Keine Kinderbetreuung/ Kostenübernahme

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Keine Kinderbetreuung/ Kostenübernahme

Sehr geehrte Frau Bader, wir haben zwei Kinder 13 Monate und 2. 5 Jahre, und ich gehe ab Januar 2 Tage arbeiten. Wir wohnen in einem Vorort zu München. Leider fehlt es am Betreuungsplatz für beide. Kind 1 ( 2.5 Jahre) habe ich fristgerecht angemeldet für den Kindergarten/ Kita. Kind 2 ( 13 Monate) habe ich ausversehen 4 Wochen zu spät angemeldet. Laut Gemeinde haben wir für Kind 1 mit 2.5 Jahren keinen Rechtsanspruch . Die Kita hier hat generell zu wenig Plätze. Also beide ohne Platz. Sind auf der Warteliste, aber mit geringer Aussicht unterm Jahr laut Gemeinde. Meine Frage für die Zwischenzeit. Wer kommt für die Betrugskosten jetzt auf? Meine Mutter (Kinderpflegerin) könnte die beiden Übergangsweise betreuen. Aber wie würde Sie dafür entschädigt werden? Muss Sie sich erst als Tagesmutter qualifizieren, oder reicht ihre Ausbildung als Kinderpflegerin? Unentgeltlich kann Sie die Betreuung leider nicht komplett unternehmen (Selbständig tätig). Und wenn wir Sie bezahlen ist mein ganzer Verdienst ja fast weg. Müssen wir jetzt den ganzen Klageweg gehen? Vielen herzlichen Dank für ihren Rat. Besten Dank. Emmka

von Emmka am 17.08.2022, 17:33



Antwort auf: Keine Kinderbetreuung/ Kostenübernahme

Hallo, Sie haben einen Anspruch. Wenn die Gemeinde zu wenig KiGa-Plöätze hat, ist das deren Problem. Schreiben Sie die Gemeinde an und fordern Sie auf, Ihnen in einer angemessenen Frist, sagen wir 3 Wochen, einen Platz zuzuweisen. Drohen Sie mit Schadensersatz, wenn Sie nicht arbeiten gehen können. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.08.2022



Antwort auf: Keine Kinderbetreuung/ Kostenübernahme

Frage bei eurer Gemeinde nach qwlche Voraussetzungen wrfüllt sein müssen.

von Neverland am 17.08.2022, 19:36



Antwort auf: Keine Kinderbetreuung/ Kostenübernahme

Alle Kinder ab 1 haben einen Rechtsanspruch. Welche Fristen meinst du mit "fristgerecht" oder "nicht fristgerecht"? Ich verstehe, dass die Plätze knapp sind, aber der Fehler liegt nicht bei euch. Normalerweise wird empfohlen, der Gemeinde zu schreiben und um die Zuweisung eines Platzes zu bitten oder eine konkrete Alternative zu nennen.

von Pamo am 17.08.2022, 19:55



Antwort auf: Keine Kinderbetreuung/ Kostenübernahme

@pamo Die späteste Anmeldefrist für Kindergarten und Kita war hier der 04.03. bzw. der 11.03.2022. Über ein Online Portal. Kind 1 haben wir im Januar angemeldet. Kind 2 erst im April. Das meinte ich mit 1 Monat verspätet angemeldet, und unsere Schuld. Die Gemeinde hier sagt einfach Sie kann nicht mehr machen. Alle Eltern würden mit einer Interimslösung zu September vertröstet. Aus Kostengründen wurde dieses aber eingestellt. Leider ist unser Gemeinde hier nicht sehr hilfsbereit.Angeschrieben habe ich diese mehrmals. Die Antwort ist dass wir auf der Warteliste sind. Ich denke ich brauche also eine Alternative. Daher die Idee mit meiner Mutter als Betreuung. Aber Alle Tagesmutter vor Ort sind auch voll.Aber wenn ich meine Mutter nach Mindestlohn für meine Arbeitszeit selbst bezahle, kann ich gleich zu Hause blieben. Bei 20 Stunden die Woche wären das fast 1000 Euro im Monat! :-(

von Emmka am 17.08.2022, 20:17



Antwort auf: Keine Kinderbetreuung/ Kostenübernahme

Du musst Druck machen! Es besteht ein Rechtsanspruch ab einem Jahr nach Bedarf; also wie du arbeitest. Schreibe die Stadt an und setze eine Frist für eine Platzzuweisung. Drohe mit Klage, falls die Stadt dir keinen Platz zu Verfügung stellen kann!

von 3wildehühner am 18.08.2022, 05:04



Antwort auf: Keine Kinderbetreuung/ Kostenübernahme

Die Gemeinde muss dir trotzdem einen Betreuungsplatz zur Verfügung stellen, es muss ja nicht diese Kita sein. Mach schriftlich Druck, ggfs eine Klage androhen. Alternativ: Du brauchst nur 2 Tage die Woche Betreuung? Tu dich mich 2 anderen Müttern zusammen, die das gleiche Problem haben und ihr wechselt euch mit der Betreuung der Kinder auf privater Basis ab. Wenn so viel Bedarf da ist: Warum macht sich deine Mutter nicht als Tagesmutter selbstständig? Damit wäre doch allen geholfen.

von Pamo am 18.08.2022, 09:42



Antwort auf: Keine Kinderbetreuung/ Kostenübernahme

Für Kind 1 hast du einen Rechtsanspruch - den musst du eben bei der Gemeinde klipp und klar unter Androhung des Klageweges geltend machen (Verdienstausfall geltend machen). Allerdings musst du dann mit dem zugewiesenen Platz auch leben - passt dieser dir nicht, ist der Anspruch wieder verwirkt. Alternativ anbieten, dass du dich privat um eine Betreuung kümmerst (deine Mutter) und dafür die Kostenübernahme geltend machen. Und eben wieder androhen, dass du sonst auf Verdienstausfall klagen müsstest/würdest. Für Kind 2 sehe ich aber leider schwarz. Leider zu spät angemeldet heißt im Klartext - der Bedarf/Rechtsanspruch wurde nicht mitgeteilt/eingefordert. Zumindest nicht fristgerecht und muss damit nicht für dieses Jahr berücksichtigt werden.

von cube am 18.08.2022, 10:48



Antwort auf: Keine Kinderbetreuung/ Kostenübernahme

Danke für die ganzen Rückmeldung. Ich habe mit dem Jugendamt Zwischenzeitlich telefoniert. Das ich einen Rechtsanspruch habe ist mir klar. Wurde mir auch bestätigt. Für beide Kinder. Die Anmeldung für Kind 2 ist auch noch in Ordnung. Das Problem ist unser Gemeinde. Hat mir das Jugendamt auch bestätigt. Dieses hat sich vor ein paar Jahren verspekuliert, und ist Pleite. Lange Story. Kann man auch alles im Internet lesen. Darum investieren Sie hier in nichts. Es gibt wirklich keine Plätze. Im ganzen Landkreis schwer, hier die Katastrophe. Die Gemeinde versucht sich laut Jugendamt aus der Verantwortung zu ziehen, indem Sie offiziell keine Absagen erteilt, sondern immer nur auf die Warteliste verweist. Oder gar nicht reagiert. Ich soll jetzt laut Jugendamt einen letzten Brief schreiben mit Androhung einer Klage. Aber die zuständige Sachbearbeiterin meinte es wird hier wirklich auf eine Klage heraus laufen (sind nicht die ersten). Laut eigener Aussage hat die Gemeinde dieses Jahr fast 200 Plätze zu wenig (bei rund 10.000 Einwohnern). Und bevor jemand fragt warum man dann hier freiwillig wohnt! Tut ich nicht. Wir haben hier eine Staatsbedienstenwohunng zugeteilt bekommen. Das es hier so schlimm ist wusste ich auch nicht. Das zweite: Mutter als Kinderbetreuung geht. Dank ihrer Ausbildung. Es würde mit ca. 6 Euro die Stunde vergütet werden. Als Notfallplan. Natürlich würde ich normal mehr als 2 Tage die Woche arbeiten gehen, und wäre über einen Betreuungsplätz von Mo- Fr. glücklicher. Die 2 Tage sind nur der Notfallplan für Teilzeit in Elternzeit, da meine Mutter nicht mehr zur Verfügung steht. Also mal sehen was jetzt passiert.

von Emmka am 18.08.2022, 11:36



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Kinderbetreuung wg. KiTa-Abbruch im Homeoffice

Hallo Frau Bader, mein Sohn (14 Monate alt) besucht seit 01.06.2022 Kita. Die Eingewöhnung hat leider aus vielen Gründen nicht geklappt und die Kita-Leitung wird uns höchstwahrscheinlich vorschlagen, unseren Sohn abzumelden. Meine Frau hat gleichzeitig zum 01.06.2022 eine neue Arbeit aufgenommen und arbeitet in Teilzeit. Sie muss 2 Tage im Büro s...


Arbeitgeber will Mobile Kinderbetreuung, ich aber nicht

Ich bin 15 Jahre in einer großen Firma mit über 2000 Mitarbeitern angestellt. Ich habe zwei kinder 9 und 3 Jahre. Ich habe im Schichtdienst gearbeitet, seiddem ich Kinder habe ist das nicht mehr so möglich. Mein Mann muss bis Abends arbeiten, deswegen habe ich ich immer dann nur in Früh und Nachtdienst gearbeitet. Aus gesundheitlichen Gründen ist d...


Zurück in Elternzeit, da Kinderbetreuung nicht funktioniert

Hallo, Ich habe für meine kleine Tochter keinen Kitaplatz bekommen. Da meine Schwiegermutter angeboten hat die Kinderbetreuung zu übernehmen, arbeite ich nach 2 Jahren Elternzeit eine Tag in der Woche für 8 Stunden. Leider ist es nun so das meine Schwiegermutter mit der Betreuung überfordert ist und sie nicht mehr übernehmen möchte, eine ander...


Kita kündigt Kinderbetreuung fristlos ab morgen - ist das rechtens?

Hallo Frau Bader, die Kita, die bisher unsere beiden Kinder seit 2 Jahren betreut, hat uns heute fristlos die Kündigung unseres Kindergartenvertrages vorgelegt, d.h. ab morgen kann nach Aussagen der Kita keine Betreuung der Kinder mehr stattfinden. Ist das rechtlich ok? In unserem Kindergartenvertrag steht: "die Kündigung dieses Vertrages muss m...


Anspruch auf Hartz 4 bei Verlängerung Elternzeit durch fehlende Kinderbetreuung

Hallo Frau Bader, Ich bin gerade sehr verzweifelt . Ich bin alleinerziehend und mein Sohn ist 16 Monate alt . Meine Elternzeit belief sich auf 14 Monate. Leider gewährt das Jugendamt mir keine weitere Tagesmutter aus pädagogischen Gründen (die erste Eingewöhnung ist gescheitert. Die zweite war erfolgreich , aber die Tagesmutter kann krankheitsbe...


Arbeit in 3 Tagen- keine Kinderbetreuung!

Sehr geehrte Frau Bader, ich muss in 3 Tagen inerhalb der Elternzeit 3 Tage/ Woche in Teilzeit arbeiten- habe aber keine Kinderbetreuung. Meine Schwiegermutter welche auf die Kinder aufpassen sollte, hatte Donnerstag einen Unfall. Mit Op+ Reha und allen ist Sie Monate außer gefecht. Meine Kinder 1+3 Jahre haben keine Kitaplätze erhalten. Ei...


Kinderbetreuung fällt aus

Wir haben folgendes Problem: Ich arbeite an drei Tagen je 5 Stunden. Wir haben einen 3 und 7 jährigen Sohn. Die Oma hat bisher die Kinder betreut. Leider fällt sie nun aus..ob sie jemals wieder einsatzfähig sein wird, wissen wir leider nicht. Ich gehe nun jeden Tag drei Stunden arbeiten und hole im Anschluss die Kinder ab von Kita und Schule....


Unfall Kinderbetreuung Kur

Hallo, Meine Tochter 5,5 Jahre hatte heute während der Kinderbetreuung in unserer Kurklinik einen Unfall. Beim Spielen klemmte sie sich das Bein/Knie so ein, dass sie sich nicht mehr allein befreien konnte und eine Erzieherin sie befreite. Es scheint eine Prellung mit blauen Flecken zu sein, bei der wir erstmal nicht zum Arzt müssten. Wie sehe...


Baby / Kinderbetreuung und Schöffin

Hallo Frau Bader, Ich wurde zur Schöffin für die neue Amtsperiode am Amtsgericht benannt. In Februar soll unser Baby kommen. Ich freue mich andererseits habe ich große Angst. Mein Mann arbeitet Vollzeit. Ich bleibe zwei Jahre in Elternzeit- wir haben privat niemanden der in dieser Zeit auf unser Baby aufpassen kann ! Was mache ich dann? Es i...


Fachliche Weisung zur Kinderbetreuung u3

Liebe Frau Bader, bitte lesen Sie einmal die fachliche Weisung zur Zumutbarkeit der Arbeit  Punkt 2.3 Kinderbetreuung/ Kindererziehung  https://www.arbeitsagentur.de/datei/FW-SGB-II-10_ba015846.pdf#page10   Ich denke es ist ganz klar beschrieben, dass eine Fremdbetreung von Kindern u3 stets eine freiwillige Sache ist und ein Rechtsa...