Bollimaus
Hallo Frau Bader, ich habe im November eine Mitarbeiterin unseres Wunschkindergartens für unsere Tochter gefragt, wann ich sie denn anmelden muss. Sie fragte mich wann unsere Tochter 3 Jahre alt wird und als ich ihr antwortete, das sie im Januar 2025 3 Jahre alt wird, da meinte sie nur da habt ihr ja noch Zeit. Sie sagte ich solle mir im Sommer eine Anmeldung rausholen und ich glaubte ihr. Jetzt habe ich diese Woche erfahren, daß die Anmeldefrist schon im Februar abgelaufen ist. Habe daraufhin sofort im Kindergarten vorgesprochen und meine Situation geschildert, die Leiterin hat meine Anmeldung zwar noch angenommen, mir aber wenig Hoffnung gegeben noch einen Platz zu bekommen. Habe natürlich auch alle anderen Einrichtungen aus unserer Gemeinde kontaktiert, aber dort bekam ich leider auch nur die Aussage, daß alle Plätze belegt sind. Eine Tagesmutter ist leider auch keine Option, da es in unserer Gemeinde nur zwei gibt, die nur Kinder bis zum dritten Lebensjahr betreuen. Habe auch schon bei der Gemeinde nachgefragt, ob die noch eine Möglichkeit wüssten. Aber die meinten sie wüssten, das es zu wenig Plätze gibt, aber sie würden halt kein Personal finden, und wenn wir keinen Platz kriegen würden , müssten wir Klage einreichen. Aber wie soll uns eine Klage helfen, wenn diese Monate oder gar Jahre dauert? Mir freundlichen Grüßen Maren
User-1750749248
Wann sollte sie denn in den Kindergarten? Diesen Sommer? Oder mit 3? Ich verstehe gerade nicht, was diese 3 mit der Anmeldung zu tun hat. Will man ab August einen Platz, meldet man sich im Sommer/Herbst ein Jahr vorher an. Eine Klage bringt im Zweifel, dass dir der verlorene Lohn ersetzt wird, weil du nicht arbeiten kannst. Aber für eine Klage musst du nachweisen, dass du versucht hast, einen Platz zu bekommen. Und ob deine Anmeldungen im März dafür reichen, weiß ich nicht...
Suomi
Ab 1 Jahr hat man ein Recht auf einen Platz in einem Kindergarten. Die Gemeinde muss Dir also einen Platz anbieten nächstes Jahr. Weiße die Gemeinde schriftlich daraufhin hin, dass du einen Betreuungsplatz brauchst und ab wann. Setze dazu eine Frist und drohe mit Klage/Erstattung Lohnausfall, wenn Du nicht arbeiten kannst ,weil Du keinen Platz hast.
Succero
@annarick: das mag bei euch so sein. Ist aber von Region zu Region ganz anders. Hier bspw. kommen Kinder mit 3 Jahren in den Kindergarten und zu diesem Datum werden sie angemeldet. Nichts mit August und 1 Jahr vorher. Ich könnte hier einen Monat vorher anmelden, wenn ein Platz frei ist. Bei der AP scheint es nochmal anders zu sein.
Neverland
Das ist Deutschlandweit so. Mit einem Jahr hat man einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Mindestens halben Tag. Ab 3 Jahren auf einen kindergartenplatz. Kann man einfach nachlesen. Und ist unabhängig vom Bundesland für ganz Deutschland so gültig. Was mir auffällt, habt ihr im Jahr vorbei geredet? Sommer 2025 oder Sommer 2024? Meistens starten die betreuungsplätze nur im August. Zu anderen Terminen sibd freie Plätze selten möglich. Nur wenn jemand weg zieht.
Succero
@Neverland: meintest du mich?
Neverland
@succero u.a meine ich auch Dich. Das Gesetz sagt, in dem Moment wo das Lind 1 Jahr alt wird, hat es einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Und in dem Moment wo das Kind 3 Jahre wird, hat es einen Anspruch auf einen kindergartenplatz. Dieses Gesetz gilt für ganz Deutschland. Ob es dann in den Bundesländern üblich ist, nur zum August zu starten, spielt für die gesetzliche Lage keine Rolle. Nirgends. Das ist ein Problem der Kommunen wie sie dieses lösen. Sie meisten wimmeln halt ab. Und kommen damit recht gut weg. Die wenigsten Eltern kennen halt ihre Rechte. Noch weniger klagen diese ein. Wer wbtsprechend plant und weiss, das Kindergarten und auch Schuljahr beginnt im August, der erhöht halt seine persönlichen Chancen auf einen Platz. Grundsätzlich aber müssen die Plätze auch im laufenden Jahr da sein.
Succero
@Neverland: Deinem Post stimme ich komplett zu. Mein erstes Post ging allein an annarick, die nicht verstanden hat, weshalb die AP ihr Kind zum 3. Geburtstag anmelden will und meinte allgemeingültige Vorgaben zur Anmeldung zu kennen. Wie du richtig schreibst gibt es diese nicht. Und das wollte ich nochmal deutlich machen, weil solche Dinge die APs unnötig verunsichern.
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