betreuung nicht nutzen könnte. Das Geld würde mir ja vielleicht trotzdem fehlen. Wie schon gesagt: Wir alle kennen doch gar nicht die Gesamtsituation! Weder die Notwendigkeit, die dahinter steckt, noch die finanzielle Situation der Familie!

von Frida19 am 07.03.2023, 08:36



Antwort auf: Ausfall Betreuung

"Und abseits vom Rechtsanspruch: Warum brauchst du überhaupt einen U3-Platz? Wohl nicht, um 1x im Quartal zum Arzt zu gehen. Der Staat subventioniert Kitas, damit Menschen arbeiten gehen können und dürfen. Nicht für persönliche Befindlichkeiten" Der Rechtsanspruch ist nicht an Bedingungen geknüpft, das mag man doof finden, ändert aber nichts. Ich persönlich sehe die Fremdbetreuung von Kleinkindern generell nicht positiv, aber trotzdem hat die AP einen Vertrag mit der Krippe, der einseitig dauerhaft nicht eingehalten wird. Warum die AP einen Krippenplatz braucht, ist ihre Sache. Selbst wenn sie in der Abwesenheit des Kindes nur vor der Glotze sitzen würde, wäre es ihre Sache und sie müsste sich nicht rechtfertigen. Lustig finde ich, dass seit Jahren erzählt wird, wie wichtig die Krippen Betreuung wäre und man Müttern, die nicht nur das noch gestattete erste Jahr zuhause bleiben wollen, ein schlechtes Gewissen macht, aber sobald dann Plätze rar sind, sofort zurück rudert und Krippen Betreuung plötzlich doch nur noch für Kinder, deren beide Elternteile arbeiten, da sein soll.

von Annaleena am 07.03.2023, 09:53



Antwort auf: Ausfall Betreuung

Mir geht es primär um die Einrichtungen, die eh schon überlastet sind. Jede Kita-Leitung, jede Erzieherin, jede Kinderpflegerin (m/w/d) sollten wir hofieren und sie nicht noch anmotzen oder die Einrichtung verklagen, wenn Betreuung nicht stattfindet. (Oder das Essen nicht genehm ist, war ja hier auch schon oft Thema). Zweitens ist mit dem Rechtsanspruch ein politisches Ziel verknüpft und das lautet nicht "Mama nimmt sich frei für xy" / "hat ein High Need-Baby bekommen", sondern das lautet "Frau muss wieder arbeiten". Drittens hat mich natürlich die Aussage "ich bezahle für die Betreuung anderer" getriggert. Das ist einfach falsch. Jeder sollte so reflektiert sein zu wissen, dass nicht er, sondern zu 3/4 die Kommune die Kosten trägt. Gebühr vs. Beitrag - geht auch in deinem Kommentar leider wieder durcheinander. Wenn ich eine Garantie für nahtlose Betreuung will, muss ich in eine vom staatlichen System abgekoppelten privaten Kita wechseln, die Vollkosten berechnen. Da bezahle ich dann aber nicht 400 Euro für U3 Ganztag, sondern lege mindestens einen Tausender drauf - dann kann ich meckern.

von Cpt_Elli am 07.03.2023, 10:05



Antwort auf: Ausfall Betreuung

Es wird nicht seit Jahren erzählt, dass Krippenbetreuung wichtig ist. Die Aussagen der Bildungsforschung sind, dass davon einige Kinder profitieren, dass es anderen nicht schadet. Heißt: Es gibt Kinder aus bestimmten Haushalten, die sollten dringend in die Krippe, für andere ist es ok. Bitte differenzieren. Das "gestattete erste Jahr" stimmt auch nicht. Es gibt 3 Jahre EZ. Es werden halt nur die ersten 12-14 Monate (bzw. bei EG-Plus noch darüber hinaus mit den bekannten Einschränkungen) staatlich finanziert. Und wie man allein hier im Forum nachlesen bzw. durch einfache Recherche nachlesen kann, ist das im internationalen Vergleich Spitze.

von Cpt_Elli am 07.03.2023, 10:15



Antwort auf: Ausfall Betreuung

Natürlich gibt es die Möglichkeit 3 Jahre zuhause zu bleiben, aber der Druck auf Mütter, die das wollen, ist doch sehr hoch. 1 Jahr ist gesellschaftlich gestattet, das wollte ich sagen. Natürlich wurde der Rechtsanspruch (meiner Meinung nach der größte Blödsinn ohne ausreichend Plätze) geschaffen um mehr Eltern in die Berufstaetigkeit zu bringen, aber grundsätzlich gibt es ihn für jeden und wenn eine Krippe über Monate das Kind nicht nehmen kann, muss es zumindest möglich sein, den Beitrag einzubehalten. Man zahlt doch nicht Monate für eine Leistung die man nicht bekommt.

von Annaleena am 07.03.2023, 10:39



Antwort auf: Ausfall Betreuung

Der Rechtsanspruch ist m. E. kein Blödsinn, denn so können berufstätige Frauen im Zweifel auf Verdienstausfall klagen. Das ist gerade für Geringverdiener relevant, die anderen können eher überbrücken. Allerdings sollte es kommunen- und trägerübergreifend Kriterien geben, wer bevorzugt wird bei der Vergabe, solange die Plätze knapp sind. Wer mit K2-K4-Kxyz gerade in EZ ist, landet dann eben hinten. Und den Druck muss man aushalten.

von Cpt_Elli am 07.03.2023, 10:57



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