Aniela94
Sehr Geehrte Frau Bader, ich befinde mich in Elternzeit und bin nun wieder schwanger :) Die Elternzeit läuft im Januar aus das neue Baby kommt ende März. Nun habe ich überlegt Vorzeitig zur Arbeit zurück zu kehren um wieder etwas Geld für das neue Baby anzusparen. Nach Absprache mit dem Arbeitgeber meinte er es sei kein Problem. Ich hätte noch 20 Urlaubstage und nach dem ich diese in Anspruch genommen habe und er keine passende Position für mich finden sollte, würde er ein Beschäftigungsverbot aussprechen da meine alte Stelle sehr viele Gefahren mit sich bringt. Bis zum Mutterschutz. Das klingt alles super toll da ich dadurch ein paar (max.2) Monate mehr Gehalt bekommen würde. Allerdings klingt es etwas zu schön deshalb wollte ich Fragen: 1. mit welchen Gefahren ich rechnen kann zwecks Arbeitsstelle etc. 2. Da ich meine Elternzeit um einen Monat verkürzen würde müsste ich der Elterngeldstelle Geld zurück zahlen. Den vollen Monat oder nur die 10Std die ich über die Erlaubte Stundenanzahl von 30Std/ Woche? 3. Wenn ich etwas zurück zahlen muss? Kann ich den nicht in Anspruch genommenen Monat im Anschluss bei dem 2. Kind nehmen und bekomme den gleichen Betrag erneut oder verfällt dieser? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Leider kann man zu solch einzel Fällen nichts nachschlagen. Liebe Grüße,
Hallo, ob es möglich ist, die EZ vorzeitig zu beenden um in ein BV zu gehen, wenn der Ag zustimmt - darüber streiten die Geister hier.Ich halte es für unzulässig wegen der KK. Liebe Grüße NB
mellomania
das geht so eigentlich nicht. das wäre ja sozialbetrug wenn du vorzeitig deine ez beendetst um wissentlich in ein bv zu gehen. auch wenn der AG damit einverstanden ist. sehe das sehr kritisch. mal sehen was frau bader sagt
Mitglied inaktiv
Wie alt ist denn Kind 1? Wenn im Bezugszeitraum vom EG für das 2. Kind nämlich Elterngeld bezogen wurde, werden diese Monate ausgeklammert. Der neue Mutterschutz beginnt doch schon im Febr. Dieser wird auch durch frühere Lohn Abrechnungen ersetzt . . Wenn du noch Elterngeld beziehst und arbeitest, wird jedes Einkommen angerechnet egal ob 10, 25, 30 oder 40 std. Das mit dem geplanten BV sehe ich auch wie Mello... Die KK könnte schon kritisch Nachfragen weil du ja eigentlich in Elternzeit bist...
Aniela94
Vielen Dank für Ihre Antwort. Bin damit schon weiter gekommen. Der BV soll nur im Fall von keiner geeigneten Position erfolgen was aber viel zu selten passiert weil ich im schlimmsten Fall Home Office machen kann. In dem Zeitraum würde ich auch nicht mehr in der Elternzeit sein sondern der 1. Monat von der geplanten „wieder“ Einstellung würde beginnen. Etwas schwierig in einer Nachricht alles richtig darzustellen aber dennoch vielen Dank an beide :) Liebe Grüße,
Mitglied inaktiv
Schreibe noch mal mit konkreten Daten, also Kind 1 geboren, wie lange Elterngeld usw Das sich das evtl. BV auf die Zeit nach der Elternzeit beziehen soll, liest man im ersten Beitrag so nicht heraus. Dein Elterngeld ist aber weg, wenn du in der Zeit Vollzeit arbeitest. Du könntest ja auch innerhalb der ez arbeiten. Erhöht auch das neue eg
Felica
Dein AG wird der KK mitgeteilt haben wie lange du in EZ bist, wenn du nun verkürzt um dann ins BV zu gehen kann es sein das die KK dem AG das BV nicht erstattet. ist dann halt sein Risiko wenn er sein OK für deine Verkürzung gibt. Fraglich halt ob er so begeistert ist wenn er das dann irgendwann mitgeteilt bekommt. Fraglich zudem wie viel Unterschied 2 Monate Verdienst ausmachen und ob es das alles wert ist. An die EG-Kasse zurückzahlen musst du nur dann wenn du aktuell noch EG bekommst. Bekommst du kein EG mehr, spielt es keine Rolle. Den theoretisch dürftest du auch in der EZ arbeiten und zwar bis zu 30 Std die Woche. Die Höhe des Gehaltes spielt dann nur dann eine Rolle wenn man eben EG bekommt. Für das neue EG gilt im übrigen das dein Einkommen in den 12 Monaten vor Geburt berücksichtigt wird. Wobei die Monate ausgeklammert werden wo du Mutterschaftsgeld bekommen hast. Je nachdem wann ET Ende März ist, fällt der Februar also schon mal raus. Wäre das Kind Anfang März ausgerechnet, wäre es auch noch der Januar weil der Mutterschutz dann schon im Januar beginnen würde. Ausklammern bedeutet das dann auf die Monate weiter zurück gegangen wird. Hast du in dem Zeitraum noch EG bekommen, rückt der Berechnungszeitraum evtl noch weiter nach hinten. evtl deshalb, weil höchstens 14 Monate EG ausgeklammert werden. Die 14 Monate gibt es wenn man EG Plus bezogen hat. Was das nächste Thema ist, wenn du EG Plus bekommst solltest du bei der Kasse bescheid geben das du das EG Plus nachträglich in Basis-EG umänderst. Denn sonst fällt das weg wenn du nun wieder arbeitest oder im falle des Mutterschutzes würde es damit verrechnet werden. Und mehr wie 14 Monate EG bringen dir wegen Ausklammerung wie gesagt keinen Mehrwert. Im Idealfall kann es also sein, das du etwa 16-18 Monate Abstand zwischen den beiden Kindern hast ohne das du weniger EG bekommst. Selbst dann wenn du arbeitest. Darüber hinaus kann die ein oder andere Nullrunde dadurch abgemindert werden weil das Einkommen sehr hoch ist und weil es zudem noch 10% bzw mindestens 75 € Geschwisterbonus gibt sofern man ein Kind unter 3 Jahren hat oder 2 Kinder unter 6 Jahren. Eine Option wäre es auch die 20 Tage Urlaub auf TZ umzurechnen, und dann innerhalb der EZ in TZ zu arbeiten bzw den Urlaub zu verbrauchen. Zusammen mit ein paar Stunden Homeoffice dann sicherlich die beste Variante um wie gesagt ein paar € dazu zu bekommen. Ob sich das beim EG dann bemerkbar macht müsst ihr mal berechnen. Denkt auch dran das bei einem Elterngeld unter 1000 € andere Prozentangaben gelten und das die von anderen Netto ausgehen. Die EG-Rechner geben da nur einen groben Überblick, denn die bei der Kasse zählen nicht alles mit rein.
Ähnliche Fragen
Ich arbeite als Minijob beschäftigungsverbot ~280€ im Monat und habe nun ein BV bekommen. Mein AG bezahlt mir mein Gehalt nun bis zum Mutterschutz weiter. Nun meine Frage: Da ich mit Drillinge schwanger bin, werden die Zwerge vor dem vorr.ET kommen Muss ich dann das bereits bezahlte Gehalt wieder zurück zahlen (da der Mutterschutz dann ja auch we ...
Guten Tag, ich bin hauptberuflich Beamtin und habe einen minijob, für den ein Beschäftigungsverbot ausgestellt werden soll. Ich habe ein vertraglich festgelegtes Grundgehalt von 180€, alle Stunden darüber werden als Überstunden ausgezahlt. Ich komme immer auf meine 500€. Wird nun im Beschäftigungsverbot "nur" das Grundgehalt gezahlt oder d ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin alleinerziehend und habe die 4 Partnerschaftsbonusmonate 25 Stunden gearbeitet und danach wieder EG plus bezogen und 15 Stunden gearbeitet, damit mir das Elterngeld nicht gekürzt wird. (Ich musste zwischendurch schon einmal 20 Euro zurückzahlen, da ich "zuviel" verdient habe während EG Plus) Nun habe ich nach Ei ...
Hallo :) ich befinde mich seit 2 Wochen im Beschäftigungsverbot (von Arzt), mein Chef schreibt mir aber ständig WhatsApp dass ich noch dies oder jenes erledigen soll. War jetzt schon 2x im Geschäft deshalb. Wenn ich dann denke, jetzt ist alles erledigt kommt die nächste WhatsApp mit iwas. Habs Gefühl er will mir noch was reindrücken, weil ich ...
Hallo :) ich bin seit 9 wochen Krankgeschrieben, und habe gestern erfahren das ich schwanger bin. Mein AU läuft jetzt am Freitag den 21.03 ab, wie ist das wenn ich am Montag den 24.03 einen Beschäftigungsverbot kriege, kriege ich dann mein Grundgehalt vom Arbeitgeber oder würde ich die kommende 9 Monate vom Krankenkasse bezahlt ?
Sehr geehrte Frau Bader, leider muss ich Sie nochmals etwas wegen des Lohnes während meines BV fragen. Das Steuerbüro meines Arbeitgebers ist sich diesbezüglich auch unsicher. Ich war bis vor kurzem 3 Jahre in Elternzeit. Habe allerdings währenddessen weniger als 10 Stunden die Woche beim selbigen Arbeitgeber ohne einen neuen Vertra ...
Hallo Frau Bader, zu meinen Daten... Anfang Januar letzte Periode Anfang Februar positiver Schwangerschaftstest (SSW 4+0), ab da AU bis Ende März Ab Ende März Beschäftigungsverbot und damit die Bekanntgabe der Schwangerschaft beim Arbeitgeber Mein Gehalt ist sehr schwankend, aufgrund verschiedener Zuschläge. Welche drei Mona ...
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
Hallo Frau Bader, ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...
Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Was passiert mit nicht genommener Elternzeit beim Wechsel des Arbeitgebers?
- Abfindung und Elterngeld
- Bemessungszeitraum Krankengeld
- Vater will Sorgerecht zurück erhalten
- Elternzeit
- Elternzeit
- Restanspruch ALG I
- Einbehalten vo Unterhaltsgeld