Frage:
Keine Kinderbetreuung/ Kostenübernahme
Sehr geehrte Frau Bader,
wir haben zwei Kinder 13 Monate und 2. 5 Jahre, und ich gehe ab Januar 2 Tage arbeiten.
Wir wohnen in einem Vorort zu München.
Leider fehlt es am Betreuungsplatz für beide.
Kind 1 ( 2.5 Jahre) habe ich fristgerecht angemeldet für den Kindergarten/ Kita.
Kind 2 ( 13 Monate) habe ich ausversehen 4 Wochen zu spät angemeldet.
Laut Gemeinde haben wir für Kind 1 mit 2.5 Jahren keinen Rechtsanspruch . Die Kita hier hat generell zu wenig Plätze. Also beide ohne Platz.
Sind auf der Warteliste, aber mit geringer Aussicht unterm Jahr laut Gemeinde.
Meine Frage für die Zwischenzeit. Wer kommt für die Betrugskosten jetzt auf?
Meine Mutter (Kinderpflegerin) könnte die beiden Übergangsweise betreuen.
Aber wie würde Sie dafür entschädigt werden?
Muss Sie sich erst als Tagesmutter qualifizieren, oder reicht ihre Ausbildung als Kinderpflegerin? Unentgeltlich kann Sie die Betreuung leider nicht komplett unternehmen (Selbständig tätig).
Und wenn wir Sie bezahlen ist mein ganzer Verdienst ja fast weg. Müssen wir jetzt den ganzen Klageweg gehen?
Vielen herzlichen Dank für ihren Rat.
Besten Dank. Emmka
von
Emmka
am 17.08.2022, 17:33
Antwort auf:
Keine Kinderbetreuung/ Kostenübernahme
Hallo,
Sie haben einen Anspruch. Wenn die Gemeinde zu wenig KiGa-Plöätze hat, ist das deren Problem.
Schreiben Sie die Gemeinde an und fordern Sie auf, Ihnen in einer angemessenen Frist, sagen wir 3 Wochen, einen Platz zuzuweisen. Drohen Sie mit Schadensersatz, wenn Sie nicht arbeiten gehen können.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.08.2022
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Keine Kinderbetreuung/ Kostenübernahme
Frage bei eurer Gemeinde nach qwlche Voraussetzungen wrfüllt sein müssen.
von
Neverland
am 17.08.2022, 19:36
Antwort auf:
Keine Kinderbetreuung/ Kostenübernahme
Alle Kinder ab 1 haben einen Rechtsanspruch. Welche Fristen meinst du mit "fristgerecht" oder "nicht fristgerecht"? Ich verstehe, dass die Plätze knapp sind, aber der Fehler liegt nicht bei euch.
Normalerweise wird empfohlen, der Gemeinde zu schreiben und um die Zuweisung eines Platzes zu bitten oder eine konkrete Alternative zu nennen.
von
Pamo
am 17.08.2022, 19:55
Antwort auf:
Keine Kinderbetreuung/ Kostenübernahme
@pamo
Die späteste Anmeldefrist für Kindergarten und Kita war hier der 04.03. bzw. der 11.03.2022.
Über ein Online Portal. Kind 1 haben wir im Januar angemeldet. Kind 2 erst im April. Das meinte ich mit 1 Monat verspätet angemeldet, und unsere Schuld.
Die Gemeinde hier sagt einfach Sie kann nicht mehr machen. Alle Eltern würden mit einer Interimslösung zu September vertröstet. Aus Kostengründen wurde dieses aber eingestellt.
Leider ist unser Gemeinde hier nicht sehr hilfsbereit.Angeschrieben habe ich diese mehrmals. Die Antwort ist dass wir auf der Warteliste sind.
Ich denke ich brauche also eine Alternative. Daher die Idee mit meiner Mutter als Betreuung. Aber
Alle Tagesmutter vor Ort sind auch voll.Aber wenn ich meine Mutter nach Mindestlohn für meine Arbeitszeit selbst bezahle, kann ich gleich zu Hause blieben. Bei 20 Stunden die Woche wären das fast 1000 Euro im Monat! :-(
von
Emmka
am 17.08.2022, 20:17
Antwort auf:
Keine Kinderbetreuung/ Kostenübernahme
Du musst Druck machen!
Es besteht ein Rechtsanspruch ab einem Jahr nach Bedarf; also wie du arbeitest.
Schreibe die Stadt an und setze eine Frist für eine Platzzuweisung. Drohe mit Klage, falls die Stadt dir keinen Platz zu Verfügung stellen kann!
von
3wildehühner
am 18.08.2022, 05:04
Antwort auf:
Keine Kinderbetreuung/ Kostenübernahme
Die Gemeinde muss dir trotzdem einen Betreuungsplatz zur Verfügung stellen, es muss ja nicht diese Kita sein. Mach schriftlich Druck, ggfs eine Klage androhen.
Alternativ: Du brauchst nur 2 Tage die Woche Betreuung? Tu dich mich 2 anderen Müttern zusammen, die das gleiche Problem haben und ihr wechselt euch mit der Betreuung der Kinder auf privater Basis ab.
Wenn so viel Bedarf da ist: Warum macht sich deine Mutter nicht als Tagesmutter selbstständig? Damit wäre doch allen geholfen.
von
Pamo
am 18.08.2022, 09:42
Antwort auf:
Keine Kinderbetreuung/ Kostenübernahme
Für Kind 1 hast du einen Rechtsanspruch - den musst du eben bei der Gemeinde klipp und klar unter Androhung des Klageweges geltend machen (Verdienstausfall geltend machen).
Allerdings musst du dann mit dem zugewiesenen Platz auch leben - passt dieser dir nicht, ist der Anspruch wieder verwirkt.
Alternativ anbieten, dass du dich privat um eine Betreuung kümmerst (deine Mutter) und dafür die Kostenübernahme geltend machen. Und eben wieder androhen, dass du sonst auf Verdienstausfall klagen müsstest/würdest.
Für Kind 2 sehe ich aber leider schwarz. Leider zu spät angemeldet heißt im Klartext - der Bedarf/Rechtsanspruch wurde nicht mitgeteilt/eingefordert. Zumindest nicht fristgerecht und muss damit nicht für dieses Jahr berücksichtigt werden.
von
cube
am 18.08.2022, 10:48
Antwort auf:
Keine Kinderbetreuung/ Kostenübernahme
Danke für die ganzen Rückmeldung.
Ich habe mit dem Jugendamt Zwischenzeitlich telefoniert.
Das ich einen Rechtsanspruch habe ist mir klar. Wurde mir auch bestätigt. Für beide Kinder. Die Anmeldung für Kind 2 ist auch noch in Ordnung.
Das Problem ist unser Gemeinde. Hat mir das Jugendamt auch bestätigt. Dieses hat sich vor ein paar Jahren verspekuliert, und ist Pleite. Lange Story. Kann man auch alles im Internet lesen.
Darum investieren Sie hier in nichts. Es gibt wirklich keine Plätze. Im ganzen Landkreis schwer, hier die Katastrophe.
Die Gemeinde versucht sich laut Jugendamt aus der Verantwortung zu ziehen, indem Sie offiziell keine Absagen erteilt, sondern immer nur auf die Warteliste verweist. Oder gar nicht reagiert.
Ich soll jetzt laut Jugendamt einen letzten Brief schreiben mit Androhung einer Klage.
Aber die zuständige Sachbearbeiterin meinte es wird hier wirklich auf eine Klage heraus laufen (sind nicht die ersten). Laut eigener Aussage hat die Gemeinde dieses Jahr fast 200 Plätze zu wenig (bei rund 10.000 Einwohnern).
Und bevor jemand fragt warum man dann hier freiwillig wohnt! Tut ich nicht. Wir haben hier eine Staatsbedienstenwohunng zugeteilt bekommen. Das es hier so schlimm ist wusste ich auch nicht.
Das zweite: Mutter als Kinderbetreuung geht. Dank ihrer Ausbildung. Es würde mit ca. 6 Euro die Stunde vergütet werden. Als Notfallplan.
Natürlich würde ich normal mehr als 2 Tage die Woche arbeiten gehen, und wäre über einen Betreuungsplätz von Mo- Fr. glücklicher.
Die 2 Tage sind nur der Notfallplan für Teilzeit in Elternzeit, da meine Mutter nicht mehr zur Verfügung steht.
Also mal sehen was jetzt passiert.
von
Emmka
am 18.08.2022, 11:36