snowflake18
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben eine Platzzusage für einen Kindergartenplatz erhalten (Kind Ü3). Es handelt sich um eine städtische Einrichtung. Es ist ein Vormittagsplatz. Nun bin ich erneut schwanger. Zu Beginn des Kindergartenjahres arbeite ich noch und bin ab Nov. in Mutterschutz. Darf ich den Platz behalten und muss ich dem Kindergarten sagen, dass ich erneut schwanger bin? Habe Angst, dass sie mir den Platz wieder entziehen. Vielen Dank
Hallo, ab dem ersten Geburtstag haben Sie Anspruch auf einen Platz bis mittags. Egal ob schwanger oder nicht. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nein, das kann nicht passieren. Dein Kind hat bereits seit dem ersten Geburtstag einen rechtlichen Anspruch.
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