Elterngeld Rückzahlung bei 450€ Job

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld Rückzahlung bei 450€ Job

Hallo Frau Bader, Ich habe am 03.09.2016 meine Tochter bekommen. Habe drei Monate Basiselterngeld genommen und dann ElterngeldPlus, weil ich auf 450€ Basis gearbeitet habe. Und so zwei Jahre zuhause bleiben wollte. Nun bin ich wieder schwanger, Stichtag ist der 30.08.2017. Ich weiß das ich meine Elternzeit rechtzeitig beenden muss, um wieder das gleiche Mutterschaftgeld zu bekommen und auch das mir in der Zeit kein Elterngeld mehr für das erste Kind gezahlt wird. Meine Frage ist, bekomme ich für die Zeit als ich den 450€ Job hatte und ich ja nur die Hälfte an Elterngeld bekommen habe, das Geld rückwirkend erstattet oder entfällt das auch? Das zweit Kind kommt ja schon vor dem ersten, so das sich die Auszahlung des Elterngeldes ja eh schon verkürzt bzw. In der Mutterschaftszeit kein Anspruch besteht. Die Elterngeld stelle schreibt, ich rate Ihnen das Basislelerngeld vom 1-3 Lebensmonat zu belassen, dann das ElterngeldPlus ebenfalls vom 4-7 LM zu belassen und erst dann, ab dem 8LM, wieder das Basiselterngeld zu beantragen bis zum 14 LM. Andernfalls (ab 7 LM bereite Basiselerngeld) würden ich auf einen LM ElterngeldPlus verzichten. Ist das richtig? Und habe ich durch den Job jetzt drei Monate die Hälfte verloren? Für eine Antwort danke ich Ihnen im Voraus und schönen Abend

von Bibilein1 am 24.02.2017, 19:24



Antwort auf: Elterngeld Rückzahlung bei 450€ Job

Hallo, Nein, verschenkt haben sie gar nichts. Sie können es sich noch vorher alles auf einmal auszahlen lassen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.02.2017



Antwort auf: Elterngeld Rückzahlung bei 450€ Job

Ach den Minijob habe ich zum 28.02.16 gekündigt, weil mir durch den Verdienst laut Elterngeld Stelle nur Nachteile entstehen bzw. Ich umsonst arbeiten würde.

von Bibilein1 am 24.02.2017, 21:22



Antwort auf: Elterngeld Rückzahlung bei 450€ Job

Für welchen Zeitraum den? Da mit in der Mutterschutzzeit ja nix zusteht. Und für die Zeit, wo ich gearbeitet habe bekomme ich also doch was wieder? Lg

von Bibilein1 am 28.02.2017, 14:50



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Rückzahlung Elterngeld

Hallo Frau Bader, Mein Geburtstermin ist der 4.8. Elternzeit beginnt im Oktober. Ich werde mich für Elterngeld Plus mit Zuverdienst entscheiden. Arbeitsbeginn evtl. Dezember 17. Ich bekomme im November regulär mein 13. Monatsgehalt. Die Höhe weiß ich noch nicht wg dem Mutterschutz und der Elternzeit. Wie verhält sich das mit dem Elterngeld p...


Rückzahlung Elterngeld

Hallo, habe während meiner Elternzeit einen Monat in März/April 2014 Teilzeit gearbeitet und Elterngeld aufgestockt. Im Juni 2017 wurde seitens des Amts nun nachgerechnet und mir ist heute die Rückzahlungsforderung zugegangen. Mich interessiert nun ob das rechtmäßig ist? Meine Tochter ist mittlerweile 4 Jahre und der letzte Elterngeldbescheid...


Rückzahlung Elterngeld

Hallo Frau Bader, in der von mir ursprünglich gestellten Frage ging es um die Rechtmäßigkeit der nunmehr vom Amt an mich gestellten Forderung hinsichtlich Elterngeld. Der ursprüngliche Antrag wurde im August 2013 gestellt und im September entschieden. Darin waren nur volle Bezugmonate geplant. Dies habe ich mit Antrag vom Januar 2014 korrigi...


Rückzahlung von Elterngeld?

Hallo Frau Bader, meine beim Arbeitgeber beantragte Elternzeit endet zum 15.11.2017. Nun möchte ich aber den AG wechseln und kündigen. Um diese 3-Monats-Frist zu umgehen, würde ich nun zum 31.10.2017 kündigen und aber trotzdem erst ab 16.11.2017 die neue Stelle antreten. Die Frage nun: Muss ich eventuell die 1/2 des Elterngeldes für Lebensmon...


Elterngeld Plus ggf. Rückzahlung

Guten Tag Frau Bader, ich habe ElterngeldPlus bezogen. Zu den Fakten: 1.11.16 - 31.10.17 19,54 Wochenstunden 1.11.17 - 10.03.18 30,00 Wochenstunden Ich habe ab dem 11.03.18 wieder 37,00 Wochenstunden gearbeitet. Mein Arbeitgeber hat eine kmpl Abrechnung für den März erstellt. Nun bekomme ich den Bescheid, dass ich im März 37,00 Woc...


Rückzahlung von Elterngeld wegen Mischeinkünfte

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgendes Problem: Ich habe im Jahr 2013 ein Buch geschrieben und somit im Jahr 2017 eine Honorarzahlung von 60 Euro erhalten. Mein Sohn ist im Mai 2018 geboren und ich habe die 12 Monate vor Geburt vollzeit als verbeamtete Lehrerin gearbeitet. Nun habe ich eine Aufforderung zur erneuten Klärung des Elterngeldes ...


Elterngeld/ Beschäftigungsverbot/ Rückzahlung

Sehr Geehrte Frau Bader, ich befinde mich in Elternzeit und bin nun wieder schwanger :) Die Elternzeit läuft im Januar aus das neue Baby kommt ende März. Nun habe ich überlegt Vorzeitig zur Arbeit zurück zu kehren um wieder etwas Geld für das neue Baby anzusparen. Nach Absprache mit dem Arbeitgeber meinte er es sei kein Problem. Ich hätte ...


Elterngeld falsch beraten dadurch Rückzahlung

Sehr geehrte Frau RA Bader, Ich habe im juni 2020 ein Baby bekommen und im Mai 2021 ein weiteres. Ich habe Ende 2020 die Elterngeldstelle kontaktiert und ein Beratungsgespräch wahrgenommen. Mir wurde geraten meine Elterngeld plus Monate auf normale Elterngeld Monate umzuwandeln zudem den Mutterschutz beim Arbeitgeber zu beantragen. Auf die B...


Elterngeld Rückzahlung

Hallo, ich habe die letzte Zahlung im September erhalten bis zum 7.10. (Geburt meiner Tochter) jetzt kam Post, dass ich die Nachweise der Gehälter abgeben muss und der Oktober ist auch dabei. Ich habe meine Wochenstunden von 15 auf 20h aufgestockt, weil ich im Oktober ja kein Elterngeld mehr bekomme. Muss ich jetzt was zurück zahlen?


Wie ist das mit der Rückzahlung von Elterngeld?

Hallo Frau Bader, Mein Mann hat vom 2.8.21-2.1.22 Elternzeit plus, er hat jeden Monat das Erlaubte dazuverdient. Zum 31.12.21 hat er seinen Job gekündigt, da die Geschäftsführung gewechselt hat und er unter der neuen nicht arbeiten möchte. Jetzt haben die einfach für Dezember alle 144 Überstunden ausgezahlt. Müssen wir deshalb das Elterngeld je...