Tagesmutter macht Verdienstausfall geltend bei kündigen wegen Umzug

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Tagesmutter macht Verdienstausfall geltend bei kündigen wegen Umzug

ich habe zu unserem Betreuungsvertrag in dem ein 8 wöchiges Kündigungsfrist vertraglich vereinbart ist eine Zusatzvereinbarung in der eine 500 Euro „Verdienstausfall“ durch eine Kündigung vor Vertragende (wenn das kind 3 jähre ist) verlangt wird falls die Tagesmutter den Platz nicht besetzen kann. Da bei uns im Dorf mehr Kleinkinder als Betreuungsplätze gibt, kann es nicht sein das der Platz nicht besetzt werden kann. Ist das rechtens bzw. muss ich Beweisen das sie den Platz belegen kann ? Liebe Grüße M.

von mcschnei am 03.01.2023, 20:03



Antwort auf: Tagesmutter macht Verdienstausfall geltend bei kündigen wegen Umzug

Hallo, 1. Bei Umzug sehe ich ein außerordentliches Kündigungsrecht. 2. Den Schaden muss die Tagesmutter nachweisen (was sie nicht kann, wenn der Platz direkt neu besetzt wird). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.01.2023



Antwort auf: Tagesmutter macht Verdienstausfall geltend bei kündigen wegen Umzug

Könntest du es beweisen? Nicht jeder mit Kleinkind will dieses auch bereits früh fremdbetreuen lassen oder genau zu dem Zeitpunkt, zu dem du kündigst. Ob du oder die TaMu eine Beweispflicht haben, weiß ich nicht - ich bin daher gespannt, was Frau Bader dazu sagt. Im Zweifel würde ich aber eher die 500 Euro zahlen als es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen deswegen.

von cube am 04.01.2023, 08:25



Antwort auf: Tagesmutter macht Verdienstausfall geltend bei kündigen wegen Umzug

ich vergas hinzuschreiben, das es eine Warteliste gibt

von mcschnei am 04.01.2023, 08:42



Antwort auf: Tagesmutter macht Verdienstausfall geltend bei kündigen wegen Umzug

ich vergaß hinzuschreiben, das es eine Warteliste gibt

von mcschnei am 04.01.2023, 08:43



Antwort auf: Tagesmutter macht Verdienstausfall geltend bei kündigen wegen Umzug

Pauschaler Schadenersatz in den AGBs ist regelmäßig nicht zulässig. Zudem schon dann nicht, wenn Du innerhalb einer vertraglich vereinbarten frist, also ordentlich, kündigst. die längere Kündigungsfrist von 8 Wochen ident ja eben dazu, dass vor allem die Tagesmutter den Platz neu besetzen kann. Wenn also, aus welchen gründen auch immer, die TM doch einen Schadenersatzanspruch geltend macht, müsste sie zum einen den konkret entstandenen Schaden achweisen. Pauschalen sind, wie gesagt, nicht zulässig. Und sie müsste auch nachweisen, dass sie trotz Bemühungen kein passenderes Kind für den freien Platz gefunden hat. Du musst erstmal gar nichts nachweisen. Zusammengefasst: sie kann keine 500 Euro fordern, schon gar nicht pauschal als Vertragsstrafe.

von Berlin! am 04.01.2023, 09:39



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