Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kein Kindergartenplatz wegen Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kein Kindergartenplatz wegen Elternzeit?

Moonmoth

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Guten Tag, wir haben 3 jährige Zwillinge, die aktuell von einer Tagesmutter betreut werden, da wir die letzten Jahre noch keinen Kindergartenplatz bekommen haben. Ab Sommer diesen Jahres darf die Tagesmutter in unserer Stadt die Kinder aufgrund des Alters nicht mehr betreuen. Deshalb hoffen wir sehr, dass es nach fast 4 Jahren dann endlich mit Kindergartenplätzen klappt, schließlich haben wir ja auch einen Anspruch darauf, allerdings sind bei uns Kindergartenplätze rar. Das Jugenamt sagte mir letztes Jahr, dass nur für 95% der Kinder Plätze vorhanden waren. Aktuell arbeiten mein Mann und ich. Wir sind also auf Betreuung angewiesen. Allerdings bin ich nun wieder Schwanger. Die Geburt und der Zeitpunkt ab dem die Zwillinge nicht mehr zur Tagesmutter können, fallen in den gleichen Zeitraum. Nach der Geburt habe ich vor 1-2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Kann man uns den Anspruch auf die Kindergartenplätze verweigern, weil ich ja mit dem Baby dann zuhause bin?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein. Der Anspruch besteht, aber eben nach Bedarf. Wenn Sie zu Hause sind, bis mittags. Liebe Grüße NB


cube

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Komplett verweigern nicht, aber du hast keinen Anspruch auf einen Ganztagsplatz. IdR dann eben nur halbe Tage/Vormittage. Grundsätzlich musst du aber einfach mehr Druck machen bei der Stadt/Gemeinde! Darauf hinweisen, dass ihr arbeitet und auf Betreuung angewiesen seid und wenn das nicht geht, ihr den Verdienstausfall einklagen werdet. Von derSchwangerschaft würde ich da gar nichts sagen - wäre nur ein Grund, dich nach hinten auf die Liste zu schieben. Wenn es einen Mangel an Platzen gibt, werden die Eltern einen bekommen, die sich nicht mit "aber wir haben nicht genug Plätze" abspeisen lassen.


Dojii

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Du hast auch weiterhin einen grundsätzlichen Anspruch auf Betreuung, aber wahrscheinlich nicht Vollzeit. Vollzeit ist in den meisten Kommunen denen vorbehalten, die ihn brauchen, weil sie bspw. arbeiten. Du wirst also wenn überhaupt eher nur eine Betreuung für bspw. 20h pro Woche erhalten. Näheres dazu findet man meist in der Satzung der Kommune, in der man eine Betreuung bekommen möchte.


marijanam79

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Hallo, wie bereits erwähnt wurde, wirst du wohl keinen Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben. Sondern eher auf einen Regelplatz (heißt das so?, bei uns zumindest) von zb 8-12 oder 9-14 Uhr... Du musst definitiv mehr Druck machen bei der Stadt, Gemeinde, Jugendamt usw. Am besten schriftlich mit Fristsetzung. Hast du mal nachgefragt bei den zuständigen Behörden? Grüße, Marijana


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