Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kürzung Urlaub in Elternzeit rechtens?

Frage: Kürzung Urlaub in Elternzeit rechtens?

heli89

Beitrag melden

Hallo, mein Mann hat Elternzeit beantragt, einen Monat. Dadurch greift die Urlaubskürzung für volle Kalendermonate nicht. Nun zieht ihm sein Arbeitsgeber den Urlaub (2,5 Tage) aus arbeitsvertraglichen Gründen ab. Im Vertrag gibt es eine Regelung, die eigentlich für unbezahlte Sonderurlaube, Sabbatjahre etc. gedacht war. Sie lautet: „Die Firma behält sich vor, die zusätzlich gewährten Urlaubstage auf Sonderurlaub und längere Arbeitsausfallzeiten, egal welcher Art, anzurechnen.“ Ist das so rechtens? Oder ist das Thema Urlaubskürzung durch das BEEG abschließend geregelt und der Passus aus dem Arbeitsvertrag darf nicht mehr angewendet werden? Er hat 20 Tage gesetzlichen Urlaub + 10 Tage Urlaub als Zulage.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Er muss mind 2 x einen Lebensmonat nehmen, um EG zu bekommen 2. Das ist eine Frage der Auslegung des Vertrages. Man könnte es unter "längere Ausfallzeiten" packen. Ausfall bedeutet ja erst einmal, dass nicht gearbeitet wurde. Das trifft zu. Frage ist, ob es hier länger ist. Das ist ein Ermessen. Ausschließen würde ich es nicht. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

andere info: möchte dein mann elterngeld in der zeit? dann MUSS er zwei monate elternzeit nach lebensmonaten nehmen, ansonsten ist es nicht möglich elterngeld zu erhalten. die elternzeit muss in den ersten 14 lebensmonaten des kindes liegen. ich weiß, dass du danach nicht gefragt hast, es fiel mir nur auf, da du von einem monat schreibst.


heli89

Beitrag melden

Ja, mein Mann bekommt Elterngeld. Darf ich fragen, was du damit meinst, man MUSS zwei Monate nehmen? Er hat jetzt das zweite Mal einen Monat Elternzeit (13. Lebensmonat) und damit auch den Anspruch auf Elterngeld. Er hatte das gleiche letztes Jahr schonmal (7. Lebensmonat) und da wurde ihm kein Urlaub gekürzt.


mellomania

Beitrag melden

dann passt es. das meinte ich mit zwei monaten :-) wegen der urlaubskürzung weiß ich leider nicht, warum das diesmal gemacht wird und ob es rechtens ist.


Dojii

Beitrag melden

Elternzeit ist kein (unbezahlter) Urlaub und auch keine Arbeitsausfallzeit. Von daher greift der Passus meiner Meinung nach nicht.


WonderWoman

Beitrag melden

er darf den zusätzlichen urlaub von 10 tagen kürzen, aber nicht den gesetzlichen urlaub. man beachte die worte "die ZUSÄTZLICH gewährten Urlaubstage". und das ist rechtens. der gesetzliche urlaubsanspruch darf aber nicht gekürzt werden. 1 tag wäre also okay, 2,5 sind zu viel.


KielSprotte

Beitrag melden

Bei der genannten Formulierung geht es um die 10 "geschenkten" Urlaubstage. Der gesetzliche Urlaub wird nicht gekürzt, das dürfte er auch nicht. Aber den zusätzlichen Urlaub darf der AG an Bedingungen knüpfen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...

Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...

Hallo Frau Bader, ich bin bis März 2026 noch in Elternzeit. Ich habe mir ein Jahr genommen und noch auf einen Monat verlängert. Wir haben bereits einen Kitaplatz, und ich gehe April 2026 wieder arbeiten. Ich und mein Mann haben einen erneuten Kinderwunsch. Was würde mit der Elternzeit und dem Elterngeld passieren, wenn ich während der ...

Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...

Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...

Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...

Sehr geehrte Frau Bader,  folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...