Liebe Frau Bader, ich bin nicht ganz sicher, ob Sie zu meiner Frage eine Aussage machen können, das es ja um Krankenkassenrecht geht. Es stellt sich die Frage ob die Kostenübernahme für eine Kinderwunschbehandlung für eine Frau die außer dem Alter (sprich über 40) alle anderen Voraussetzungen erfüllt (verheiratet....) nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz oder so etwas ähnliches verstößt. Denn ich bin der Meinung, dass ein Mensch nicht aufgrund seines Alters diskriminiert werden darf, insbesondere wenn die Frau das Alter des Kinderwunsches nicht zu vertreten hat, weil z. B. voran eine schwere Erkrankung ging die erst ausheilen musste. Es kann doch auch die Krankenkasse nicht sagen, der Patient bis Alter x wird behandelt, der über x wird nicht mehr behandelt. Der Krebspatient mit 59 Jahren bekommt die Behandlung der mit 60 nicht mehr. Oder verstehe ich etwas falsch. Das diskriminiert doch eine Frau über 40 Jahren massiv. Und ein Kinderwunsch über 40 z. B. mit 41 Jahren ist ja keine Seltenheit mehr in unserer Gesellschaft. Würde mich freuen, wenn Sie dazu eine Antwort geben könnten, bzw. wohin man sich wenden kann. Herzliche Grüße und ein gesundes neues Jahr!
von Managerin01 am 29.12.2020, 18:09