Frage:
Betreuung im Krankheitsfall meines Kindes
Ich habe ein Problem.
Mein Mann ist privat Versichert und mein Sohn bald auch. Ich bin aber gesetzlich Versichert.
Was mache ich, wenn mein Sohn krank ist? Krankengeld bekomme ich nicht, wenn ich ihn betreuen muss. Ich muss ihn aber betreuen, weil mein Mann der Hauptverdiener ist. Ich stehe jetzt zwischen den Stühlen. Können Sie mir einen Tipp geben? Soll/Kann ich mich dann dafür krank melden?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
von
Blunici
am 03.01.2023, 09:47
Antwort auf:
Betreuung im Krankheitsfall meines Kindes
Hallo,
nein, krankmelden können Sie sich nicht. einen Anspruch auf Freistellung haben Sie nur im Notfall und über § 616 BGB (der gerne vertraglich ausgeschlossen wird).
Sie müssen mit dem AG eine Regelung treffen, was in diesem Fall ist. Z.B.Überstundenabbau, Urlaub, unbezahlter Urlaub.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2023
Antwort auf:
Betreuung im Krankheitsfall meines Kindes
Krank melden kann man sich ja eigentlich nur, wenn man tatsächlich krank ist. Wäre doch sonst eigentlich Betrug.
Dein Mann kann doch trotzdem das Kind betreuen, wenn es krank ist auch als Hauptverdiener. Geld bekommt er doch trotzdem auch wenn es - je nach AG - weniger ist
von
Suomi
am 03.01.2023, 10:00
Antwort auf:
Betreuung im Krankheitsfall meines Kindes
Natürlich kannst du dich nicht krankmelden, wenn du nicht krank bist. Das ist Betrug und wenn es hart auf hart kommt, ein Kündigungsgrund für deinen AG.
von
KielSprotte
am 03.01.2023, 10:43
Antwort auf:
Betreuung im Krankheitsfall meines Kindes
Die Freistellung von der Arbeit ist getrennt davon zu betrachten, ob man dann eine Ersatzleistung von der Krankenkasse bekommt (Krankengeld für das Kind) oder nicht.
Da dein Mann sich für die private Krankenversicherung entschieden hat, gibt es eben kein Kinder – Krankentagegeld für euch.
in diesem Fall muss man sehen, dass man vorher einiges an Überstunden zusammen bekommt… Oder eben ein paar Tage Urlaub einplanen, wenn man keinen finanziellen Verlust erleiden will.
VG
D
von
desireekk
am 03.01.2023, 13:32
Antwort auf:
Betreuung im Krankheitsfall meines Kindes
Leider stimmt das nicht. Die Freistellung ist wohl an das Kinderkrankengeld gekoppelt. Ich habe das gleiche Problem und versuche es mit Urlaub, Überstunden und Homeoffice abzudecken. Ist schwierig, Urlaub und Überstundenabbau muss der Arbeitgeber ja nicht genehmigen, ist ja meist auch kurzfristig.
von
Mima10
am 03.01.2023, 14:58
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Betreuung im Krankheitsfall meines Kindes
Nein ist sie nicht. Du gibst gegenüber deinem AG an, das du nicht arbeiten kannst weil Kind krank. Dann muss er dich freistellen. Er muss dich aber nicht bezahlen.
Dafür gibt es dann die Bescheinigung vom Arzt, welche man bei der gesetzlichen KV einreichen und die ersetzt dann den Einkommensverlust. Aber nur, wenn man Anspruch drauf hat. Wer das nicht hat, muss ohbe diesen finanziellen Ausgleich auskommen.
von
Neverland
am 03.01.2023, 16:33
Antwort auf:
Betreuung im Krankheitsfall meines Kindes
Ich hatte Frau Bader vor einem Jahr die gleiche Frage gestellt.
https://m.rund-ums-baby.de/recht/Kinderkrankentage_232062.htm
von
Mima10
am 03.01.2023, 17:04
Antwort auf:
Betreuung im Krankheitsfall meines Kindes
Ja und? Widerspricht sich nicht.
Es gibt einen zweiten Rechtsanspruch auf den man sich berufen kann, nämlich den, wenn man nicht schuldhaft der Arbeit fern bleiben muss. https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/kind-krank/7297147.html
von
Neverland
am 03.01.2023, 17:20