Succero
Liebe Frau Bader, bitte lesen Sie einmal die fachliche Weisung zur Zumutbarkeit der Arbeit Punkt 2.3 Kinderbetreuung/ Kindererziehung https://www.arbeitsagentur.de/datei/FW-SGB-II-10_ba015846.pdf#page10 Ich denke es ist ganz klar beschrieben, dass eine Fremdbetreung von Kindern u3 stets eine freiwillige Sache ist und ein Rechtsanspruch auf Betreuung allein sowieso nicht zur Zumutbarkeit der Arbeit führen darf. Somit ist doch eindeutig, dass niemand - in welchem Bundesland auch immer - zur Aufnahme der Arbeit gezwungen werden kann solange das Kind zu den Arbeitszeiten nicht anderweitig familiär (durch den Partner) betreut werden kann.
Hallo, Danke für den qualifizierten Hinweis. Dann klagen Sie doch. Den Richtern können Sie es dann ja auch erläutern. Liebe Grüße NB
User-1736455377
Aber: ALG, Bürgergeld sind Leistungen für Menschen, die unfreiwillig in eine finanzielle Notlage geraten sind. Ja, die Kinderbetreuung U3 kann nicht erzwungen werden = frewiwillig. Das heißt aber eben auch, dass du dich bei gleichzeitig bestehendem Betreuungsanspruch ab dem 1. LJ FREIWILLIG dazu entscheidest, zu wenig Geld zum Leben zu haben. Und damit ist die Voraussetzung für ALG, Bürgergeld etc eben nicht mehr gegeben. Zumindest nicht, wenn es einen Betreuungsplatz gibt und dieser freiwillig nicht in Anspruch genommen wird. Deshalb können die BLs bzw. Städte/Gemeinden anhand der Lage zgl. Betreuungsplätzen unterschieldich entscheiden. Davon abgesehen: in erster Linie wäre dann erst mal der VATER des Kindes (ob gleichzeitig Partner oder nicht) verantwortlich dafür, sein Kind und dessen Mutter finanziell zu unterstützen - nicht die Allgemeinheit.
Dojii
Niemand "zwingt" dich in Deutschland zu arbeiten. Willst du das nicht, tust du es eben nicht. Du musst dann eben nur mit den Konsequenzen leben, dass du aufgrund deiner eigenen, freiwilligen Entscheidung eben keine Sozialleistungen erhalten wirst.
annarick
Das finde ich schon ganz schön frech, wenn du einer Anwaltin ihre Arbeit erklärst! Wenn dir die Antwort nicht schmeckt, such doch woanders.
mamavonbaby
Und wie erklärst du dann das andere auch scheinbar ohne nachweislichen Grund einfach nicht arbeiten gehen und weiterhin Leistungen beziehen...davon darf man nicht die eine Gruppe ausschließen und andere bevorzugen....dann müssten nämlich die Zahlungen an vielen Menschen eingestellt werden.
Dojii
Fachliche Weisungen sind nicht anderes, als Hinweise "von oben", wie gewisse Dinge im Normalfall bearbeitet werden sollen. Das sind keine rechtlich bindenden Gesetze oder Urteile und nichts, worauf sich das Arbeitsamt bspw. in einer Klage berufen könnte. Rechtlich sind sie ganz hart gesagt das Papier nicht wert, auf das sie gedruck sind. Nur weil etwas in den Weisungen oder Richtlinien steht, ist es deswegen immer richtig oder unfehlbar. Ggf. deuten Arbeitsämter in anderen Bundesländern diese Hinweise jeweils anders bzw. legen sie anders aus oder orientieren sich an aktuellen Rechtssprechungen aus ihren eigenen Bundesländern. Was am Ende dann tatschlich rechtlich korrekt ist, können nur Richter in einem Verfahren entscheiden, sonst niemand.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben zwei Kinder 13 Monate und 2. 5 Jahre, und ich gehe ab Januar 2 Tage arbeiten. Wir wohnen in einem Vorort zu München. Leider fehlt es am Betreuungsplatz für beide. Kind 1 ( 2.5 Jahre) habe ich fristgerecht angemeldet für den Kindergarten/ Kita. Kind 2 ( 13 Monate) habe ich ausversehen 4 Wochen zu spät ...
Ich bin 15 Jahre in einer großen Firma mit über 2000 Mitarbeitern angestellt. Ich habe zwei kinder 9 und 3 Jahre. Ich habe im Schichtdienst gearbeitet, seiddem ich Kinder habe ist das nicht mehr so möglich. Mein Mann muss bis Abends arbeiten, deswegen habe ich ich immer dann nur in Früh und Nachtdienst gearbeitet. Aus gesundheitlichen Gründen ist d ...
Hallo, Ich habe für meine kleine Tochter keinen Kitaplatz bekommen. Da meine Schwiegermutter angeboten hat die Kinderbetreuung zu übernehmen, arbeite ich nach 2 Jahren Elternzeit eine Tag in der Woche für 8 Stunden. Leider ist es nun so das meine Schwiegermutter mit der Betreuung überfordert ist und sie nicht mehr übernehmen möchte, eine ander ...
Hallo Frau Bader, die Kita, die bisher unsere beiden Kinder seit 2 Jahren betreut, hat uns heute fristlos die Kündigung unseres Kindergartenvertrages vorgelegt, d.h. ab morgen kann nach Aussagen der Kita keine Betreuung der Kinder mehr stattfinden. Ist das rechtlich ok? In unserem Kindergartenvertrag steht: "die Kündigung dieses Vertrages muss m ...
Hallo Frau Bader, Ich bin gerade sehr verzweifelt . Ich bin alleinerziehend und mein Sohn ist 16 Monate alt . Meine Elternzeit belief sich auf 14 Monate. Leider gewährt das Jugendamt mir keine weitere Tagesmutter aus pädagogischen Gründen (die erste Eingewöhnung ist gescheitert. Die zweite war erfolgreich , aber die Tagesmutter kann krankheitsbe ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich muss in 3 Tagen inerhalb der Elternzeit 3 Tage/ Woche in Teilzeit arbeiten- habe aber keine Kinderbetreuung. Meine Schwiegermutter welche auf die Kinder aufpassen sollte, hatte Donnerstag einen Unfall. Mit Op+ Reha und allen ist Sie Monate außer gefecht. Meine Kinder 1+3 Jahre haben keine Kitaplätze erhalten. Ei ...
Wir haben folgendes Problem: Ich arbeite an drei Tagen je 5 Stunden. Wir haben einen 3 und 7 jährigen Sohn. Die Oma hat bisher die Kinder betreut. Leider fällt sie nun aus..ob sie jemals wieder einsatzfähig sein wird, wissen wir leider nicht. Ich gehe nun jeden Tag drei Stunden arbeiten und hole im Anschluss die Kinder ab von Kita und Schule. ...
Hallo, Meine Tochter 5,5 Jahre hatte heute während der Kinderbetreuung in unserer Kurklinik einen Unfall. Beim Spielen klemmte sie sich das Bein/Knie so ein, dass sie sich nicht mehr allein befreien konnte und eine Erzieherin sie befreite. Es scheint eine Prellung mit blauen Flecken zu sein, bei der wir erstmal nicht zum Arzt müssten. Wie sehe ...
Hallo Frau Bader, Ich wurde zur Schöffin für die neue Amtsperiode am Amtsgericht benannt. In Februar soll unser Baby kommen. Ich freue mich andererseits habe ich große Angst. Mein Mann arbeitet Vollzeit. Ich bleibe zwei Jahre in Elternzeit- wir haben privat niemanden der in dieser Zeit auf unser Baby aufpassen kann ! Was mache ich dann? Es i ...
Guten Abend Frau Bader, nach einjähriger Krankheit im Krankengeldbezug (Vertrag wurde im Jan 2024 nicht verlängert und hat dann geendet, 20 Std Vertrag) bin ich bald wieder arbeitsfähig (20 Wochenstd.) und beantrage ALGI. Als Alleinerziehende habe ich nur eine Kernzeitbetreuung meines Grundschulkindes (1.Klasse) bis 13.00 Uhr aber keine Sommerf ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gerichtstermin im Mutterschutz als Polizeibeamtin
- Elternzeit
- Schwanger Dienstreise ablehnen
- Beschäftigungsverbot 2. Schwangerschaft
- Mutterschutzlohn als Ausgleich zu entfallenden Überstunden
- Stillbeschäftigungsverbot
- Berechnung Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld bei dauerhafter Entgeltänderung
- Kündigung / oder Aufhebungsvertrag bei Auflösung des Betriebes
- Mutterpass Einsicht - AG melden
- Elterngeldhöhe