Gebührenbescheid Rettungsdienst rechtens?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gebührenbescheid Rettungsdienst rechtens?

Meine Tochter ist 16 Jahre alt und macht aktuell den Führerschein Klasse A1. Während einer Fahrstunde verunfallte sie und wurde mit dem Rettungswagen in die nächste Klinik gefahren. Gott sei Dank war Ihr nichts weiter passiert außer ein paar blauer Flecken. Im Krankenhaus habe ich mehrfach gefragt ob die Versicherungskarte noch eingelesen werden muss bevor wir die Klinik dann wieder verließen. Heute flatterten mir 2 Rechnungen ins Haus, jeweils mit knapp 1000,00€ eine für den Rettungswagen und eine für den Notarzt. Beide gerichtet an meine 16 Jährige Tochter. Sie ist Schülerin und hat keinerlei Einkommen. Wer muss nun für diese Rechnungen aufkommen? Von der Klinik hatte ich lediglich einen vorläufigen Durchgangsbericht erhalten. Kann ich hier in Wiederspruch gehen? Darf ich dann den Wiederspruch schreiben oder muss meine Tochter das tun, weil die Rechnung an sie gerichtet ist? Ich dachte die Fahrschule ist für solche Fälle versichert. Ich hab keine Ahnung wo ich jetzt 2000,00€ her nehmen soll.

von Julisa am 10.11.2021, 16:08



Antwort auf: Gebührenbescheid Rettungsdienst rechtens?

Hallo, Oh weh, Gott zu Dank ist nichts schlimmes passiert. Es ist mir nicht erkennbar, warum, gerade bei einem minderjährigen Kind, die Kosten selber getragen werden müssten. Ich persönlich nehme an, die Karte ist nicht gelesen worden. Wenden Sie sich schnellstens an die Krankenversicherung und reichen Sie dort die Rechnungen ein.sollten die Kosten nicht übernommen werden, wäre zu prüfen, inwieweit die Fahrschule haftet. Die Verkehrssicherungspflicht hat der Fahrlehrer. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.11.2021



Antwort auf: Gebührenbescheid Rettungsdienst rechtens?

Der Rettungseinstz muss tatsächlich von deiner Tochter bezahlt werden, da keine stationäre Aufnahme erfolgt ist. Hat nichts mit der Krankenkassenkarte zu tun.

von ALF0709 am 10.11.2021, 17:08



Antwort auf: Gebührenbescheid Rettungsdienst rechtens?

Als ich gestürzt war auf der straße, kamen die Malteser und brachten mich in die Notaufnahme. Es kam später nur die Rechnung über die Zuzahlung von 10€ - auch ohne stationäre Aufnahme

Mitglied inaktiv - 10.11.2021, 17:36



Antwort auf: Gebührenbescheid Rettungsdienst rechtens?

Mein Mann wurde auch schon 2 mal mit KW ins KH gebracht und als ambulant behandelt. Beides mal kam nur die 10€ Zuzahlung. Würde einfach mal bei der KK nachfragen, wahrscheinlich lief es ohne Karte jetzt als Selbstzahler.

von sternenfee75 am 10.11.2021, 17:42



Antwort auf: Gebührenbescheid Rettungsdienst rechtens?

Ich würde die Rechnungen bei der KV einreichen und um Übernahme bitten.

von Pamo am 11.11.2021, 10:54



Antwort auf: Gebührenbescheid Rettungsdienst rechtens?

Hallo, ich arbeite selber im Rettungsdienst und weiß, was passiert ist. Das Krankenhaus gibt die Daten nicht an den Rettungsdienst weiter, daher hat der Rettungsdienste nur die Daten von deiner Tochter und nicht von der Krankenkasse. Das ist aber kein Problem, du kannst die Rechnung an die Krankenkasse schicken und diese wird vollkommen übernommen. Da dein Kind noch keine 18 Jahre alt ist, ist sie auch von der Zuzahlung von 10€ befreit. Wenn du die Rechnung bei der Krankenkasse einreichst bekommst du das Geld normalerweise überwiesen. Du kannst aber auch mit der Krankenkasse klären, dass sie das Geld direkt an den Rettungsdienst überweisen. Also tief durchatmen, dass ist das normale Prozedere, wenn die Karte im RTW noch nicht vorhanden ist. Die Krankenkasse wird die Rechnung erstmal bezahlen wird dann aber deinem Kind nochmal einen Fragebogen zusenden um das Geld sich ggf. Von Unfallgegner oder von der Versicherung der Fahrschule zurück zu holen. Aber das machen sie zu einem späteren Zeitpunkt ( meistens nach ca 14 Tagen) Liebe Grüße Ari

von Arilein am 11.11.2021, 20:02



Antwort auf: Gebührenbescheid Rettungsdienst rechtens?

Vielen Dank für die Erfahrungsberichte und letztlich auch rechtlichen Antworten. Ich konnte inzwischen mit der Rechnungsstellenden Stelle telefonieren. Es ist in der Tat so gelaufen wie Arilein es beschreibt, ich sollte die Rechnungen mit einer Kopie der Versichertenkarte zurück schicken, anschließend werden die Rechnungen direkt mit der KK abgerechnet. Mir fällt ein Stein vom Herzen. Allen einen schönen Freitag und ein schönes Wochenende.

von Julisa am 12.11.2021, 08:36



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