heli89
Hallo, mein Mann hat Elternzeit beantragt, einen Monat. Dadurch greift die Urlaubskürzung für volle Kalendermonate nicht. Nun zieht ihm sein Arbeitsgeber den Urlaub (2,5 Tage) aus arbeitsvertraglichen Gründen ab. Im Vertrag gibt es eine Regelung, die eigentlich für unbezahlte Sonderurlaube, Sabbatjahre etc. gedacht war. Sie lautet: „Die Firma behält sich vor, die zusätzlich gewährten Urlaubstage auf Sonderurlaub und längere Arbeitsausfallzeiten, egal welcher Art, anzurechnen.“ Ist das so rechtens? Oder ist das Thema Urlaubskürzung durch das BEEG abschließend geregelt und der Passus aus dem Arbeitsvertrag darf nicht mehr angewendet werden? Er hat 20 Tage gesetzlichen Urlaub + 10 Tage Urlaub als Zulage.
Hallo, 1. Er muss mind 2 x einen Lebensmonat nehmen, um EG zu bekommen 2. Das ist eine Frage der Auslegung des Vertrages. Man könnte es unter "längere Ausfallzeiten" packen. Ausfall bedeutet ja erst einmal, dass nicht gearbeitet wurde. Das trifft zu. Frage ist, ob es hier länger ist. Das ist ein Ermessen. Ausschließen würde ich es nicht. Liebe Grüße NB
mellomania
andere info: möchte dein mann elterngeld in der zeit? dann MUSS er zwei monate elternzeit nach lebensmonaten nehmen, ansonsten ist es nicht möglich elterngeld zu erhalten. die elternzeit muss in den ersten 14 lebensmonaten des kindes liegen. ich weiß, dass du danach nicht gefragt hast, es fiel mir nur auf, da du von einem monat schreibst.
heli89
Ja, mein Mann bekommt Elterngeld. Darf ich fragen, was du damit meinst, man MUSS zwei Monate nehmen? Er hat jetzt das zweite Mal einen Monat Elternzeit (13. Lebensmonat) und damit auch den Anspruch auf Elterngeld. Er hatte das gleiche letztes Jahr schonmal (7. Lebensmonat) und da wurde ihm kein Urlaub gekürzt.
mellomania
dann passt es. das meinte ich mit zwei monaten :-) wegen der urlaubskürzung weiß ich leider nicht, warum das diesmal gemacht wird und ob es rechtens ist.
Dojii
Elternzeit ist kein (unbezahlter) Urlaub und auch keine Arbeitsausfallzeit. Von daher greift der Passus meiner Meinung nach nicht.
WonderWoman
er darf den zusätzlichen urlaub von 10 tagen kürzen, aber nicht den gesetzlichen urlaub. man beachte die worte "die ZUSÄTZLICH gewährten Urlaubstage". und das ist rechtens. der gesetzliche urlaubsanspruch darf aber nicht gekürzt werden. 1 tag wäre also okay, 2,5 sind zu viel.
KielSprotte
Bei der genannten Formulierung geht es um die 10 "geschenkten" Urlaubstage. Der gesetzliche Urlaub wird nicht gekürzt, das dürfte er auch nicht. Aber den zusätzlichen Urlaub darf der AG an Bedingungen knüpfen.
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