Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch Kindergartenplatz wie durchsetzen bzw. Verdienstausfall

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anspruch Kindergartenplatz wie durchsetzen bzw. Verdienstausfall

trinity_81

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Sehr geehrte Frau Bader, unsere Tochter wird am 27.7. 2 Jahre alt, wir leben in RLP und haben sie seit sie 6 Monate ist, für einen Kita-Platz angemeldet, da ich ab ihrem 2. Geburtstag wieder arbeiten gehen will. Dies wurde auch so mit meinem Arbeitgeber vereinbart. Auf vermehrte Nachfragen beim Jugendamt wurden wir immer wieder vertröstet, haben jetzt allerdings per Mail (kein Bescheid) eine Absage erhalten und wurden auf einen eventuellen Platz in einer neu zu eröffnenden Kita ab Mitte November verwiesen. Wir haben nun einen offiziellen Bescheid angefordert und darauf verwiesen, dass wir ggfs. rechtliche Schritte einleiten werden. Daraufhin ist wieder nichts passiert. Andere Einrichtungen wie kirchliche Kitas oder Elterninitiativen haben wir angefragt, aber hier sind vor nächstem Jahr auch keine Plätze frei. Unser nächster Schritt ist ein Brief an den Oberbürgermeister. Hier weisen wir noch einmal auf unseren Anspruch hin und wollen einen Platz. Falls dies nicht möglich ist, möchte ich Verdienstausfall haben, da ich meine Tochter selbst betreuen muss. Wie sollen wir hier weiter vorgehen bzgl.Kita-Platz und Ersatz des Verdienstausfalls? Außerdem bin ich wieder schwanger und wäre ab 8.11. wieder in Mutterschutz. Der Anspruch würde aber dich trotzdem bestehen bleiben, zumindest zwischen dem 27.7. und dem Beginn des Mutterschutzes? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde erst einmal die Einrichtungenanschreiben und einen Rechtsmittelfähigenbescheid verlangen. Ansonsten würde ich mich an das Jugendamt wenden schauen, ob die sich nicht an der Finanzierung einer Tagesmutter beteiligen Liebe Grüße, NB


Gucci75

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Wie wäre es mit einer TaMu? Auch das ist eine geeignete Betreuungsform für das Kind. Das zuständige JA händigt auf Anfrage Listen aus. Je nach Einkommen und auf Antrag unterstützt das JA bei den Kosten für die TaMu. Klagen könnt ihr. Nur, wenn kein KiTa-Platz zur Verfügung steht, steht keiner zur Verfügung. Des Weiteren kann euch auch ein Platz in einer KiTa zugewiesen werden, der alles andere als um die Ecke liegt. Rechtsanspruch schön und gut, aber nicht auf einen Platz in der Wunscheinrichtung. LG aus RLP


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