Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld und Kostenübernahme vom AG für Betreuungskosten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld und Kostenübernahme vom AG für Betreuungskosten

Jenny2904

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Hallo! Ich bin nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gegangen. Jedoch nicht in Vollzeit, sondern in Teilzeit. Seit dem erhalte ich Elterngeld Plus. Seit ein paar Wochen geht mein Sohn zu einer Tagesmutter. Mein Arbeitgeber übernimmt hierfür die Kosten. Nun hat er mir heute gesagt, dass ich die Höhe der Kosten zu meinem Gehalt mit überwiesen bekomme. Jedoch sind die Betreuungskosten auf der Abrechnung mit aufgelistet. Beispiel: Ich verdiene 1.500,00€ und die Kosten der Betreuung betragen 300,00€. Nun bekomme ich 1.800,00€ überwiesen und das steht auch als Gehalt auf meiner Abrechnung. Ändert sich jetzt etwas mit der Höhe des Elterngeldes? Theoretisch erhalte ich ja nicht mehr Gehalt, der Arbeitgeber übernimmt ja die Kosten für mich. Ich freue mich sehr über eine Antwort! Alles Gute!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn es sich um versteuerte Zahlungen handelt, wird es beim EG berücksichtigt. Liebe Grüße NB


Felica

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Klar bekommst du mehr Geld. Wenn du vorher 1500 hattest, davon 300 € selbst an die TaMu zahlen musstest, sind dir 1200 geblieben. Bekomnst du nun 1500 €, plus die 300 € für die TaMu bist du immer noch bei 1500 €. Ob und wie weit das mit eingerechnet wir, hängt davon ab ob und wie es versteuert wird. Ich würde also bei der EG-kasse nachfragen mit welchem Kürzel das aufgeführt sein muss.


Jenny2904

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Vorher stand das mit der Betreuung nicht auf der Gehaltsabrechnung. Die Betreuung wird seit Tag eins von meinem Arbeitgeber übernommen. Das spielt aber auch keine Rolle. Selbst wenn ich sie vorher selbst gezahlt hätte: Ich hätte beispielsweise meine 1.500,00€ gehabt. Wofür ich das Geld ausgebe, interessiert doch keinen. Jetzt stehen auf der Abrechnung Betreuungskosten und das Gehalt erhöht sich um die 300,00€, weil ich die Überweisung für die Zahlung der Betreuung laut meinem Chef selbst tätigen muss. Dann habe ich jetzt 1.800,00€ und zahle 300,00€ an die Tagesmutter. Bleiben mir 1.500,00€ Also nein, ich bekomme nicht mehr Geld ;-)


Felica

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Also wurde es bisher unter der Hand bezahlt oder wie? Den es muss ja irgendwo aufgeführt werden, ist nämlich ein geldwerter Vorteil der gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden muss. Also ganz wackelige Kiste.


Dojii

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Werden die 300 EUR versteuert (laufend oder pauschal) oder sind sie steuerfrei? Wenn sie versteuert werden, werden sie mit deinem Elterngeld verrechnet. Wofür du das Geld hinterher ausgibst spielt da keine Rolle. Sind sie steuerfrei, werden sie nicht verrechnet.


Jenny2904

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Ganz wackelige Kiste? Versteh Ihre Aussagen nicht so ganz... - Kind ist seit ein paar Wochen in der Betreuung. - Arbeitgeber zahlt seit Tag eins der Betreuung und übernimmt die Kosten. - Da ich die Überweisung selbst tätigen muss bekomme ich jetzt mehr Gehalt. (Er gibt mir ja die 300,00€, damit ich die 300,00€ für die Betreuung zahlen kann ohne selbst Kosten zu haben.) - unterm Strich habe ich also immer noch genau so viel Geld wie zuvor. Chef übernimmt ja die Kosten. - Das Gehalt, dass ich ausbezahlt bekomme ist dadurch aber mehr (das was ich ausbezahlt bekomme) Und die Frage, wie sich das mit dem Elterngeld verhält. Meine Aussage: interessiert doch keinen, was ich mit meinen Geld mache ist darauf bezogen gewesen, dass mein Gehalt davor z. B. 1.500,00€ betragen hat und da keine Betreuungskosten auf der Abrechnung standen ist es ja der Elterngeldstelle egal, ob ich aus meiner Tasche eine Tagesmutter bezahle von den 1.500,00€ oder nicht. Es geht hier ja darum, dass es jetzt auf der Abrechnung steht und ich aus diesem Grund mehr Geld bekomme.


Jenny2904

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Danke Dojii! Kläre ich mal mit meinem Arbeitgeber.


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