Frage: Betreuung

Hallo, wie haben uns im Dezember getrennt und haben beide das Sorgerecht Ich habe seither alle Ferien übernommen und jetzt soll mein ex Mann die Kinder nach 5 Wochen Sommerferien eine Woche nehmen und er Weiher sich weil er sie erst in der letzen Woche will. Dabei muss ich arbeiten und bin auf ihm angewiesen. Wie sind die gesetzlichen Regelungen, denn ab nächstes Jahr möchte ich das die Schulferien halbierten werden und sie bei ihm sind. Hat er eine Pflicht oder was kann ich tun und kann er sich Aussuchen welche Woche oder hat ich da ein Vorrecht weil die Kinder bei mir leben? Auch sagt er das seine anderen Kollegen die nicht alleinerziehend sind ein Vorrecht haben auf den Urlaub in den Ferien, wegen ihrer Kinder und er darauf Rücksicht nimmt, dabei haben doch alleinerziehende das Vorrecht oder ? Welche Pflichten hat er ? Vielen dank

von Miahailey13 am 14.07.2023, 06:27



Antwort auf: Betreuung

Hallo, die Eltern sollen sich absprechen. eine Verpflichtung für ihn gibt es leider nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2023



Antwort auf: Betreuung

Er hat kein Vorrecht. Ihr regelt das untereinander, idealerweise schriftlich und fair. Nur: Wenn er sich nicht an die Abmachung hält, hast du wenig Handhabe. Mögliche Lösung: Das Familiengericht legt den Umgang genau fest und verhängt bei Verstoß Geldstrafen. Ich kenne nur eine Userin im RUB, die dem KV die Kinder notfalls einfach vor die Tür gestellt hat und alles Weitere dann ihm überlassen hat. Damit nahm sie ihn in die Pflicht und es hat funktioniert. Diese Nerven hat kaum jemand. Und ob die Kinder das toll fanden, weiß ich auch nicht.

von Pamo am 14.07.2023, 07:25



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