Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kein Kindergartenplatz?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kein Kindergartenplatz?

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Liebe Frau Bader, unser Sohn wird im Januar 2010 drei Jahre alt. Nun hat der Träger des örtlichen Kindergartens durchblicken lassen, dass er selbst dann möglicherweise keinen Kindergartenplatz bekommen wird, da eben im sehr kleinen Kiga im Ort nur wenige freie Plätze vorhanden sind und erst einmal die Kinder genommen werden, die zu Beginn des Kindergartenjahres diesen Sommer bereits drei Jahre oder älter sind. Dies können und möchten wir uns nicht gefallen lassen, da wir beide berufstätig sind und seit über einem Jahr "rudern" müssen, was die Kinderbetreuung angeht, da es in unserer Gemeinde KEINE Krippenplätze gibt, obwohl Bedarf vorhanden ist. Die Gemeinde verlautbart ständig, es gebe keinen Bedarf für mehr Kindergarten- oder gar Krippenplätze. Eine glatte Lüge aus Kostengründen. Unsere Frage ist also: Wie setzt man den Anspruch auf Kindergartenplatz für Dreijährige nach § 24 SGB VIII konkret um? Direkt mittels Rechtsanwalt? Zu welchem Vorgehen raten Sie, sollte uns der Kindergartenplatz nicht gewährt werden? Viele Grüße und vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er hat einen Anspruch ab dem 3. LJ, ab August 2010 sogar ab dem 2. LJ. Es kann nicht Ihr problem sein, wenn es zu wenig Plätze gibt - dann müssen neue geschaffen werden. Wenden Sie sich schriftlich an den KiGa, weisen Sie auf den Anspruch hin u bitten Sie um verbindliche Bestätigung, dass er im Winter beginnen kann. Wenn Sie eine negative Antwort erhalten, wenden Sie sich an die Aufsichtsbehörde u machen Ärger. Liebe Grüsse, NB


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Hallo, wenn ich mal ganz kurz darf: Es gibt die Möglichkeit, dass man von der eigenen Gemeinde an eine benachbarte Gemeinde "überwiesen" wird. Das bedeutet, dass die Gemeinde ihren Zuschuss für euer Kind dann an eine Nachbargemeinde bezahlt, die dafür einen KiGa-Platz bereit stellt. Vielleicht ist das eine Möglichkeit für euch? Erkundigt euch doch mal auf der Stadtverwaltung. VlG und viel Erfolg! Annette


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Vielen Dank, Frau Bader, für die schnelle Antwort. @momworking: Daran hatten wir auch schon gedacht und das Ganze bei Krippenplätzen in der Nachbargemeinde versucht. Zwecks Kostenübernahme kann ich in unserem Rathaus seit Ende Dezember schon die zuständige Person nicht erreichen. In allen Krippen wurden wir dann abgelehnt, weil diese nur Kinder aus ihrem eigenen Einzugsgebiet aufnehmen dürfen (Vorschrift der Stadt).


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Ja, das ist der Nachteil bei vielen Gemeinden, dass deren Betreuungsangebote auch überfüllt sind und sie deshalb keinen aufnehmen dürfen. Das ist echt blöd. Gibt es bei euch nicht eine Prioritätenliste wegen Berufstätigkeit der Eltern oder so? Ich drücke euch die Daumen, dass sich noch ein Weg findet! VlG Annette


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Hallo Frau Bader, KiGa-Anspruch ab dem 3.LJ (Lebensjahr!), bedeutet also nach dem vollendeten 2.LJ, sprich ab dem 2. Geburtstag??? Grüße, ThomasA


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Hallo Frau Bader, ich finde es sehr erstaunlich, dass sie als Rechtsanwältin den Eltern Auskünfte erteilen, die rechtlich überhaupt nicht stimmen. Seit 1996 gibt es in Deutschland einen Rechtsanspruch nach KJHG auf einen (halbtägigen) Kindergartenplatz (BVerfG im Urteil zum § 218 StGB) für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. Der Rechtsanpruch auf einen Kindergartenplatz vom vollendeten zweiten Lebensjahr gibt es auch ab August 2010 nicht überall in Deutschland. Es ist die Entscheidung der Bundesländer. In Baden-Württemberg gibt es keinen Rechtsanspruch. Oder gibt es inzwischen eine neue Regelung, die nur Ihnen bekannt ist?


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