Hallo,
Meine ehem. Firma und ich haben uns auf einen Aufhebungsvertrag und die Auszahlung meines Urlaubes geeinigt.
Genommen wird der Bruttolohn der letzten 13 Wochen. Meine Firma hat Brutto des Mutterschaftsgeldes (6vor/8nach) Genommen. Ist das rechtens? Oder muss der feste Bruttolohn genommen werden, den ich vor dem Mutterschutz hatte?
Liebe Grüße
von
Wir42021
am 11.01.2022, 20:49
Antwort auf:
Urlaubsgeldauszahlung, Brutto des Mutterschaftsgeldes genommen.Ist das rechtens?
Hallo,
kommt darauf an, was im Vertrag steht. Im Mutterschutz hatten Sie ja keinen Bruttolohn, sondern Ersatzleistungen. Da werden von der KK tgl 13 € gezahlt und nur der Rest vom AG. Somit würde ich den Mutterschutz nicht mit zu den Bruttolohnmonaten dazu rechnen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.01.2022