Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe letztes Jahr eine FWB mit Dauer 2 Jahre begonnen. Jetzt bin ich ungeplant schwanger. Im Vertrag steht die Klausel das selbstverschuldeter Abbruch zur Zahlung der vollen Kosten verpflichtet. Da ich in der Pflege tätig bin werde ich nicht in der Lage sein die Weiterbildung in der Praxis durchzuziehen...wird das als selbstverschuldet gewertet und muss ich somit zahlen? Danke im voraus