Betreuung im Krankheitsfall meines Kindes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Betreuung im Krankheitsfall meines Kindes

Ich habe ein Problem. Mein Mann ist privat Versichert und mein Sohn bald auch. Ich bin aber gesetzlich Versichert. Was mache ich, wenn mein Sohn krank ist? Krankengeld bekomme ich nicht, wenn ich ihn betreuen muss. Ich muss ihn aber betreuen, weil mein Mann der Hauptverdiener ist. Ich stehe jetzt zwischen den Stühlen. Können Sie mir einen Tipp geben? Soll/Kann ich mich dann dafür krank melden? Vielen Dank schon mal im Voraus.

von Blunici am 03.01.2023, 09:47



Antwort auf: Betreuung im Krankheitsfall meines Kindes

Hallo, nein, krankmelden können Sie sich nicht. einen Anspruch auf Freistellung haben Sie nur im Notfall und über § 616 BGB (der gerne vertraglich ausgeschlossen wird). Sie müssen mit dem AG eine Regelung treffen, was in diesem Fall ist. Z.B.Überstundenabbau, Urlaub, unbezahlter Urlaub. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.01.2023



Antwort auf: Betreuung im Krankheitsfall meines Kindes

Krank melden kann man sich ja eigentlich nur, wenn man tatsächlich krank ist. Wäre doch sonst eigentlich Betrug. Dein Mann kann doch trotzdem das Kind betreuen, wenn es krank ist auch als Hauptverdiener. Geld bekommt er doch trotzdem auch wenn es - je nach AG - weniger ist

von Suomi am 03.01.2023, 10:00



Antwort auf: Betreuung im Krankheitsfall meines Kindes

Natürlich kannst du dich nicht krankmelden, wenn du nicht krank bist. Das ist Betrug und wenn es hart auf hart kommt, ein Kündigungsgrund für deinen AG.

von KielSprotte am 03.01.2023, 10:43



Antwort auf: Betreuung im Krankheitsfall meines Kindes

Die Freistellung von der Arbeit ist getrennt davon zu betrachten, ob man dann eine Ersatzleistung von der Krankenkasse bekommt (Krankengeld für das Kind) oder nicht. Da dein Mann sich für die private Krankenversicherung entschieden hat, gibt es eben kein Kinder – Krankentagegeld für euch. in diesem Fall muss man sehen, dass man vorher einiges an Überstunden zusammen bekommt… Oder eben ein paar Tage Urlaub einplanen, wenn man keinen finanziellen Verlust erleiden will. VG D

von desireekk am 03.01.2023, 13:32



Antwort auf: Betreuung im Krankheitsfall meines Kindes

Leider stimmt das nicht. Die Freistellung ist wohl an das Kinderkrankengeld gekoppelt. Ich habe das gleiche Problem und versuche es mit Urlaub, Überstunden und Homeoffice abzudecken. Ist schwierig, Urlaub und Überstundenabbau muss der Arbeitgeber ja nicht genehmigen, ist ja meist auch kurzfristig.

von Mima10 am 03.01.2023, 14:58



Antwort auf: Betreuung im Krankheitsfall meines Kindes

Nein ist sie nicht. Du gibst gegenüber deinem AG an, das du nicht arbeiten kannst weil Kind krank. Dann muss er dich freistellen. Er muss dich aber nicht bezahlen. Dafür gibt es dann die Bescheinigung vom Arzt, welche man bei der gesetzlichen KV einreichen und die ersetzt dann den Einkommensverlust. Aber nur, wenn man Anspruch drauf hat. Wer das nicht hat, muss ohbe diesen finanziellen Ausgleich auskommen.

von Neverland am 03.01.2023, 16:33



Antwort auf: Betreuung im Krankheitsfall meines Kindes

Ich hatte Frau Bader vor einem Jahr die gleiche Frage gestellt. https://m.rund-ums-baby.de/recht/Kinderkrankentage_232062.htm

von Mima10 am 03.01.2023, 17:04



Antwort auf: Betreuung im Krankheitsfall meines Kindes

Ja und? Widerspricht sich nicht. Es gibt einen zweiten Rechtsanspruch auf den man sich berufen kann, nämlich den, wenn man nicht schuldhaft der Arbeit fern bleiben muss. https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/kind-krank/7297147.html

von Neverland am 03.01.2023, 17:20



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