Frage:
Kita kündigt Kinderbetreuung fristlos ab morgen - ist das rechtens?
Hallo Frau Bader,
die Kita, die bisher unsere beiden Kinder seit 2 Jahren betreut, hat uns heute fristlos die Kündigung unseres Kindergartenvertrages vorgelegt, d.h. ab morgen kann nach Aussagen der Kita keine Betreuung der Kinder mehr stattfinden.
Ist das rechtlich ok? In unserem Kindergartenvertrag steht: "die Kündigung dieses Vertrages muss mindestens 1/4 Jahr vorher schriftlich erfolgen. Falls ein Kind vor dieser Kündigungsfrist den Kindergarten verlassen muss/möchte, so müssen die entsprechenden Gebühren (max. 3 Monate) weiter gezahlt werden."
Gelten diese Vorgaben dann auch für den Kindergartenbetreiber? Gibt es rechtliche Ausnahmen für diese Frist? Als Hintergrund: der angeführte Grund der Kündigung betrifft die seit August eingestellte Zahlung unsererseits. Die zusätzliche Zahlung von 50Euro pro Monat wurde von uns eingestellt, damit geklärt wird, ob die Gemeinde diese Extrakosten übernimmt. Die 50€ Extrakosten sind nicht vertraglich vereinbart, darüber gab es nur eine mündliche Absprache. Auf Nachfrage wurden wir informiert, dass es sich dabei um eine Spende an den privaten Kindergartenverein handelt.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
mit freundlichen Grüßen,
Susanne Körner
von
sahaj
am 31.10.2022, 20:03
Antwort auf:
Kita kündigt Kinderbetreuung fristlos ab morgen - ist das rechtens?
Hallo,
Sie haben gebühren nicht bezahlt, von denen der KiGa ausgeht, dass sie geschuldet sind. Ob das so ist und was hierzu im Vertrag steht, kann ich nicht sagen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.11.2022
Antwort auf:
Kita kündigt Kinderbetreuung fristlos ab morgen - ist das rechtens?
Welches Bundesland?
Wer ist Träger/ Vertragspartner? Der private Kindergartenverein?
von
vb123
am 31.10.2022, 21:05
Antwort auf:
Kita kündigt Kinderbetreuung fristlos ab morgen - ist das rechtens?
Hallo,
womöglich musst Du den Vertrag nochmal bei den Zahlungsbedingungen lesen. Üblicherweise steht dort etwas für den Fall, dass Beiträge nicht gezahlt werden.
In eurem Fall sind es ja jetzt drei Monate, die ihr etwas nicht gezahlt habt. Das kommt mir üblichen Fristen ja hin...
(Ohne die Rechtmäßigkeit der Forderung von 50 Euro beurteilen zu können.)
Viele Grüße
von
Mamamaike
am 31.10.2022, 21:25
Antwort auf:
Kita kündigt Kinderbetreuung fristlos ab morgen - ist das rechtens?
Hallo, es ist in Hessen. Das ist ein privater Träger, erhält aber seine Mittel für die Kinderbetreuung vom Land, bzw. von der Stadt. Im Vertrag sind keine zusätzlichen Gebühren festgelegt, die Kinderbetreuung von 8.00 - 13.00 Uhr ist kostenfrei. Allerdings haben wir bisher als mündliche Vereinbarung einen zusätzlichen Beitrag von 50€ bezahlt, der von unserer Stadt bisher nicht übernommen wurde. Als wir jetzt herausgefunden haben, dass die ggf. gar nicht rechtmäßig ist, haben wir diese zusätzliche Zahlung erst einmal eingestellt, um zu klären, ob die Stadt nicht die komplette Kita-Gebühr zahlt, was sie voraussichtlich tun wird. Der Träger hatte einfach die Stadt gar nicht darüber informiert, dass es noch einer Zuzahlung von 50€ pro Kind/Monat bräuchte.
von
sahaj
am 31.10.2022, 21:33
Antwort auf:
Kita kündigt Kinderbetreuung fristlos ab morgen - ist das rechtens?
Habt ihr der Kita mitgeteilt, schriftlich, dass ihr die Zahlungen bis zur Klärung des Sachverhalts aussetzt und hat die Kita euch zwischenzeitlich zur Zahlung aufgefordert? Mit Ankündigung einer ansonsten möglichen, vertragsgerechten Kündigung?
von
cube
am 31.10.2022, 21:54
Antwort auf:
Kita kündigt Kinderbetreuung fristlos ab morgen - ist das rechtens?
Mich wundert, dass die Kita sie nicht schriftlich zur Zahlung aufgefordert hat. Wenn das nicht erfolgt ist sind die ihrer Pflicht nicht nachgekommen, denn Kündigen wegen dem genannten Grund geht nicht so einfach, ohne nachweisen zu können, dass die Eltern über die Zahlung in Kenntnis gesetzt worden sind.
Gehen Sie zur Stadt/JA und beschreiben den Fall. Die werden ihnen weiterhelfen und vermitteln. Dann sollte auch schnell geklärt sein wer die zusätzlichen Kosten trägt bzw. ob diese rechtens sind. Und bis dahin haben ihre Kinder Anspruch auf Betreuung.
Denn eine fristlose Kündigung ist Nicht-Zahlen nicht.
Bringen Sie ihre Kinder heute wie gewohnt zur Kita. Teilen sie mit, dass die Kündigung nicht rechtswirksam ist, da keine vorherige Aufforderung zur Zahlung erfolgt ist. Zudem weisen sie nochmals auf die Abmachung hin. Verweisen Sie darauf, dass sie heute noch Kontakt zum JA und zur Stadt aufnehmen werden, um den Fall zu klären und das ihre Kinder weiterhin die Kita besuchen werden.
Ich denke, das JA wird der Kita erklären, dass das was die machen nicht ok ist.
Halten Sie jeden Schritt schriftlich fest um nachweisen zu können wann was erfolgt ist und besonders auch die Aussagen der Kita. Dabei ist es hilfreich zu notieren, welcher Erzieher was gesagt hat und auch, wer von ihnen als Elternteil bzw. welche Personen dabei waren.
von
Ani123
am 01.11.2022, 08:32
Antwort auf:
Kita kündigt Kinderbetreuung fristlos ab morgen - ist das rechtens?
Irrtum. Niemand ist verpflichtet überfällige Zahlungen anzumahnen. Wenn man eibe Leistung und Anspruch nimmt, diese nicht zahlt, kann das die Kündigung zur Folge haben. Besser wäre es gewesen zu zahlen, unter Vorbehalt.
von
Neverland
am 01.11.2022, 08:50
Antwort auf:
Kita kündigt Kinderbetreuung fristlos ab morgen - ist das rechtens?
Vielen Dank für die Rückmeldung. Nein, es gab keine schriftliche Zahlungsaufforderung für den nicht gezahlten Kita-Betrag, auch keine mündliche Aufforderung. Wir hatten mündlich kommuniziert, dass wir die Zahlung einstellen, bis die Angelegenheit mit der Stadt geklärt ist, der Klärungsprozess ist auch von der zuständigen Gemeinde initiiert worden, allerdings gibt es noch kein Ergebnis bisher.
von
sahaj
am 01.11.2022, 09:10
Antwort auf:
Kita kündigt Kinderbetreuung fristlos ab morgen - ist das rechtens?
ok, danke. Aber vertraglich ist gar keine Zahlung vereinbart. Wir haben jetzt nach 2 Jahren erfahren, dass unsere Zahlung an die Kita eine Spende für den Verein war. Wie sieht es dann aus?
von
sahaj
am 01.11.2022, 11:15
Antwort auf:
Kita kündigt Kinderbetreuung fristlos ab morgen - ist das rechtens?
Spende ist freiwillig. Da kann euch niemand zu zwingen.
Ich denke aber, das es keine Spende ist sondern ein Vereinsbeitrag. Das der Besuch dieser KiTa an die Vereinsmitgliedschaft gekoppelt ist.
Fraglich ist, wer kann was beweisen, was ist rechtlich korrekt. Beide Seiten scheine da extreme Fehler zu machen.
von
Neverland
am 01.11.2022, 13:00
Antwort auf:
Kita kündigt Kinderbetreuung fristlos ab morgen - ist das rechtens?
Ist der KiGa eine Elterninitiative? Weil du von Verein sprichst.
Wofür sind die 50 Euro eigentlich?
Auch eine Spende an den Verein muss ja Zweck- oder Sachgebunden sein.
ZB für die Instandhaltung des Außengeländes. Oder um neue Anschaffungen für die Kita zu tätigen etc.
Was mich wundert: solche Zahlungen - ob als Beitrag oder Spende deklariert - müssen doch vertraglich vereinbart werden. Bei einerSpende müsstest ihr eine Spendenquittung zB anfordern können, um diese steuerlich geltend machen zu können.
Ich kenne es tatsächlich von Elterninitiativen, dass die Eltern - neben dem Beitrag der Stadt oder dem anteilig selbst zu zahlenden Beitrag (hier in NRW errechnet am Einkommen) - noch Summe x als Vereinsbeitrag zahlen. Für eben neue Anschaffungen zB oder Ausflüge oder was auch immer.
Dies wird aber vertraglich festgehalten. Ob im Kita-Vertrag oder einer Zusatzvereinbarung.
Ich finde das Ganze daher etwas seltsam.
Ich versteh aber auch nicht ganz, warum ihr 2 Jahre lang zahlt und dann plötzlich nicht mehr? In den 2 Jahren war es ja offenbar auch egal, dass ihr den Beitrag/Spende nicht erstattet bekommen habt. Ist nicht böse gemeint - ich bin nur etwas verwirrt.
Ich bin gespannt, was Frau Bader antworten wird.
Ich denke nämlich, dass eine fristlose Kündigung nicht so einfach ist, wenn dieser Betrag nirgendwo schriftlich festgehalten ist. So gesehen könnte das eben einfach eine freiwillige Spende sein, die ihr jetzt nicht mehr tätigen wollt und das wäre ziemlich legitim.
von
cube
am 01.11.2022, 13:10
Antwort auf:
Kita kündigt Kinderbetreuung fristlos ab morgen - ist das rechtens?
Im B2B ist das so - das muss theoretisch nicht erinnert/gemahnt werden.
Dennoch tun es die Allermeisten im Sinne einer guten weiteren Geschäftsbeziehung.
B2C muss meines Wissens nach 1 x gemahnt werden bevor weitere Schritte folgen können.
Wir können unseren Kunden gemäß Anwalt eben auch genau nicht einfach so nach Zahlungsverzug das Inkasso-Büro "auf den Hals hetzen".
Ich meine, dazu gibt es auch ein Urteil aus 2007?, nachdem Verbraucher mindestens 1 x erinnert/angemahnt werden müssen.
Eine Zahlungserinnerung ist dabei schon die 1. Mahnung - "Erinnerung" hört sich nur netter an, aber viele denken dann, das wäre wirklich nur eine Erinnerung und nicht eigentlich schon die 1.Mahnung.
von
cube
am 01.11.2022, 13:17
Antwort auf:
Kita kündigt Kinderbetreuung fristlos ab morgen - ist das rechtens?
Auf jeden Fall alles weitere nur schriftlich!
von
heutanonym
am 01.11.2022, 18:38
Antwort auf:
Kita kündigt Kinderbetreuung fristlos ab morgen - ist das rechtens?
Nach Einschalten des Jugendamtes konnten wir immerhin bewirken, dass eine ordentliche Kündigung mit 3 Monaten Kündigungsfrist erstellt wird. Nach der vorherigen Androhung der Kindergartenleitung, dass die Kinder ab dem nächsten Tag einfach nicht mehr betreut werden und wir den Kindergarten nicht mehr betreten dürfen, zwar ein rechtliches Zugeständnis, menschlich und vor allem auch für die Kinder eine fast nicht zumutbare Situation.
Zur Zahlung: im Vertrag steht schwarz auf weiß, dass die Betreuung kostenfrei ist. Wir hatten eine mündliche Vereinbarung, dass wir jeden Monat 50€/Kind zahlen, da wir aus der Nachbargemeinde kommen und diese nicht den Differenzbetrag übernimmt. Erst nachdem uns eine Erhöhung dieses Betrages auf 130€/Kind angekündigt wurde, haben wir begonnen nachzufragen, ob die Gemeinde ggf. den Differenzbetrag übernimmt. Daraufhin entspann sich die beschriebene Situation, die Zahlung von 50€ hatten wir dann eingestellt bis zu einer Klärung der Situation. Herauskam übrigens auch noch, dass die Kita gar nicht versucht hatte, eine Zahlung unserer Gemeinde anzufordern....
Schade, dass solche Missstände auf dem Rücken von Eltern und Kindern ausgetragen werden, im Falle unseres Kindergartens wird es wahrscheinlich einfach so weitergehen....
von
sahaj
am 02.11.2022, 16:05