drosera
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber schließt den BGB616 nicht aus und würde somit die 10 bzw. 20 Tage Kinderkrankengeld voll übernehmen. Für das Kind ist ein mehrtägiger Krankenhausaufenthalt geplant. Ich bin (freiwillig) gesetzlich versichert, das Kind ist bei mir familienversichert. Kann ich in dieser Konstellation den Verdienstausfall dennoch bei der Krankenkasse geltend machen (und damit die normalen Kind-Krank-Tage aufsparen)? Gilt das dann auch für die Betreuung nach Entlassung aus dem Krankenhaus? Ich finde unterschiedliche Angaben: würde ich dann von der Krankenkasse das entgangene Nettogehalt erhalten oder nur 75%(?)? Gibt es Obergrenzen für das zu erstattende Nettogehalt? Herzlichen Dank im Vorhinein - drosera
Hallo, da verwechseln Sie etwas. Die 10/ 20 Tage Kinderkrank zahlt die KK. Zusätzlich kann man nach § 616 BGB in plötzlichen Notfällen frei nehmen. Liebe Grüße NB
Tini_79
Einmalzahlungen (zB Urlaubs oder Weihnachtsgeld) erhältst, dann bekommst du 100 % des ausgefallenen Nettoentgelts von der Kasse! Allerdings abzgl Sozialversicherungsbeitäge und nur bis zur Höchstgrenze von 105 Eur/ Tag.
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