Fini Bini
Sehr geehrte Frau Bader, die Kita meiner Tochter wurde im Oktober für 2 Wochen aufgrund einer bestätigten Corona-Infektion durch das Gesundheitsamt geschlossen. Alle Kinder mussten für die Zeit auf Anordnung des Gesundheitsamtes in Quarantäne. Ich bin zur Betreuung meiner einjährigen Tochter zuhause geblieben. Überstunden habe ich nicht und auch keine Möglichkeit des Home Office (möchte mein AG nicht). Die Nachweise zur Schließung und Quarantäne habe ich an meinen Arbeitgeber gesendet. Nun hat mir mein Arbeitgeber die 2 Wochen mit meiner Gehaltsabrechnung für Oktober aber gar nicht bezahlt. Ich dachte man bekommt von seinem AG in einem solchen Fall 67% seines Gehalts für diesen Zeitraum bezahlt...Was kann ich nun machen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Hallo, Sie haben Anspruch auf die Entschädigung vom Staat, die Auszahlung übernimmt der AG. Rufen Sie ihn an oder schicken Sie ihm diesen Link https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Entschaedigung-Eltern/entschaedigung-eltern.html Liebe Grüße NB
mellomania
hattet ihr das nicht besprochen? dass der AG das beantragen kann? nachweisen sendest du und gibst sie nicht persönlich ab um das zu besprechen? hmm...ob du das selber beantragen musst wie kindkrank weiß ich nicht...
la-floe
vielleicht ist die TO auch einfach etwas verunsichert? Wie man es macht ist es eh falsch, vielleicht ist die TO auch alleinerziehend, dann konnte sie ja gar nicht den Bescheid persönlich abgeben, das Kindergartenkind kann sie ja schlecht zuhause lassen. Muss das immer gleich so harsch von dir geschrieben werden? @TO hast du denn schon mal beim AG angerufen und den Sachverhalt versucht zu klären? Er bekommt das Geld ja wieder, deswegen wird das sicherlich nur ein Mißverständnis sein. floe
Fini Bini
Ich arbeite in Sachsen, mein AG hat seinen Stammsitz mit Personalabteilung in NRW und dort bin ich auch angestellt, deswegen kann ich solche Unterlagen nicht persönlich abgeben...mein AG weiß das er sich das Geld von der LDS zurückholen kann, er meint aber es wäre nicht seine Verpflichtung diesen Aufwand zu betreiben...
la-floe
es ist seine Verpflichtung, diese Entschädigung zu zahlen. Wenn er darauf verzichtet, die sich im Nachgang erstatten zu lassen ist das sein persönliches Problem. https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/freistellung-zur-kinderbetreuung-bei-schulschliessung_76_511796.html floe
mellomania
sie schreibt davon nix, dass da überhaupt komminiziert und besprochen wird. wenn du das als harsch empfindest? sie fragt in einem anonymen forum, mit dem AG selbst aber scheint sie nicht zu sprechen. warum?
Fini Bini
@ mellomania: Dein Leben scheint wirklich sehr langweilig zu sein, wenn du dir soviel Zeit für die Belange von anderen Leuten nehmen kannst! Nutze diese verschwendete Zeit lieber für dich oder deine Kinder, das wäre sinnvoller anstatt hier im Forum deine nicht gewollte Meinung kundzutun... Ich habe eine Frage an Frau Bader und nicht an dich gestellt! Natürlich habe ich mit meinem AG gesprochen, wie auch bereits geschrieben...wenn er sich weigert ist es doch mein gutes Recht zu erfahren, welche Rechte ich evtl. habe...
mellomania
forum fragst. wenn du der meinung bist, so einen text an mich zu schreiben, obwohl du infos nicht gegeben hast, dass du eben doch schon mit dem AG geredet hast, solltest du überlegen, das nächstes mal einfach richtiger zu machen. aber die antwort von frau bader hast du ja jetzt. wenn infos fehlen, die erst durch nachfragen kommen kann dir keiner adäquat helfen. was ich mit meiner zeit mache steht dir nicht zu zu beurteilen oder? du nimmst dir zu viel raus:-) aber auf das niveau lasse ich mich nicht runter! :-) viel erfolg beim DIALOG mit deinem AG
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