Frage: Ist das Verhalten rechtens?

Hallo Frau Bader, ich habe zwei Kinder im Alter von 10 und 9 Jahre alt. Der Umgang mit dem Vater wurde gerichtlich festgelegt (ich hatte einen Antrag gestellt, da er sich nie an Vereinbarungen gehalten hat usw.). Die Umgangsregelung sieht wie folgt aus: alle zwei Wochen Sonntags von 10-17 Uhr, mittwochs um 18 Uhr ein Telefonat. Er hat mittwochs sehr selten angerufen, zu den vereinbarten Zeiten kam er relativ zuverlässig (mit Verspätungen von ein paar Stunden manchmal), mal kam er nicht, hatte aber Bescheid gesagt. Ich habe bisher keine weiteren Wege eingeleitet, weil der ständige Streit vorbei war (da wir nichts mehr gemeinsam diskutieren mussten und der Umgang wie gesagt relativ okay war, habe ich das so hingenommen, den Kindern ging es auch gut damit). Nun sieht es aber so aus, dass er seit einigen Wochen gar nicht mehr anruft und in den letzten 12 Wochen nur ein einziges Mal kam! Es gab immer irgendwelche Ausreden, krank, Arbeit, vergessen. Nun kam eine Nachricht, dass er mindestens einen Monat wegen der Arbeit nicht kommen wird und diese Zeit sich auch verlängern kann. Was soll ich tun und was sind die rechtlichen Konsequenzen? Liebe Grüße

von Fobu93 am 02.07.2023, 22:32



Antwort auf: Ist das Verhalten rechtens?

Hallo, üblicherweise wird in derartigen Fällen eine gütliche Einigung vor Gericht getroffen. Das bedeutet, man einigt sich auf bestimmte Zeiten. Der Richter kann dann ein Ordnungsgeld hinzusetzen für den Fall, dass das nicht eingehalten wird. Sie müssten bitte schauen, ob das bei Ihnen der Fall ist. Dann können Sie ein ordentliches Ordnungsgeld beantragen. Haben Sie schon die Hilfe des Jugendamtes in Anspruch genommen?Ansonsten hilft nur ein erneutes gerichtliches Verfahren, wenn das alte schon länger her ist. Ein Richter kann ihm vielleicht noch mal verdeutlichen, wie du richtig der Umgang für die Kinder ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.07.2023



Antwort auf: Ist das Verhalten rechtens?

Nachtrag: er wohnt in der gleichen Stadt.

von Fobu93 am 02.07.2023, 23:55



Antwort auf: Ist das Verhalten rechtens?

rechtliche Konsequenzen gibt es nur wenn sie im Urteil stehen - zum Beispiel ein Ordnungsgeld oder so - steht da nix - dann ist das so...

von Lena_1922 am 03.07.2023, 08:32



Antwort auf: Ist das Verhalten rechtens?

Hallo, meine Freundin hatte ein Urteil mit Ordnungsgeld, sobald ein Umgang nicht wahrgenommen wurde oder das Kind nicht (rechtzeitig) zurückgebracht wurde. Nur im zweiten Fall hat sie das Ordnungsgeld verhängen lassen. Neben dem, was im Urteil steht, kommt es ja auch darauf an, was die Kinder und Du wollen. Wollen die Kinder zum Vater (mit Deiner Unterstützung), ist ja womöglich etwas anderes zu tun, als wenn alle so mit der Situation fein sind. Viele Grüße

von Mamamaike am 03.07.2023, 08:40



Antwort auf: Ist das Verhalten rechtens?

Der Vater vom Großen (jetzt 16) ist seit dem 7. Lebensjahr nicht mehr aufgetaucht, weder persönlich noch finanziell.... Trotz Beistandschaft, regelmäßiger Anzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzung etc kann ich nichts machen. Also spare Dir die Energie und kümmer Dich um deine Energie... konzentriere Dich auf deine positive Energie

von LebenskunstAE am 03.07.2023, 19:48



Antwort auf: Ist das Verhalten rechtens?

Ja, wir es besteht ein Urteil mit Ordnungsgeld. Sich so zu "entschuldigen" ist ja wohl nicht rechtens oder? Und weiß jemand wie das ganze abläuft? Vor Gericht? Muss ich selber mit Kosten rechnen? Ich habe ja einen Antrag wegen Umgangsregelung und einen Antrag für das alleinige Sorgerecht gestellt. Ich zahle das ganze immer noch ab. Ich verdiene zu viel um Verfahrenskostenhilfe zu bekommen, jedoch zu wenig um mir dann andere Dinge leisten zu können. Es ist echt ätzend. Unterhalt zahlt er auch nicht, diesbezüglich habe ich ihn auch angeklagt, das ganze läuft noch.

von Fobu93 am 03.07.2023, 23:59



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