Hallo Frau Bader,
Mein Mann hat vom 2.8.21-2.1.22 Elternzeit plus, er hat jeden Monat das Erlaubte dazuverdient. Zum 31.12.21 hat er seinen Job gekündigt, da die Geschäftsführung gewechselt hat und er unter der neuen nicht arbeiten möchte.
Jetzt haben die einfach für Dezember alle 144 Überstunden ausgezahlt. Müssen wir deshalb das Elterngeld jetzt zurückzahlen?
Viele Grüße Kerstin
von
Teddy1990
am 11.01.2022, 12:30
Antwort auf:
Wie ist das mit der Rückzahlung von Elterngeld?
Hallo,
na, das ist aber ein Service! Herzlichen Dank Gernemama. Mir kam die Frage auch gleich bekannt vor.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.01.2022
Antwort auf:
Wie ist das mit der Rückzahlung von Elterngeld?
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Wie ist das mit der Elterngeldrückzahlung?
Nicola Bader, Rechtsanwältin
Antwort von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
Frage:
Hallo Frau Bader,
Mein Mann hat vom 2.8.21-2.1.22 Elternzeit plus, er hat jeden Monat das Erlaubte dazuverdient. Zum 31.12.21 hat er seinen Job gekündigt, da die Geschäftsführung gewechselt hat und er unter der neuen nicht arbeiten möchte.
Jetzt haben die einfach für Dezember alle 144 Überstunden ausgezahlt. Müssen wir deshalb das Elterngeld jetzt zurückzahlen?
Viele Grüße Kerstin
von Teddy1990 am 31.12.2021
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Antwort auf:
Wie ist das mit der Elterngeldrückzahlung?
Hallo,
kommt darauf an, ob es als Einmalzahlung (dann unproblematisch) oder als Lohn (dann problematisch) deklariert ist.
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.01.2022
Antwort auf deine Frage vom 31.12.21
Mitglied inaktiv - 11.01.2022, 13:17