Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verdienstausfall durch Schwangerschaft

Frage: Verdienstausfall durch Schwangerschaft

petra.maus

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Hallo Frau Bader,  ich bin im Rettungsdienst tätig und darf deshalb aktuell nicht auf dem Rettungswagen eingesetzt werden. Mein Arbeitgeber hat mir einen alternativen Arbeitsplatz geschaffen in der Verwaltung, dem ich auch sehr gerne nachgehe, damit ich nicht in ein Beschäftigungsverbot komme. Allerdings bedeutet das für mich einen erheblichen finanziellen Nachteil, da ich keinerlei Nacht- oder Sonntagszuschläge mehr bekomme. Mein Arbeitgeber sagt, ich bin ja nicht im BV und deshalb steht mir nur mein reines Nettogehalt ohne Zuschläge zu, die ich vor der Schwangerschaft bezogen habe. Allerdings darf mir durch die Schwangerschaft doch kein finanzieller Nachteil entstehen, oder? Gilt das auch bei der Zuweisung eines alternativen Arbeitsplatzes? 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo,  Ihr Arbeitgeber hat Unrecht. Sie dürfen durch die Schwangerschaft nicht schlechter gestellt sein und bekommen den üblichen Lohn mit den Zuschlägen, auch wenn Sie jetzt auf einer anderen Arbeitsstelle tätig sind. Liebe Grüße NB 


Sternenschnuppe

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Hallo und Glückwunsch Schau mal hier zum Beispiel. Daran hat sich nichts geändert.  https://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/elternzeit/ihr-arbeitgeber-muss-eine-zumutbare-taetigkeit-fuer-sie-finden/ Frau Bader hat es auch schon einmal beantwortet.  https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/mutterschutzgesetz-geringeres-gehalt-aufgrund-versetzung__848518 Die Zuschläge (Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor Schwangerschaft) sind nur nicht steuerfrei in der Zeit.


User-1750749248

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Du darfst auf Grund der Schwangerschaft keine Nachteile haben. Du bekommst einen Durchschnitt der letzten Gehälter. 


desireekk

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wie schon geschrieben wurde: dir steht weiterhin das durchschnittliche Gehalt der letzten 13 Wochen zu. Wie schon geschrieben wurde: dir steht weiterhin das durchschnittliche (Beutto-)Gehalt der letzten 13 Wochen zu. Allerdings sind jetzt alle Zuschläge, Steuer und sozialabgabenpflichtig, dadurch wird der Nettolohn geringer ausfallen als bisher.


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