Keine Erstattung für Betreuungskosten nach Steuererklärung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Keine Erstattung für Betreuungskosten nach Steuererklärung

Hallo Fr Bader Unser Sohn ist 3 Jahre alt und seit November 2021 geht in der Kindergrippe, bzw jetzt schon in den Kindergarten. Wir haben letztes Jahr über 7000 Euro für die Betreuung bezahlt, das noch mit Förderung von Jugendamt. Wie viel Geld können wir zurück bekommen nach Steuererklärung? Liebe Grüße Bebina

von Bebina am 15.10.2023, 22:59



Antwort auf: Keine Erstattung für Betreuungskosten nach Steuererklärung

Hallo, ich bin kein Steuerberater. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.10.2023



Antwort auf: Keine Erstattung für Betreuungskosten nach Steuererklärung

Habe gerade gesehen dass ich nicht zu Ende geschrieben habe. Also letztes Jahr haben wir über 7000 Euro für Betreuung bezahlt, mit Förderung von Jugendamt und haben Steuererklärung gemacht und laut dem bekommen wir mit allen anderen Sachen (die nicht viel sind) cca 250 Euro zurück. Meine Frage wäre ist es möglich dass wir so wenig zurück bekommen obwohl die Betreuungskosten so groß waren? Vielen Dank im Voraus Liebe Grüße Bebina

von Bebina am 15.10.2023, 23:11



Antwort auf: Keine Erstattung für Betreuungskosten nach Steuererklärung

Möglicherweise ist euer Einkommen dergestalt, dass diese Gebühren zumutbar sind.

von Pamo am 16.10.2023, 06:45



Antwort auf: Keine Erstattung für Betreuungskosten nach Steuererklärung

Du bekommst die 7000€ nicht komplett zurück. Die anerkannten kosten werden vom zu versteuernden Bruttolohn abgezogen. Dann wird ausgerechnet wieviel steuern ihr bezahlen müsst. Das wird doch auch im Steuerbescheid erklärt.

von MamaausM2 am 16.10.2023, 07:28



Antwort auf: Keine Erstattung für Betreuungskosten nach Steuererklärung

Die Kosten mindern euer zu versteuerndes Einkommen und ihr/du bekommst demnach evt. zu viel gezahlte Steuern zurück. Aber eine Erstattung von Summe x gibt es nicht. Der abzugsfähige Betrag für Kinderbetreuung ist gedeckelt - heißt, es werden auch nicht die kompletten 7000 Euro angesetzt, sondern eben nur die geltend zu machende Summe. Alles darüber hinaus musst du/ihr selbst tragen oder könnt es unter bestimmten Umständen als Sonderausgabe geltend machen. Über 7000 Eurofür 1 Jahr finde ich extrem hoch. Wo wohnt ihr denn? Oder habt ihr einen privaten KiGa oder sost etwas an Betreuung/Förderung, dass eh privat bezahlt werden muss?

von suityourself am 16.10.2023, 09:18



Antwort auf: Keine Erstattung für Betreuungskosten nach Steuererklärung

Danke für die Antwort. Natürlich ist uns klar, dass wir keine 7000 zurück bekommen, aber nur 200 Euro haben wir auch nicht erwartet. Wir wohnen in Mannheim, das war leider eine private Einrichtung und haben 800€ pro Monat bezahlt, am Anfang des Jahres weniger weil auch kein Ganztagplatz war.

von Bebina am 16.10.2023, 10:49



Antwort auf: Keine Erstattung für Betreuungskosten nach Steuererklärung

Du musst den Steuerbescheid richtig durchlesen. Kinderbetreuungskosten sind unter den Sonderausausgaben aufgelistet und werden höchstens mit 4000€ berücksichtigt. (2/3 der Ausgaben) Das wird hinten im Bescheid alles erklärt. Aber wie gesagt, das wird vom versteuernden Einkommen abgezogen und davon die Lohnsteuer berechnet. Dann wird verglichen mit der gezahlten Steuer und die Differenz bekommt ihr ausgezahlt.

von MamaausM2 am 16.10.2023, 11:47



Antwort auf: Keine Erstattung für Betreuungskosten nach Steuererklärung

Habt ihr denn mittlerweile eine andere Einrichtung gefunden? Eigentlich muss die Kommune den kompletten Differenzbetrag zu den Kosten in einer städtischen Einrichtung tragen (sofern sie euch keinen Platz zuweisen konnten und ihr euch ernsthaft um einen bemüht habt). Ich kenne jetzt die Gebührenordnung nicht, aber ein Ganztags-Krippenplatz in einer staatlichen geförderten Einrichtung wird ja auch in Mannheim nicht 800 Euro im Monat kosten. Hier in Bayern sind schon Eltern mit der Durchsetzung gescheitert, aber in BaWü gibt es ein Urteil vom Verwaltungsgerichtshof, s. dazu hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/anspruch-auf-kita-platz-kostenerstattung-fuer-private-einrichtung_119860.html

von Cpt_Elli am 16.10.2023, 14:12



Antwort auf: Keine Erstattung für Betreuungskosten nach Steuererklärung

Ja, wir haben die Einrichtung gewechselt. Einrichtung wo wir bis jetzt waren ist eigentlich eine Art wie Tagesmutter, die Erzieherinnen die dort arbeiten sind als Tagesmütter eingestellt und insgesamte Kosten wären 1800€ pro Monat, aber durch Förderung von Jugendamt haben wir "nur" 800 € bezahlt.

von Bebina am 16.10.2023, 14:51



Antwort auf: Keine Erstattung für Betreuungskosten nach Steuererklärung

Ist in den 7.000 Verpflegung? Das wird abgezogen. Vom Rest sind dann 2/3, max. 4.000 anrechenbar, die mindern euer zu versteuerndes Einkommen. Welche Steuerklasse habt ihr? Es kann ja sein, dass ihr ohne diese Kinderbetreuungskosten sogar hättet nachzahlen müssen. Du musst genau den Bescheid lesen, Zeile für Zeile. Auch wird in den Anmerkungen stehen, wenn Kosten nicht oder nicht voll anerkannt werden konnten.

von Tini_79 am 17.10.2023, 17:30



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