Lisa_M3
Liebe Frau Bader, meine älteste Tochter wird bald 3. Ursprünglich hatten wir sie zu ihrem ersten Geburtstag für einen Kitaplatz angemeldet. Damals hatten wir keinen erhalten. 15 Monate später bekamen wir sehr kurzfristig einen angeboten - diesen mussten wir absagen, da derart kurzfristig keine Eingewöhnung durch uns möglich gewesen wäre. Nun haben wir sie vor einigen Monaten bei der Vergabestelle auf ihren dritten Geburtstag für einen Kindergartenplatz angemeldet. Bislang ohne Erfolg. Nun meine Fragen: - haben wir durch die frühere Absage unseren Anspruch verwirkt? - gibt es Einschränkungen bei dem Betreuungsanspruch (zB wenn nur zum Schuljahresbeginn eingewöhnt wird etc)? - können wir einen Platz "erzwingen" bzw was tun wenn es nicht genügend Plätze gibt? Ich hoffe auf Ihre Antwort
Hallo, ich habe jetzt nicht so ganz verstanden, für wann Sie abgelehnt haben. Wenn Sie absagen ist der Anspruch für das entsprechende Kindergartenjahr verwirkt, nicht für immer. Liebe Grüße NB
Cpt_Elli
Ob ihr euren Rechtsanspruch verwirkt habt, hängt u. a. davon ab, ob die Einrichtung auch Ü3-Betreuung anbietet. Auf jeden Fall war es nicht besonders schlau, den Platz abzulehnen. Ihr hättet ihn ja auch annehmen, aber die Eingewöhnung nachgelagert machen können. Beim Anspruch (sofern ihr noch einen habt) gibt es keine zeitlichen Einschränkungen. Aber ihr senkt natürlich eure Erfolgschancen, wenn ihr auf einem Starttermin beharrt (vermutlich aus Kostengründen), der nicht mit dem Start des Kitajahres korrespondiert. Kommt ein bisschen aufs Bundesland an, aber wahrscheinlich bleiben euch dann nur ein paar Restplätze. Nur bei der Vergabestelle anmelden reicht ohnehin nicht, wenn ihr ernsthaft an einem Betreuungsplatz interessiert seid. Da würde ich schon (abseits aller Rechtsansprüche) etwas mehr Aktivität an den Tag legen. Sollte euer Rechtsanspruch weiterhin bestehen, ist das Prozedere Kommune anschreiben, Zuweisung eines Platzes einfordern (mit Frist) und Klage androhen. Wurde hier im Forum ja schon 100x beschrieben, es gibt auch Musterbriefe im Netz.
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