Bibilein1
Hallo Frau Bader, Ich habe am 03.09.2016 meine Tochter bekommen. Habe drei Monate Basiselterngeld genommen und dann ElterngeldPlus, weil ich auf 450€ Basis gearbeitet habe. Und so zwei Jahre zuhause bleiben wollte. Nun bin ich wieder schwanger, Stichtag ist der 30.08.2017. Ich weiß das ich meine Elternzeit rechtzeitig beenden muss, um wieder das gleiche Mutterschaftgeld zu bekommen und auch das mir in der Zeit kein Elterngeld mehr für das erste Kind gezahlt wird. Meine Frage ist, bekomme ich für die Zeit als ich den 450€ Job hatte und ich ja nur die Hälfte an Elterngeld bekommen habe, das Geld rückwirkend erstattet oder entfällt das auch? Das zweit Kind kommt ja schon vor dem ersten, so das sich die Auszahlung des Elterngeldes ja eh schon verkürzt bzw. In der Mutterschaftszeit kein Anspruch besteht. Die Elterngeld stelle schreibt, ich rate Ihnen das Basislelerngeld vom 1-3 Lebensmonat zu belassen, dann das ElterngeldPlus ebenfalls vom 4-7 LM zu belassen und erst dann, ab dem 8LM, wieder das Basiselterngeld zu beantragen bis zum 14 LM. Andernfalls (ab 7 LM bereite Basiselerngeld) würden ich auf einen LM ElterngeldPlus verzichten. Ist das richtig? Und habe ich durch den Job jetzt drei Monate die Hälfte verloren? Für eine Antwort danke ich Ihnen im Voraus und schönen Abend
Hallo, Nein, verschenkt haben sie gar nichts. Sie können es sich noch vorher alles auf einmal auszahlen lassen. Liebe Grüße NB
Bibilein1
Ach den Minijob habe ich zum 28.02.16 gekündigt, weil mir durch den Verdienst laut Elterngeld Stelle nur Nachteile entstehen bzw. Ich umsonst arbeiten würde.
Bibilein1
Für welchen Zeitraum den? Da mit in der Mutterschutzzeit ja nix zusteht. Und für die Zeit, wo ich gearbeitet habe bekomme ich also doch was wieder? Lg
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