Hallo! Ich war ab 2016 durchgängig Vollzeit beschäftigt bis ich dann 02/21 ins Beschäftigungsverbot kam und Juli 21 mein erstes Kind kam. Danach war ich in Elternzeit, bin erneut schwanger geworden und habe meine Elternzeit zu Beginn Mutterschutz meines 2. Kindes, welches im Juni 23 zur Welt kam, beendet. Danach wieder Elternzeit bis 08/2025. Ab 09/25 neuer Teilzeitjob. 07/25 und 08/25 Minijob, nicht versicherungspflichtig.  Habe ich bei einer Kündigung Anspruch auf ALG 1?