Elternzeit zu Ende und kein Kindergartenplatz...

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit zu Ende und kein Kindergartenplatz...

Hallo Frau Bader, habe ein großes Problem. Ende des Jahres endet mein Erziehungsurlaub, deshalb hatte ich meine Tochter auch im Kindergarten angemeldet, da ich wieder arbeiten gehen muss. Jetzt hat man mich heute vom Kindergarten angerufen und mir gesagt, dass ich keinen Platz bekomme! Sie haben sogar noch 3 Kinder auf der Warteliste, die älter als meine Tochter sind. Was mache ich jetzt? Steht nicht lt. Gesetz jedem Kind ab 3 Jahre ein Kindergartenplatz zu? Laut der Leiterin ja, aber sie bietet mir ja einen Platz am Nachmittag für 3 Stunden an, wie lächerlich, da ich allein 2 Stunden für die Hin- und Rückfahrt brauche (arbeite 65km entfernt). Vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Bin wirklich total verzweifelt, da ich wieder arbeiten muss. Danke & VG, Susi

Mitglied inaktiv - 09.03.2005, 20:15



Antwort auf: Elternzeit zu Ende und kein Kindergartenplatz...

Hallo, wenden Sie sich an die Gemeinde bzw das Jugendamt. Lesen Sie außerdem die Satzung vom KiGa, wenn es nnur den einen gibt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.03.2005



Antwort auf: Elternzeit zu Ende und kein Kindergartenplatz...

Gibt es in deinem Ort nur einen Kindergarten ???? Wende dich doch mal ans Jugendamt die konnten wir auch sehr schnell einen Kitaplatz vermitteln !!

Mitglied inaktiv - 10.03.2005, 11:55



Antwort auf: Elternzeit zu Ende und kein Kindergartenplatz...

Hallo, ich weiß das du tatsächlich einen Anspruch hast, aber nicht zu welcher Uhrzeit und an welchem Ort!! Das ist nämlich nicht durch die Medien bekannt geworden, Da ich selber in einer Kindergarteneinrichtung berucfstätig bin kenne ich die Problematik. Du hast einen Anspruch, also wende dich an die nächste Einrichtung, das machst du so schnell und auch intensiv mit Nachdruck wie möglich. Such dir am besten gleich mehrere Plätze, absagen kannst du immernoch. Dann sorg dafür das du rechtzeitig über das Jugendamt oder Sozialamt eine Betreuung beantragst, sprich Tagesmutter oder private Versorgungseinrichtungen! Das ist, so weit ich weiß, dein Recht! Viel Erfolg also erst mal Melly

Mitglied inaktiv - 10.03.2005, 21:03



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