Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsgeldauszahlung, Brutto des Mutterschaftsgeldes genommen.Ist das rechtens?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsgeldauszahlung, Brutto des Mutterschaftsgeldes genommen.Ist das rechtens?

Wir42021

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Hallo, Meine ehem. Firma und ich haben uns auf einen Aufhebungsvertrag und die Auszahlung meines Urlaubes geeinigt. Genommen wird der Bruttolohn der letzten 13 Wochen. Meine Firma hat Brutto des Mutterschaftsgeldes (6vor/8nach) Genommen. Ist das rechtens? Oder muss der feste Bruttolohn genommen werden, den ich vor dem Mutterschutz hatte? Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, kommt darauf an, was im Vertrag steht. Im Mutterschutz hatten Sie ja keinen Bruttolohn, sondern Ersatzleistungen. Da werden von der KK tgl 13 € gezahlt und nur der Rest vom AG. Somit würde ich den Mutterschutz nicht mit zu den Bruttolohnmonaten dazu rechnen. Liebe Grüße NB


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