Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kostenübernahme Kinderwunsch Ü40 Gleichbehandlungsgrundsatz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kostenübernahme Kinderwunsch Ü40 Gleichbehandlungsgrundsatz

Managerin01

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Liebe Frau Bader, ich bin nicht ganz sicher, ob Sie zu meiner Frage eine Aussage machen können, das es ja um Krankenkassenrecht geht. Es stellt sich die Frage ob die Kostenübernahme für eine Kinderwunschbehandlung für eine Frau die außer dem Alter (sprich über 40) alle anderen Voraussetzungen erfüllt (verheiratet....) nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz oder so etwas ähnliches verstößt. Denn ich bin der Meinung, dass ein Mensch nicht aufgrund seines Alters diskriminiert werden darf, insbesondere wenn die Frau das Alter des Kinderwunsches nicht zu vertreten hat, weil z. B. voran eine schwere Erkrankung ging die erst ausheilen musste. Es kann doch auch die Krankenkasse nicht sagen, der Patient bis Alter x wird behandelt, der über x wird nicht mehr behandelt. Der Krebspatient mit 59 Jahren bekommt die Behandlung der mit 60 nicht mehr. Oder verstehe ich etwas falsch. Das diskriminiert doch eine Frau über 40 Jahren massiv. Und ein Kinderwunsch über 40 z. B. mit 41 Jahren ist ja keine Seltenheit mehr in unserer Gesellschaft. Würde mich freuen, wenn Sie dazu eine Antwort geben könnten, bzw. wohin man sich wenden kann. Herzliche Grüße und ein gesundes neues Jahr!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist in § 27a SGB V geregelt. Wenn Sie der Meinung sind, dieser verstößt gegen das Grundgesetz, bleibt nur eine Verfassungsbeschwerde. Hintergrund ist ja, dass ab einem bestimmten Alter die Fertilität nachlässt. Ab 35 nimmt die Fruchtbarkeit rapide ab. Zu dem Alter gibt es Studien/ Gutachten. Deshalb liegt keine Ungleichbehandlung von Gleichem vor und ich schätze Ihre Chancen als nicht gut ein. Liebe Grüße NB


HeyDu!

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Bei den meisten Krankenkassen gab es zu unserer Kinderwunschzeit auch keine Kostenbeteiligung unter 26 Jahren. Es war egal ob man mit 23 Jahren verheiratet war und ein Haus hatte.


HeyDu!

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Zu schnell abgeschickt ;-) Die Regelungen haben ihren Sinn. Rechtsweg wurde erläutert. Als ich dann alt genug war und die Kasse einen Anteil übernommen hätte, wurde ich endlich schwanger... Viel Erfolg.


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